Wohngemeinschaft (WG)
Bei einer Wohngemeinschaft leben verschiedene Mietparteien gemeinsam in einer Wohnung.
Besonders beliebt ist diese Wohnform bei Studenten, die aus finanziellen und sozialen Gründen diese Variante bevorzugen. Außerdem ist - gerade zum Semesterstart - das Wohnungsangebot in Universitätsstädten und dort in Uninähe begrenzt. Zudem kommen viele Studenten von außerhalb und finden somit gleich Anschluss zu anderen jungen Leuten.
Meist gibt es einen oder mehrere Hauptmieter, welche auch im Mietvertrag stehen. Neue Mieter schließen dann einen Untermietvertrag mit dem Mieter. Dies hat für den Vermieter den organisatorischen Vorteil, dass er nicht wegen jedem Vermieter zum Vertragsabschluss erscheinen muss. Auch eventuelle Haftung oder Schönheitsreparaturen regeln die Mieter dann unter sich. Nachteil ist, dass er nicht direkt wählen kann, wer als neuer Untermieter einzieht. Mittlerweile auch gebräuchlich ist, dass Vermieter einen Mietvertrag mit der gesamten Wohngemeinschaft abschließen und so zu ihren Gunsten sicherstellen, wer in der WG lebt und Wechsel von Mitbewohnern ggf. absegnen muss.
Ihr individueller Mietvertrag
- Wohnraummietvertrag
- Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft
- Garagen- / Stellplatz-Mietvertrag
- Gewerberaummietvertrag
- Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension
- Mietvertrag über eine bewegliche Sache
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