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Wohnraummietvertrag: außerordentliche Kündigung wegen unpünktlicher Zahlungen

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Landgericht Berlin: dreimal nach Abmahnung unpünktlich gezahlt genügt nicht

Der Vermieter hat dem Mieter außerordentlich gekündigt, weil dieser nach Zugang einer Abmahnung wegen bereits zuvor erfolgter unpünktlicher Zahlungen weitere drei Monatsmieten in Folge unpünktlich zahlte.

Das Landgericht Berlin (Beschluss vom 09.12.2021 - 67 S 158/21) sieht die Voraussetzungen einer wirksamen außerordentlichen Kündigung nicht als gegeben an. Zwar sei die unpünktliche Mietzahlung nach Abmahnung grundsätzlich geeignet, das Vertrauen des Vermieters in künftiges vertragsgemäßes Verhalten zu erschüttern. Gleichwohl verneint das Gericht eine erhebliche Erschütterung des Vertrauens des Vermieters in vertragsgemäßes Verhalten des Mieters, was aber für die außerordentliche Kündigung notwendig ist. Drei Monate seien für diese Wertung ein zu kurzer Zeitraum. Die unpünktlichen Zahlungen vor der Abmahnung bleiben unberücksichtigt.

Der Bundesgerichtshof hatte allerdings in der Entscheidung vom 11.01.2006 (VIII ZR 364/04) drei unpünktliche Zahlungen nach Abmahnung für eine Kündigung ausreichen lassen.

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