Neuigkeiten im Mietrecht

Tiefgaragenstellplatz als Abstellfläche?

Mietrecht Garagenmietrecht

AG München: Tiefgaragenplätze dürfen nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons und dgl. genutzt werden.

Das Amtsgericht München (Urteil vom 21.11.2012 - 433 C 7448/12) hatte über die Klage eines Vermieters zu befinden, wonach das Gericht dem Mieter aufgeben sollte, die Kartons vom Tiefgaragenstellplatz zu entfernern. Das Gericht gab dem Vermieter Recht. Die Stellplätze sind im Rahmen des Vertragszwecks zu nutzen. Dieser beschränkt sich bei Stellplatzmietverträgen regelmäßig auf das Einstellen eines KfZ, wenn nichts anderes im Vertrag erlaubt ist (wie regelmäßig). Das Gericht bezog sich zudem auf die Garagenverordnung, die den Zweck bekräftigt. Von Kartons können i.Ü. Brandgefahren ausgehen. Auch das Abstellen von Fahrrädern oder Anhängern dürfte danach problematisch sein.

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