Neuigkeiten im Mietrecht

Straßenverkehrslärm berechtigt nicht zur Minderung

Mietrecht Mietminderung

Bundesgerichtshof (Urteil vom 19.12.2012 - VIII ZR 152/12): selbst, wenn der Lärm seit Abschluss des Mietvertrages erheblich zunimmt (bspw. wegen Straßenbau in der Nähe), ist dieser Lärm kein Mangel

Aufgrund umfangreicher Straßenbauarbeiten an einer benachbarten Hauptstraße änderte sich die Verkehrsführung auf der Straße, an der das Mietobjekt liegt. Hierdurch stieg die Belastung durch Verkehrslärm. Der Bundesgerichtshof hat den Minderungsansprüchen des Mieters mit der Begründung eine Absage erteilt, einseitig gebliebene Vorstellungen des Mieters zur "ruhigen Gegend" genügten nicht für die Annahme einer dahin gehenden Willensübereinstimmung - selbst dann nicht, wenn sie dem Vermieter "bekannt" seien. Verkehrslärm ist dann allgemeines Risiko.

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