Neuigkeiten im Mietrecht

Mietminderung wegen Bauarbeiten in der Nachbarschaft

Mietrecht Mietminderung

Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, ob der Baulärm bei Vertragsschluss absehbar ist.

Das Landgericht Berlin hat sich am 04.03.2013 (65 S 201/12) mit der Frage befasst, ob bei Abschluss des Vertrages absehbare Bauarbeiten in der räumlichen Umgebung des Mietobjekts zur Minderung berechtigen. Das Landgericht Berlin hat diese Frage - wie schon andere Gerichte zuvor - verneint. Konnte der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages erkennen, dass Baumaßnahmen anstehen, etwa weil das Nachbargrundstück unbebaut, aber ersichtlich bebaubar ist (oder etwa mit einem Bauzaun umstellt ist), sind die zukünftigen Baumaßnahmen gleichsam Grundlage des Mietvertrages und berechtigen daher nicht zur Minderung.

Die grundsätzliche Minderungsberechtigung des Mieters bei Baulärm in der Nachbarschaft sollte also immer dahingehend in Frage gestellt werden, ob die Baumaßnahmen nicht bei Abschluss des Vertrages erkennbar waren.

Unser Service

Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zu den Themen Mietrecht und Vertragsrecht.

Ihr individueller Mietvertrag

Ihre Vorteile bei unseren Mietverträge:

  • die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausgearbeitet
  • individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
  • nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
  • sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
  • ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung

Wir unterstützen folgende Zahlungsarten für den Kauf Ihres individuellen Vertrages:

  • PayPal
  • Apple Pay / Google Pay
  • Kreditkarte / Debitkarte
  • Vorkasse