Der Mieter hatte für die Monate Oktober und November die Miete wegen zu hoher Innentemperaturen gemindert. Diese waren allerdings nur im Sommer aufgetreten. Der Mieter argumentierte, der Mangel liege auch im Winter vor, selbst wenn er sich nicht auswirke. Dieser Auffassung schloss sich das Gericht nicht an. Es komme vielmehr darauf an, wann der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt sei.
Dasselbe dürfte für die nicht funktionierende Heizung gelten, deretwegen nur im Winter die Miete gemindert ist.