Das Gericht hatte sich mit Urteil vom 15.04.2011 (Az.: 5 S 119/10) mit der Kündigung eines Vermieters auseinander zu setzen, die auf zwei "Vorfällen" beruhte. Einmal führte der beklagte Mieter nachts laute Selbstgespräche, warf Gegenstände, lief durch den Flur und hämmerte gegen Türen und Wände und rief "ich hole meine Männer, ich hole meine Armee". Bei dem weiteren Vorfall lief der Mieter die Arme erhoben drohend auf eine Maklerin zu und schrie dabei laut.
Das Gericht bestätigte die Kündigung, zumal der Vermieter zuvor vergeblich abgemahnt hatte.
Das Urteil wird kritisiert, weil die Verfassung im nachbarlichen Zusammenleben mit Behinderten ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft verlangt.