Neuigkeiten im Mietrecht

Kann der "Messi" fristlos gekündigt werden?

Mietrecht

Landgericht Berlin: Ja, wenn andere Mieter beeinträchtigt oder Bausubstanz gefährdet.

Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt nach der Entscheidung (Urteil vom 28.02.2011 - 67 S 109 /10) vor, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet. Dies setzt voraus, dass die Mietsache bereits geschädigt worden ist oder durch das Verhalten des Mieters sich die Gefahr der Schädigung signifikant erhöht. Es genügt nicht, dass in der Wohnung mehrere Wochen übelriechender Unrat nicht beseitigt wird oder die Wohnung ungeheizt bleibt und die Fensteröffnung der Toiletten mit Pappe abgedichtet worden ist. Auch die bloße Ablagerung von Sperrmüll usw. ohne Beeinträchtigung der Sicherheit rechtfertigt nicht die Kündigung. Die Ablagerung von Müll und Gerümpel rechtfertigt erst dann eine fristlose Kündigung, wenn entweder Mitmieter durch Gerüche belästigt werden oder die Bausubstanz konkret gefährdet ist.

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