Neuigkeiten im Mietrecht

Ist der Zugang eines Schreibens mittels Faxbericht nachweisbar?

Mietrecht

Bundesgerichtshof: Nein!

Nun hat sich auch der Bundesgerichtshof mit einem (angeblich) nicht zugegangenen Schreiben befasst, dessen Zugang der Absender mittels Faxbericht beweisen wollte. Diese Frage dürfte damit endgültig geklärt sein, und zwar wie folgt:

 

Der OK-Vermerk auf dem eigenen Faxbericht gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung und beweist ihren Zugang gerade nicht. Der OK-Vermerk belegt allein das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung (BGH, Beschluss vom 21.07.2011, IX ZR 148/10).

 

Stets muss der Absender den Zugang eines Schriftstückes beweisen, wenn dies im Prozess streitig ist. Insofern sollten rechtserhebliche, wichtige Schreiben per Boten oder Einschreiben versandt werden, wobei bestenfalls noch der Inhalt der Sendung durch einen Zeugen (Aktenvermerk) nachzuweisen ist.

Unser Service

Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zu den Themen Mietrecht und Vertragsrecht.

Ihr individueller Mietvertrag

Ihre Vorteile bei unseren Mietverträge:

  • die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausgearbeitet
  • individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
  • nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
  • sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
  • ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung

Wir unterstützen folgende Zahlungsarten für den Kauf Ihres individuellen Vertrages:

  • PayPal
  • Apple Pay / Google Pay
  • Kreditkarte / Debitkarte
  • Vorkasse