Neuigkeiten im Mietrecht

Heizkostenabrechnung bei defekten Wärmemengenzählern

Mietrecht

Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 20.03.2019 - 311 O 1/16) hatte über Heizkostenabrechnungen zu entscheiden, wenn einzelne Zähler nicht funktionierten.

Das Gericht kam zu Ergebnis, dass die Kostenverteilung nach Verbrauchserfassung den einwandfreien Betrieb der Messgeräte voraussetzt. Der Ausfall eines von zwei Wärmemengenzählern führt dazu, dass eine ordnungsgemäße Erfassung des Wärmeverbrauchs nicht möglich ist. Grundsätzlich bleibt dem Vermieter dann die Möglichkeit, den Verbrauch des Mieters nach § 9a Abs. 1 HeizkostenV zu schätzen. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn die betroffene Nutzfläche 25 % der für die Kostenverteilung maßgeblichen Gesamtnutzfläche überschreitet. Der Heizkostenverbrauch muss dann flächenanteilig umgelegt werden. Ein Kürzungsrecht nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV um 15% besteht in beiden Fällen nicht.

Unser Service

Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zu den Themen Mietrecht und Vertragsrecht.

Ihr individueller Mietvertrag

Ihre Vorteile bei unseren Mietverträge:

  • die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausgearbeitet
  • individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
  • nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
  • sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
  • ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung

Wir unterstützen folgende Zahlungsarten für den Kauf Ihres individuellen Vertrages:

  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • giropay
  • Sofortüberweisung