Neuigkeiten im Mietrecht

Gewerbemiete: Mietminderung wegen Corona-Lockdown?

Gewerbemietrecht

Widerstreitende Entscheidungen verschiedener Landgerichte: Das Landgericht München hat am 22.09.2020 (3 O 4495/20) entschieden, dass sich die Miete im Gewerbemietvertrag mindert, wenn ein Ladengeschäft corona-bedingt nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann, nachdem die Landesregierung die Schließung bzw. den eingeschränkten Publikumsverkehr verfügt hat. Nach Auffassung des Landgerichts stelle die Schließungsanordnung aufgrund Corona einen Mangel der Mietsache dar. Außerdem sei die Geschäftsgrundlage des Mietvertrages gestört, sodass der Vertrag anzupassen ist.

Das Landgericht Zweibrücken (HKO 17/20), das Landgericht Frankfurt am Main (2-15 O 23/20, 2-05 O 160/20) und das Landgericht Heidelberg (5 O 66/20) hatten zuvor gegenteilig entschieden. Hier ist also das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Unser Service

Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zu den Themen Mietrecht und Vertragsrecht.

Ihr individueller Mietvertrag

Ihre Vorteile bei unseren Mietverträge:

  • die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausgearbeitet
  • individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
  • nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
  • sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
  • ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung

Wir unterstützen folgende Zahlungsarten für den Kauf Ihres individuellen Vertrages:

  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • giropay