Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 09.05.2012 (XII ZR 79/10) die Frage entschieden, dass in vorformulierten Geschäftsbedingungen für einen Gewerbemietvertrag eine einseitige Preisanpassung enthalten sein kann.
Nicht erforderlich ist ein begleitendes Kündigungsrecht des Mieters für den Fall der Mietanpassung. Selbstverständlich muss sich die Erhöhung aber an Billigkeitsgrundsätzen messen lassen.
Es zeigt sich, dass nicht jede fragwürdige Klausel unwirksam ist. Das Urteil öffnet dem Vermieter von gewerblichen Räumen oder Grundstücken erheblichen vertraglichen Gestaltungsspielraum.