Neuigkeiten im Mietrecht

Corona-Lockdown: gewerblicher Mieter muss zahlen

Gewerbemietrecht

Erste Gerichtsentscheidungen zur Auswirkung des Lockdowns auf die Zahlungspflicht des gewerblichen Mieters: Das LG Zweibrücken (Urteil vom 11.09.2020 - HK O 17/20 - nicht rechtskräftig) verneint alle in Betracht kommenden rechtlichen Grundlagen für einen Entfall oder eine Herabsetzung der Miete, auch die sog. Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Diese hält das Gericht allerdings für möglich, wenn der Mieter eine ernsthafte Existenzgefährdung nachweisen kann. Dies war im konkreten Fall zu verneinen (Filialist). Das Gericht urteilt, dass im Regelfall unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Recht besteht, die Mietzahlung während einer pandemiebedingten Schließung zu verweigern oder herabzusetzen. Dies gilt umso mehr, als der Gesetzgeber Corona-Ausnahmeregelungen ausdrücklich auf Wohnungsmieter beschränkt hat.

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