Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag kann für den Vermieter schwerwiegende Folgen haben. Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: VIII ZR 144/09) kann der Mieter mindern, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten um mehr als 10% abweicht. Dem kann nach dem zitierten Urteil der Vermieter dadurch entgehen, indem er im Vertrag formuliert, dass die genannte Wohnfläche nicht der Festlegung des Mietgegenstandes dient.
Neuigkeiten im Mietrecht
Unser Service
Hier finden Sie ausgewählte aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen zu den Themen Mietrecht und Vertragsrecht.
Ihr individueller Mietvertrag
- Wohnraummietvertrag
- Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft
- Garagen- / Stellplatz-Mietvertrag
- Gewerberaummietvertrag
- Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension
- Mietvertrag über eine bewegliche Sache
Ihre Vorteile bei unseren Mietverträge:
- die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausgearbeitet
- individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
- nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
- unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
- sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
- ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung

