Neuigkeiten im Mietrecht

Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag nicht zwingend bindend.

Mietrecht

Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.11.2010, Az.: VIII ZR 306/09) urteilt zu den Grenzen des Minderungsrechts bei Flächenunterschreitungen

Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag kann für den Vermieter schwerwiegende Folgen haben. Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az.: VIII ZR 144/09) kann der Mieter mindern, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten um mehr als 10% abweicht. Dem kann nach dem zitierten Urteil der Vermieter dadurch entgehen, indem er im Vertrag formuliert, dass die genannte Wohnfläche nicht der Festlegung des Mietgegenstandes dient.

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