Neuigkeiten im Mietrecht

Anfangsrenovierung durch Mieter und Schönheitsreparaturen

Mietrecht

LG Berlin, Urteil vom 26.02.2013 - 63 S 199/12: Treffen eine individuell vereinbarte Anfangsrenovierungsklausel und eine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen für den Mieter zusammen, so ist Letztere aufgrund des Summierungseffekts unwirksam.

Die Unwirksamkeit ergibt sich aus dem "Summierungseffekt", der angenommen wird, wenn jeweils für sich unbedenkliche, inhaltlich zusammengehörige Klauseln in ihrer Gesamtwirkung zu einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders führen. Selbst wenn die Klausel zur Anfangsrenovierung als Individualvereinbarung selbst gar nicht auf ihre Wirksamkeit überprüft wird, ist bei der Prüfung der Schönheitsreparaturklausel der gesamte Vertragsinhalt zu würdigen. 

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