Neuigkeiten im Mietrecht

Abrechnung der Heizkosten nach Abflussprinzip?

Mietrecht

BGH, Urteil vom 01.02.2012 - VIII ZR 156/11: Heizkosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch in der Abrechnungsperiode abgerechnet werden. Die Abrechnung nach den in der Abrechnungsperiode gezahlten Rechnungen ist nicht zulässig!

Die auf den Mieter entfallenden Heizkostenanteile ermittelte der Vermieter auf der Grundlage der im jeweiligen Kalenderjahr an den Gasversorger geleisteten Zahlungen. Dies beanstandet der Mieter: Der Vermieter könne nur die Kosten des tatsächlich verbrauchten Gases umlegen.

Der BGH gibt dem Mieter recht. Die streitigen Heizkostenabrechnungen beruhen auf dem sog. Abflussprinzip. Diese Abrechnungsmethode verstößt gegen § 7 Abs. 2 HeizkostenV, weil danach der tatsächliche Brennstoffverbrauch abgerechnet werden muss.

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