Hamburger Mietvertrag
Der Hamburger Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag-Formular, welches vom Hamburger Grundeigentümerverband herausgegeben wird.
Es regelt ergänzend zum BGB, in welchem die Vermietung nur durch den Paragraphen 535 geregelt wird, wie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner aussehen. Aber Vorsicht: Nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist auch gültig. Hier empfiehlt sich ein individueller vom Anwalt erstellter Mietvertrag, um die für den Laien nicht immer erkennbaren Stolperfallen zu vermeiden, die später mitunter für unangenehme Forderungen der anderen Vertragspartei sorgen.
Zusätzlich zum Vertrag gilt beim Hamburger Mietvertrag auch die jeweilige Hausordnung, welche das Zusammenleben der Mietparteien in der Hausgemeinschaft regeln soll.
Rücktritt und Widerruf
Bei Mietverträgen gilt: Geschlossen wie unterzeichnet. Eine gesetzliche Rücktrittsmöglichkeit oder eine Widerrufsfrist - wie etwa bei Kreditverträgen oder Online-Geschäften - existiert nicht.
Punkte, auf die Sie bei Vertragsabschluss achten sollten:
- Mietdauer
- Durchführung von Schönheitsreparaturen
- vertragliche Mieterhöhungen
- zu erbringende Arbeitsleistungen (Schneeberäumung, Gartenarbeiten, Treppendienst)
- Sonstige Zusatzregelungen, wie Tierhaltung, Nutzung von Nebenräumen (Fahrradkeller, Waschküche, Garten) oder Einbauten
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- nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
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- Wohnraummietvertrag
- Mietvertrag mit einer Wohngemeinschaft
- Garagen- / Stellplatz-Mietvertrag
- Gewerberaummietvertrag
- Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension
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