Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist die gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung von beweglichen und unbeweglichen Sachen ode Sachteilen, welche gebrauchstauglich sind.

Die Vermietung bzw. Gebrauchsgewährung durch den Vermieter erfolgt gegen Zahlung einer vereinbarten Miete (Mietzins) durch den Mieter.

Für das Mietrecht gelten die §§ 535 bis 580a Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Vermietet werden können beispielsweise:

Ihr individueller Mietvertrag

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