✓ Vorlage für einen Mietaufhebungsvertrag
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![individueller Mietaufhebungsvertrag vom Fachanwalt ausgearbeitet [(c) Africa Studio / Adobe Stock]](https://vertragsfix.de/cms/_processed_/c/7/csm_vertrag-vertragsfix_5d5edc4f2f.jpg)
Ein Mietaufhebungsvertrag regelt die vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses und setzt gesetzliche oder im aufzuhebenden Vertrag festgelegte Kündigungsfristen außer Kraft.
Sie können unseren Aufhebungsvertrag für folgende Mietverträge nutzen:
Wohnraummietvertrag, Gewerbemietvertrag, Untermietvertrag
Sie wollen einen Mietvertrag in beiderseitigem Einvernehmen bzw. vorzeitig beenden? – Setzen Sie auf unsere tausendfach bewährten Vorlagen und Verträge!
Vertrag über die einvernehmliche Aufhebung eines bestehenden Mietvertrages
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Sie investieren nur Zeit und Mühe, um mittels der Mustervorlage einen Vertrag für Ihre Gegebenheiten zu gestalten. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung der Klauseln auf Anwendbarkeit für Ihre konkrete Situation.
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Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns sehr weiter. Dankeschön!
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Vor- und Nachteile der Optionen im direkten Vergleich
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- ohne konkrete Antworten nicht vollständig umsetzbar; Fehler beim Ausfüllen können zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder zur freundlichen Auslegung führen
- bequeme Erstellung durch Beantworten von 6 bis maximal 19 Fragen, anhand derer der fertige Vertrag entwickelt wird
- Sie müssen die Vorlage in Eigenregie an Ihre individuellen rechtlichen Bedürfnisse anpassen
- Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung von 2021
- die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert
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Warum ist ein individueller, freundlicher Aufhebungsvertrag so wichtig?
- Im Aufhebungsvertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume zu Gunsten des s - aber auch Fallen, in die unerfahrene tappen können.
- Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und Lasten des s ausgelegt werden.
- Der kann also über die Jahre viel Geld sparen, wenn er z.B. Pflichten auf den abwälzen kann und seine eigenen Rechte stärkt.
- Grundregel ist: sollten keinen beliebigen Aufhebungsvertrag unterschreiben um ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich zu schützen.
Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde
Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:
- „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
Frau W. - „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
Frau S. - „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
Herr R. - „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
Herr Z. - „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
Herr B.
(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)
Unsere Fragen, damit wir Ihren maßgeschneiderten Mietaufhebungsvertrag für Sie erstellen können:
Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.
Fragebogen für Ihren individuellen Aufhebungsvertrag
Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.
- Aufgehoben wird ein
Hier wählen Sie aus, welcher Vertragstyp aufgehoben wird.
- Soll eine Abfindungszahlung für die vorzeitige Beendigung des Vertrages vereinbart werden?
Mitunter (bspw. bei befristeten Mietverhältnissen) zahlt eine Vertragspartei der Anderen eine Entschädigung dafür, dass der Vertrag (vorzeitig) aufgelöst wird. Dies kann der Mieter oder auch der Vermieter sein, je nachdem, in wessen Interesse die Aufhebung erfolgt.
- Die Rückgabe der Mietsache
Bitte tragen Sie ein, ob Sie die Mietsache bereits übernommen haben, selbst wenn der Mieter noch Arbeiten zu erledigen hat. Sie haben dann als Vermieter die Schlüssel und damit die sog. Sachherrschaft, sind also wieder im Besitz der Mietsache, so dass Sie das Risiko von Schäden tragen und bspw. für die Versicherung und die Zahlung von Verbräuchen zuständig sind. Andererseits können Sie das Objekt anderen Interessenten zeigen, ohne sich beim Mieter anmelden zu müssen. Besser ist es, die Mietsache erst zu übernehmen, wenn der Mieter alle Pflichten (Räumung aller Gegenstände, Malerarbeiten usw.) erfüllt hat.
Mitunter ist es geboten, das Mietobjekt vor Erfüllung aller ausstehenden Arbeiten durch den Mieter zu übernehmen, bspw., wenn der Vermieter bereits umbauen oder das Objekt Interessenten zeigen möchte. Dann muss mit dem Mieter konkret vereinbart werden, wann er die Mieträume zur Erledigung der Arbeiten betreten darf.
- Schönheitsreparaturen
Es sollte geregelt werden, ob der Mieter die Räume renovieren muss. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Zahlung des Mieters als Gegenleistung dafür, dass ihm die Renovierungspflicht erlassen wird.
Mitunter sind Schönheitsreparatur- bzw. Endrenovierungsklauseln in bestehenden Mietverträgen unwirksam. Außerdem verpflichten die normalen Schönheitsreparaturklauseln den Mieter nicht zur Endrenovierung, sondern nur zu laufenden Renovierungen. Häufig muss der Mieter - weil er bspw. vor zwei Jahren gemalert hat - daher gar nicht renovieren. Daher kann es sinnvoll sein, diese Verpflichtung neu zu begründen.
- Was soll zu Dübellöchern geregelt werden?
Dübellöcher sind ein häufiger Streitpunkt. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht eindeutig. Häufig ist auch der Mietvertrag nicht eindeutig. Daher empfiehlt sich eine Regelung.
- Darf der Mieter Einbauten oder andere Gegenstände in den Räumen belassen?
Im Regelfall muss der Mieter alle Einbauten und andere eingebrachten Sachen entfernen. Mitunter ist es für beide Parteien von Vorteil, wenn der Mieter die Dinge in den Räumen belassen kann. Sie können auch eine Entschädigung des Vermieters für die Gegenstände vereinbaren oder auch eine Entschädigungsleistung des Mieters dafür, dass der die Gegenstände nicht beräumen muss.
- Sie können hier eintragen, was der Mieter außerdem noch erledigen muss:
Hier bitte nur zu erledigende Tätigkeiten eintragen. Zu weiteren Zahlungen, der Kaution und Abrechnungen folgen weitere Fragen. Wenn Sie das Feld freilassen, können Sie die offenen Punkte auch im Vertrag selbst nachtragen.
Mitunter hat der Mieter noch Dinge zu erledigen, bevor endgültig geräumt ist. Dies ist hier einzutragen.
- Soll eine Vorbesichtigung vor Übergabe vereinbart werden?
Wir empfehlen die Vereinbarung einer Vorbesichtigung, um Streitpunkte rechtzeitig zu erkennen und - bestenfalls - zu lösen. Auf jeden Fall gewinnen beide Seiten Zeit, die beim Streit erst im Rückgabetermin fehlen würde. Im Vertrag wird die Vorbesichtigung bis spätestens vier Wochen vor Rückgabe vereinbart.
- Soll für den Fall, dass der Mieter nicht rechtzeitig räumt, eine erhöhte Nutzungsentschädigung vereinbart werden.
Grundsätzlich schuldet der Mieter, wenn er nicht rechtzeitig räumt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit sog. Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe der vereinbarten Miete, in der Regel aber in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Deren Höhe kann strittig sein, so dass sich eine Vereinbarung zur Höhe empfiehlt. So wird dem Mieter vor Augen geführt, dass es ihn Geld kostet, wenn er die Räumlichkeiten nicht rechtzeitig zurückgibt.
Hier ist zu entscheiden, zu welchen Terminen jeweils die Vertragsparteien ihre Kündigung erklären können. Je seltener ein solcher Termin, desto länger wird faktisch die Kündigungsfrist. Ist die Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres mit halbjähriger Kündigungsfrist möglich kann der Mieter beispielsweise nach dem 01.07. nur noch zum Ablauf des nächsten Jahres kündigen, so dass die Kündigungsfrist faktisch bis fast eineinhalb Jahre betragen kann.
- Soll etwas zur Kaution geregelt werden?
In der Regel ist eine Kaution ca. sechs Monate nach Rückgabe abzurechnen. Bei Gelegenheit des Aufhebungsvertrages können Sie hier etwas anderes vereinbaren.
- Was soll mit der Kaution geschehen?
Hier geben Sie vor, ob die Kaution sofort an den Mieter ausgekehrt wird, beim Vermieter verbleiben kann bzw. wann sie abzurechnen ist.
- Soll im Vertrag ein Feld für individuelle Vereinbarungen vorgesehen werden?
Sie können im Vertrag weitere Vereinbarungen mit dem Mieter schriftlich fixieren.
- Bitte formulieren Sie hier Ihre Besonderen Vereinbarungen:
Tragen Sie hier ein, was mit dem Mieter außerdem vereinbart werden soll. Die Rechtswirksamkeit und der Inhalt dieser Vereinbarungen werden nicht überprüft!
- Die einzelnen Angaben für den Vertrag möchte ich ..
Bei Bejahung der Frage können Sie die konkreten Vertragsdaten, wie den aufzuhebenden Vertrag, die Namen und Adressen der Vertragspartner, das Datum der Beendigung usw. im Folgenden eingeben. Ihr Vertrag wird Ihnen dann unterschriftsreif zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden die Daten absolut vertraulich behandelt. Sie müssen auch nicht alle Fragen beantworten. Wenn Sie Angaben nicht eintragen, bleiben die Felder im Vertrag frei.
Sie erhalten den Vertrag als Word- und pdf-Dokument. Sie können später also immer noch Änderungen vornehmen.
Wenn Sie die Daten nicht eingeben möchten, füllen Sie den Vertrag später selbst aus.
- Bitte bezeichnen Sie den Vertrag, der aufgehoben werden soll, konkret:
Das Datum des Vertrages finden Sie in der Regel in der Unterschriftszeile. Haben die Parteien an verschiedenen Tagen unterzeichnet, gilt der Vertrag mit dem letzten Datum als zustande gekommen. Dieses letzte Datum ist dann einzutragen.
- Bitte geben Sie die Adresse und die Lage bzw. Nummer der Einheit an:
- Bitte geben Sie Namen, gegebenenfalls Firma und Adresse des Vermieters an:
Der Vermieter ist hier mit Vor- und Zunamen bzw. bei einer Firma mit vollständiger Angabe des Firmennamens einschließlich Zusätze (GmbH) und des gesetzlichen Vertreters sowie mit der Adresse anzugeben.
Wichtig ist bei juristischen Personen (GmbH, OHG, GbR) die Angabe des Vertreters mit Vor- und Zunamen. Bei Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts genügt eine Bezeichnung, die eine eindeutige Identifizierung zulässt, bspw. Erbengemeinschaft nach Klaus E., Grundstücksgemeinschaft Badstraße 12 usw. Unerläßlich ist dann jedoch die Angabe des Vertreters. Dieser muss eine natürliche Person sein und sollte mit Vor- und Zunamen und Adresse angegeben werden.
- Bitte geben Sie Namen, ggfls. Firma und Adresse des Mieters an
Der oder die Mieter sind vollständig und mit Vor- und Zunamen sowie unter Angabe der (bisherigen) Anschrift zu bezeichnen. Die Firma ist korrekt zu bezeichnen, ggfls. wie im Handelsregister. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollten alle Gesellschafter mit Vor- und Zunamen und Adressen angegeben werden.
Hier sollten alle in die Wohnung einziehenden Erwachsenen angegeben werden. Kinder sind nicht anzugeben; sie leiten ihr Nutzungsrecht von den Eltern ab. Bei Paaren (auch bei Ehepaaren) sollten beide Namen angegeben werden, denn nur die hier genannten Personen haften für den Mietzins.
- Der Mietvertrag wird zu folgendem Datum aufgehoben:
Bitte geben Sie das Datum an, zu dem Vertrag enden soll.
- Wie hoch ist die Abfindung für die Beendigung des Mietverhältnisses?
Sie haben angegeben, dass eine Vertragspartei der Anderen eine Abfindung zahlt. Hier ist nun der Abfindungsbetrag einzugeben.
- Bis zu welchen Termin ist die Abfindung zu zahlen?
Bitte geben Sie das Datum ein, bis zum dem der Abfindungsbetrag zu zahlen ist.
- Wann soll die Vorbesichtigung stattfinden?
Bitte tragen Sie das Datum ein, an dem der Termin zur Vorbesichtigung stattfinden soll.
- Welchen Betrag zahlt der Mieter dafür, dass ihm die Durchführung der Schönheitsreparaturen erlassen wird?
- Bitte bezeichnen Sie die Gegenstände, die in den Räumen verbleiben können:
Benennen Sie hier - möglichst konkret - die Gegenstände, die der Mieter in den Räumlichkeiten belassen darf.
- Bitte geben Sie den Betrag ein, den der Mieter zahlt, damit er Gegenstände im Objekt belassen kann.
- Bitte geben Sie den Betrag an, den der Vermieter zur Ablösung der verbleibenden Gegenstände zahlt.
- Bitte geben Sie hier den Kautionsbetrag ein.
- Bis wann genau wird die Kaution abgerechnet?
- Hier können Sie das Konto angeben, auf das die in diesem Aufhebungsvertrag veeinbarten Beträge gezahlt werden sollen:
Wenn Sie die Felder freilassen, können Sie die Daten auch später in den vorbereiteten Vertrag eingeben.
Wenn aus den verschiedenen Vereinbarungen sowohl der Mieter etwas an den Vermieter zu zahlen hat, als auch umgekehrt, sollte das Konto desjenigen angegeben werden, der nach Saldierung der Forderungen noch etwas erhält.
Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:
Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.
Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.
Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Aufhebungsvertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.
Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.