Inanspruchnahme einer Bürgschaft zum kostenlosen Download

Die Inanspruchnahme einer Bürgschaft erfolgt durch eine (in der Regel schriftliche) Zahlungsaufforderung des Gläubigers der Forderung an den Bürgen unter Darlegung der bestehenden Forderung gegen den Hauptschuldner und der Angabe, dass dieser nicht gezahlt hat.

Je nachdem, wie die Bürgschaft ausgestaltet ist, sind weitere Erklärungen notwendig:

  • Bei der Ausfallbürgschaft wäre etwa der Ausfall bei anderen Sicherheiten darzulegen.
  • Bei einer nicht selbstschuldnerischen Bürgschaft wäre nachzuweisen, dass die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil gegen den Hauptschuldner erfolglos verlief.

Download: Zahlungsaufforderung aus einer Bürgschaft

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Die Zahlungsaufforderung an den Bürgen beinhaltet folgende Punkte:

  • Benennung der Bürgschaft
  • Benennung des Hauptschuldners
  • Zahlungsaufforderung mit konkreter Summe
  • Aufschlüsselung der Forderung
  • ggf. Belehrung bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft
  • ggf. Belehrung zur Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Zahlungsziel / -frist
  • Benennung des Empfängerkontos
  • Unterschrift des Gläubigers

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