Vollmacht

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Frage: Wofür wird die Vollmacht benötigt?

Anmerkungen zur Antwort

Hier geben Sie an, für welchen Zweck Sie eine Vollmacht benötigen. Die Generalvollmacht ermächtigt zu allen Handlungen im Namen des Vollmachtgebers. Damit sollte man also vorsichtig sein. Sie können die Vollmacht auf einen bestimmten Lebenssachverhalt (bspw. die Verwaltung eines Grundstückes), auf bestimmte Handlungen (gerichtliche, außergerichtliche Vertretung, Vertretung vor Behörden, Vertretung eines Gesellschafters eine Personen- oder Kapitalgesellschaft) oder auch auf nur ein bestimmtes Geschäft oder eine Akteneinsicht beschränken.

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­­Warum ist ein individuelles Dokument so wichtig?

  • Im Rechtsdokument bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume - aber auch Fallen, in die unerfahrene Personen tappen können.
  • Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zugunsten des anderen Vertragspartners ausgelegt werden.
  • Stärken Sie Ihre eigenen Rechte und sparen Sie u.U. viel Geld indem Sie z.B. Pflichten auf den Anderen abwälzen
  • Grundregel ist: Sie sollten kein beliebiges Rechtsdokument unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.

­­Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde

Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:


  • „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
    Frau W.
  • „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
    Frau S.
  • „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
    Herr R.
  • „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
    Herr Z.
  • „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
    Herr B.

(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)



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Wissenswertes und Erklärungen zu einer Vollmacht

Definition: Was ist eine Vollmacht? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese?

Die Vollmacht selbst ist kein Vertrag, sondern ein einseitiges Rechtsgeschäft, mit dem der Vollmachtgeber dem Vertreter eine bestimmte Rechtsmacht einräumt. Regelungen zur Vollmacht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den §§ 164 ff. BGB. Dort ist geregelt, was passiert, wenn der Vertreter nicht ausdrücklich im Namen des Vollmachtgebers handelt, wenn seine Erklärung Mängel aufweist oder wenn eine Vollmacht nicht vorgelegt wird. Einseitige Rechtsgeschäfte, wie Kündigungserklärungen durch einen Vertreter sind nur wirksam, wenn die Vollmacht vorgelegt wird. Es gibt auch Regelungen zum Widerruf, zur Dauer der Vollmacht und zur Vollmachtsurkunde sowie für den Fall, dass der Vertreter tatsächlich gar nicht bevollmächtigt war, dennoch im Namen des Vollmachtgebers eine rechtlich erhebliche Erklärung abgegeben hat. 

Häufig liegt der Vollmachtserteilung eine Absprache, also eine Vereinbarung (= Vertrag) zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vertreter zugrunde, in der geregelt ist, inwieweit der Vertreter in fremden Namen handeln darf und ob er Vergütung enthält. Dies kann dann ein sogenanntes Auftragsverhältnis im Sinne der §§ 662 BGB sein. 


Antworten auf die häufigsten weiteren Fragen zu einer Vollmacht für ein oder mehrere Rechtsgeschäfte, Generalvollmacht oder Stimmrechtsvollmacht:

  • Was ist eine Vollmacht und welche Arten von Vollmachten gibt es?

    Mit einer Vollmacht wird eine andere Person ermächtigt, Erklärungen im Namen des Vollmachtgebers abzugeben. Ein Vertragsschluss beispielsweise setzt sogenannte Willenserklärungen voraus, die von demjenigen abgegeben werden müssen, der sich vertraglich binden will. Gibt jemand eine Willenserklärung für einen Anderen, bedarf er einer Vollmacht. Eine Vollmacht kann aber auch in Bezug auf andere Lebenssachverhalte abgegeben werden, beispielsweise für eine Akteneinsicht oder die Stellung eines Antrages. 

    Es gibt Vollmachten, die sich nur auf ein bestimmtes Geschäft oder auf einen bestimmten Lebenssachverhalt beziehen oder sogenannte Generalvollmachten, die dem Bevollmächtigten erlauben, in jeder Beziehung für den Vollmachtgeber zu handeln. 

    Die Vollmacht ist zu unterscheiden von der zugrunde liegenden Absprache zwischen Vertreter und Vertretenem, was zum Beispiel ein Auftrag sein kann.

     

  • Ab wann ist eine Vollmacht gültig und tritt in Kraft?

    Die Vollmacht wird sofort wirksam, wenn Sie nicht erst nach einem bestimmten Zeitpunkt gelten soll. Das wäre dann im Formular zu vermerken.

  • Wie und wann kann eine Vollmacht angefochten werden?

    Grundsätzlich ist eine Vollmacht jederzeit widerruflich, wobei der Widerruf natürlich nur für die Zukunft gilt. Die Anfechtung einer Vollmacht durch den Vollmachtgeber ist ferner möglich bei Täuschung oder Drohung oder auch beim sogenannten Erklärungsirrtum. 

  • Wie lange gilt eine Vollmacht? Kann sie unwiderruflich erteilt werden?

    Grundsätzlich gilt eine Vollmacht unbegrenzt, wenn sie nicht befristet wird. Sie kann auch unwiderruflich erteilt werden und kann dann nicht einmal widerrufen werden. Dies ist natürlich rechtlich sehr gefährlich. Vollmachten können auch über den Tod hinaus gelten.

  • Kann man auf eine Vollmacht verzichten und wenn ja wie?

    Der Verzicht auf eine Vollmacht ist nicht notwendig. Wenn der Vollmachtgeber nicht möchte, dass der Vertreter in seinem Namen handelt, muss er die Vollmacht widerrufen. Unter bestimmten Umständen muss der Widerruf der Vollmacht auch gegenüber demjenigen, dem gegenüber die Vollmacht bereits verwendet wurde, erklärt werden. 

    Der Vertreter kann natürlich auf die Verwendung der Vollmacht verzichten oder erklären, nicht mehr Vertreter zu sein (dann können ihm auch nicht mehr Erklärungen zugehen, die für den Vollmachtgeber bestimmt sind).

  • Welche Pflichten hat ein Bevollmächtigter, also der Vertreter?

    Welche Pflichten der Vertreter hat, ergibt sich nicht unmittelbar aus der Vollmacht. Die Vollmacht regelt nur abstrakt, dass der Vertreter tätig werden darf, in der Regel aber nicht, welche Pflichten der Bevollmächtigte (Vertreter) hat. Dies ergibt sich aus den internen Abstimmungen zwischen Vertreter und Vertretenem, die häufig nicht in der Vollmachtsurkunde selbst genannt sind. Mitunter ist es ratsam, diese Pflichten separat niederzuschreiben. Regelmäßig hat der Bevollmächtigte die Pflicht, die Interessen des Vertretenden zu wahren. 

  • Was sind die Anforderungen an eine gültige Vollmacht?

    Grundsätzlich gibt es keine Anforderungen an eine Vollmacht. Diese kann sogar mündlich erteilt werden. Jeder vernünftige Dritte, dem gegenüber ein Vertreter im Namen eines anderen handelt, wird aber eine schriftliche Vollmacht verlangen. Für bestimmte Geschäfte, die notariell beurkundet werden müssen, ist eine notarielle Vollmacht notwendig, beispielsweise für Grundstücksgeschäfte. 

  • Kann eine Vollmacht übertragen werden?

    Grundsätzlich kann eine Vollmacht nicht übertragen werden. Denkbar ist die Erteilung einer Untervollmacht durch den Vertreter an eine weitere Person, die dann im Namen des Vollmachtgebers handelt. Ob der Vertreter zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt ist, sollte geregelt werden. 

  • Wie/wo sollte eine Vollmacht aufbewahrt werden?

    Da die Vollmacht in der Regel vorzulegen ist, sollte Sie sicher verwahrt und bei Vornahme des entsprechenden Geschäfts mitgeführt werden. 


Einsatzmöglichkeiten:

  • Generalvollmacht (Erteilung von Vertretungsmacht für alle Geschäfte, bei denen eine Stellvertretung erlaubt ist)
  • Abholvollmacht
  • Bankvollmacht

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  • die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert

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Inhalte & Bestandteile unseres rechtssicheren Vertrags:

Der individuelle Vollmacht enthält in Abhängigkeit der von Ihnen gegebenen Antworten folgende Regelungen und Klauseln:

  • Benennung des Vollmachtgebers und seines Vertreters

  • Formulierung der Bevollmächtigung (Vertretung bei Rechtsgeschäft, Abgabe Willenserklärungen, Vornahme von das Rechtsgeschäft betreffende Handlungen)

  • Regelung zur Erteilung von Untervollmacht

  • Regelung zur Erteilung von Generalvollmacht (gerichtlich/außergerichtlich)

  • Regelung zur Vollmacht für konkrete Rechtsgeschäfte

  • Regelung zu Vollmachten für bezeichnete Lebenssachverhalte (einschließlich Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen, Vornahme von Handlungen)

  • Regelung zur Stimmrechtsvollmacht für Gesellschafter bzw. Aktionäre einer Gesellschaft (Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung, Abstimmung über Änderung der Satzunbg, Befreiung von Beschränkungen)

  • Regelung zur Vollmacht für Mitglieder eines Vereins (Mitgliederversammlung, Abstimmung über Satzungsänderung, Befreiung von Beschränkungen)

  • Regelung zur Entgegennahme von Sachen, Wertsachen oder Geld

  • Regelung zur Akteneinsicht (Aktenzeichen, Fertigung von Ablichtungen, Aushändigung Kopien)

  • Regelung zum Umfang und Beschränkungen der Vollmacht (Befristung/Erlöschen, (nicht) über Tod hinaus, Befreiung, Erteilung von Untervollmacht, Entgegennahme, Höchstbetrag)

  • Aufführen weiterer besonderer Bestimmungen

  • Unterschrift des Vollmachtgebers

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Unsere Fragen, damit wir Ihre maßgeschneiderte Vollmacht für Sie erstellen können:

Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.

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  • Wofür wird die Vollmacht benötigt?

    Hier geben Sie an, für welchen Zweck Sie eine Vollmacht benötigen. Die Generalvollmacht ermächtigt zu allen Handlungen im Namen des Vollmachtgebers. Damit sollte man also vorsichtig sein. Sie können die Vollmacht auf einen bestimmten Lebenssachverhalt (bspw. die Verwaltung eines Grundstückes), auf bestimmte Handlungen (gerichtliche, außergerichtliche Vertretung, Vertretung vor Behörden, Vertretung eines Gesellschafters eine Personen- oder Kapitalgesellschaft) oder auch auf nur ein bestimmtes Geschäft oder eine Akteneinsicht beschränken.

    • für eine einzelne konkrete Angelegenheit (Vollmacht für eine einzelne Angelegenheit)
    • eine Generalvollmacht (Generalvollmacht)
    • für einen bestimmten Lebenssachverhalt (Vollmacht für einen bestimmten Lebenssachverhalt)
  • Ist der Vollmachtgeber eine natürliche oder eine juristische Person?

    Natürliche Personen sind Menschen, die für sich selbst handeln. Juristische Personen sind Gesellschaften, wie die GmbH, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft, der Verein, die Stiftung oder auch die Gemeinde, der Zweckverband, die Universität. Juristische Personen werden im Ergebnis stets selbst durch natürliche Personen vertreten, da die juristische Person nicht als solche handlungsfähig ist. Die Vollmacht einer juristischen Person muss immer von dem gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand, Präsident, Bürgermeister) vertreten werden, d.h. die Vollmacht ist von diesem Vertreter zu unterzeichnen.

    • Der Vertretene ist eine natürliche Person.
    • Der Vertretene ist eine juristische Person.
  • Soll die Vollmacht auf spezielle Handlungen begrenzt werden?

    Sie können die Vollmacht auf bestimmte rechtliche Handlungen begrenzen, bspw. auf Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, Erbschaftsangelegenheiten, Erwerb und Veräußerung von Sachen oder Grundstücken usw. Den Umfang bestimmen Sie mit der nächsten Antwort. Hierbei geht es um die rechtliche Beschränkung auf bestimmte Handlungen, nicht um die Beschränkung auf nur eine Angelegenheit.

    • Nein, die Vollmacht ist unbeschränkt.
    • Ja, die Vollmacht wird auf bestimmte Handlungen beschränkt.
  • Auf welche Handlungen bzw. Geschäfte soll die Generalvollmacht beschränkt werden?
    • die Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden und Banken einschließlich Steuerangelegenheiten
    • den Erwerb und die Veräußerung von beweglichen Sachen
    • die Entgegennahme von Zahlungen und Wertgegenständen sowie die Eingehung von Verbindlichkeiten, einschließlich Verbraucherkreditverträgen
    • die Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften, Erklärungen zur Erbauseinandersetzung;
    • die Bestellung, Kündigung und Aufgabe von dinglichen Rechten jeder Art an beweglichen Sachen
    • die Abgabe persönlicher Schuldanerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO
    • die Ausübung von Gesellschafterrechten, insbesondere die Teilnahme an Versammlungen und die Stimmrechtsausübung
    • die Vornahme von Schenkungen in dem Umfang, in dem ein gerichtlich bestellter Betreuer dazu befugt wäre
    • der Zugang zu allen Post, Fernmelde- und Telekommunikationsangelegenheiten, einschließlich Internet-Konten und deren Abänderung oder Kündigung
  • Für welchen Fall soll die Vollmacht erteilt werden?
    • für ein spezielles Rechtsgeschäft
    • für eine Akteneinsicht
    • als Stimmrechtsvollmacht
  • Für welche Versammlung soll die Vollmacht erteilt werden?

    Geben Sie ein, ob die Stimmrechtsvollmacht für eine Vereinsversammlung oder eine Gesellschafter- bzw. Aktionärsversammlung gelten soll. Das Datum der Versammlung können Sie später eingeben.

    • Vereinsversammlung
    • Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung
  • Soll die Vollmacht befristet sein?

    Grundsätzlich gilt die Vollmacht solange, bis sie vom Vollmachtgeber widerrufen wird. Dieser Widerruf muss - um wirksam zu sein - mitunter auch gegenüber demjenigen erfolgen, dem gegenüber der Vertreter die Vollmacht vorgelegt hat. Um das Risiko der "ewigen" Vollmacht zu reduzieren, empfiehlt sich die zeitliche Beschränkung. Das Ablaufdatum der Vollmacht können Sie später hier oder auch im Formular selbst eintragen.

    • Nein, die Vollmacht endet nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt.
    • Ja, die Vollmacht gilt nur bis zu einem bestimmten Datum.
  • Soll die Vollmacht auf einen Höchstbetrag beschränkt werden?

    Der Höchstbetrag beschränkt die Vollmacht auf Geschäfte bis zu diesem Höchstbetrag. Bei einer Generallvollmacht gilt der Höchstbetrag pro Rechtsgeschäft.

    • Ja, es wird eine Höchstsumme eingetragen.
    • Nein, die Volllmacht ist unbegrenzt.
  • Darf der Vertreter Untervollmacht erteilen?

    Mitunter ist es notwendig, dass der Vertreter nicht selbst handelt, sondern seinerseits einen Vertreter beauftragt. Dies kann der Vollmachtgeber zur Risikominimierung ausschließen.

    • Nein, der Vertreter darf nicht Untervollmacht erteilen.
    • Ja, der Vertreter darf einen Untervertreter bevollmächtigen.
  • Darf der Vertreter auch Geld, Wertsachen und andere Dinge für den Vollmachtgeber entgegennehmen?

    Es sollte in der Vollmacht ausdrücklich vermerkt sein, wenn der Vertreter auch Geld usw. entgegennehmen darf. Wenn dies nicht gewollt ist, sollten Sie die Frage verneinen; dann ist dies im Formular ausdrücklich ausgeschlossen.

    • Ja, die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Entgegennahme von Geld und Sachen.
    • Nein, die Vollmacht ermächtigt nur zu Erklärungen, aber nicht zur Entgegennahme von Dingen.

    Mitunter besteht auf Seiten des Bürgen ein Interesse, die Haftung aus der Bürgschaft für die Zukunft entfallen zu lassen, bspw. wenn sich die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners verschlechtern. Dem Interesse des Gläubiger entspricht die Kündigungsmöglichkeit in der Regel nicht.

  • Darf der Vertreter gleichzeitig als Vertreter einer anderen Person oder für sich selbst handeln?

    Hier ist zu entscheiden, ob der Vertreter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wird. Nach 181 BGB darf der Vertreter nämlich nicht namens des Vollmachtgebers mit sich selbst oder mit einer anderen Person, deren Vertreter er auch ist, Rechtsgeschäfte abschließen. Gerade bei der Generalvollmacht oder bei der Stimmrechtsvollmacht ist diese Befreiung aber oft gewollt oder sogar notwendig.

    • Nein, der Vertreter darf nicht gleichzeitig für einen Dritten oder sich selbst handeln.
    • Ja, das ist dem Vertreter erlaubt.
  • Soll die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirken?

    Wird nichts vereinbart, wirkt die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, d.h. der Vertreter kann nach dem Ableben des Vollmachtgebers die Erben vertreten. Hier können Sie bestimmen, ob die Vollmacht mit dem Ableben des Vollmachtgebers enden soll. 

    • Die Vollmacht wirkt über den Tod hinaus.
    • Mit dem Tod des Vollmachtgebers endet die Vollmacht.
  • Soll im Formular ein Feld für weitere individuelle Regelungen vorgesehen werden?

    Sie können in der Vollmacht weitere Regelungen schriftlich fixieren.

    • Nein
    • Ja, ich möchte weitere Regelungen formulieren.
  • Die einzelnen Angaben für die Vollmacht möchte ich ..

    Bei Bejahung der Frage können Sie die konkreten Vertragsdaten, wie Namen und Adressen der Beteiligten, u.U. den speziellen Vollmachtsfall, eine etwaige Befristung, einen Höchstbetrag usw. eingeben. Das Vollmachtsformular wird Ihnen dann unterschriftsreif zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden die Daten absolut vertraulich behandelt. Sie müssen auch nicht alle Fragen beantworten. Wenn Sie Angaben nicht eintragen, bleiben die Felder im Formular frei.

    Sie erhalten das Formular als Word- und pdf-Dokument. Sie können später also immer noch Änderungen vornehmen.

    Wenn Sie die Daten nicht eingeben möchten, füllen Sie das Formular später selbst aus.

    • im Folgenden eingeben.
    • nicht hier, sondern erst in das mir zugesandte Formular eintragen.
  • Bitte geben Sie Fa., Namen und Adresse, ggfls. Geburtsdatum und/oder Ausweisnummer des Vollmachtgebers an:

    Die Angabe präziser und korrekter Daten des Vollmachtgebers ist wichtig, damit die Vollmacht als Legitimation tauglich ist. 

    • Bitte benennen Sie den Vollmachtgeber und den gesetzlichen Vertreter:
      • Name der juristischen Person:
      • Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters:
      • Adresse:
      • gegebenenfalls weitere Angaben:
    • Bitte geben Sie Namen und Adresse des Vertreters an:

      Der Vertreter ist hier mit Vor- und Zunamen, Adresse, evtl. Geburtsdatum und Ausweisnummer anzugeben. Wenn eine Firma als Vertreter fungieren soll, ist der Firmenname einschließlich Zusätze (GmbH) und der gesetzliche Vertreters anzugeben .

        Wichtig ist bei juristischen Personen (GmbH, OHG, GbR) die Angabe des Vertreters mit Vor- und Zunamen. Bei Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts genügt eine Bezeichnung, die eine eindeutige Identifizierung zulässt, bspw. Erbengemeinschaft nach Klaus E., Grundstücksgemeinschaft Badstraße 12 usw. Unerläßlich ist dann jedoch die Angabe des Vertreters. Dieser muss eine natürliche Person sein und sollte mit Vor- und Zunamen und Adresse angegeben werden.

      • Bitte beschreiben Sie das Geschäft so präzise wie möglich, für das Vollmacht erteilt werden soll:

        Das betroffene Rechtsgeschäft sollte identifizierbar sein, so dass der Vertragspartner, dem die Vollmacht vorgelegt wird, sicher sein kann, dass sie für diesen Fall gilt.

        • Bitte beschreiben Sie den Lebenssachverhalt präzise, für den die Vollmacht erteilt werden soll.
          • Geben Sie hier die Bezeichnung der Akte, der Stelle und das Aktenzeichen (soweit bekannt) ein:
            • Bezeichnung Akte, ggfls. Behörde:
            • Aktenzeichen:
          • Hier geben Sie den Verein oder die Gesellschaft ein, auf deren Versammlung der Vertreter entsandt werden soll:
            • Hier geben Sie das Datum der Versammlung an, in der der Vertreter abstimmen soll:
              • Die Vollmacht ist bis zum folgendem Datum befristet:

                Bitte geben Sie das Datum an. Danach erlischt die Vollmacht.

                • Datum
              • Bitte geben Sie hier den Höchstbetrag ein, bis zum dem der Vertreter für Sie handeln darf:

                Der Bürge soll nur bis zu einer bestimmten Höhe haften. Hier ist nun der Höchstbetrag einzutragen.

                • Bitte formulieren Sie hier Ihre Besonderen Vereinbarungen:

                  Tragen Sie hier ein, was mit dem Mieter außerdem vereinbart werden soll. Die Rechtswirksamkeit und der Inhalt dieser Vereinbarungen werden nicht überprüft!


                  Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:

                  Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.

                  Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
                  Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.

                  Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Rechtsdokument ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.

                  Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.