Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zum kostenlosen Download
Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen werden regelmäßig vom neuen Vermieter verlangt, um die Zahlungsmoral eines künftigen Mieters einschätzen zu können. Ausgestellt wird diese vom bisherigen Vermieter bzw. dem Verwalter des Mietobjektes.
Hier können Sie sich eine solche Muster-Bescheinigung für Ihre Zwecke herunterladen.
Download: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
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Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beinhaltet folgende Punkte:
- Benennung des Mieters (Name, Geburtsdatum), des Mietvertrages (Datum) sowie des Mietobjektes (Adresse)
- Benennung des Mietverhältnisses
- Benennung der Kündigung (mieter-/vermieterseitig, außerordentlich/ordentlich) oder Vertragsaufhebung
- Bestätigung über die vollständige und fristgerechte Entrichtung des Mietzinses sowie Betriebskosten und Heizkosten
- Bestätigung, dass keine Mietschulden bestehen
- alternativ: Benennung von offenen Forderungen, inwieweit diese strittig/unstrittig sind und ob eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde
- Anmerkungen
- Unterschrift mit Ort und Datum
Hinweise zur Bescheinigung:
- Der Mieter hat keinen rechtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Vermieter auf Erstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, selbst wenn er stets pünktlich bezahlt hat.
- Der Vermieter kann die Ausstellung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von der Zahlung der hierfür anfallenden Kosten (für den tatsächlichen Aufwand) abhängig machen. Denkbar sind Kosten von bis zu 50,00 €.
- Etwas anderes gilt, wenn im Mietvertrag entsprechendes geregelt ist.
Häufige Fragen:
- Was mache ich, wenn mir der Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen möchte oder dafür Geld verlangt?
Die Erstellung vom Vermieter kann laut höchstrichterlicher Entscheidung des BGH nicht verlangt werden. Als Alternative können stattdessen im Rahmen der Selbstauskunft eigene Kontoauszüge (gefiltert oder geschwärzt) oder vom bisherigen Vermieter auszustellende Quittungen über die geleisteten Mietzahlungen eingereicht werden. Auch der neue Vermieter sollte wissen, dass kein solcher Anspruch besteht - ansonsten kann ein Verweis auf das Urteil (BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08) nicht schaden.
- Wer stellt die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus wenn ich bisher bei den Eltern gewohnt habe?
Bei Einzug in die erste eigene Wohnung kann selbstverständlich noch keine solche Bescheinigung erteilt werden. Das wissen auch Vermieter, weswegen der Hinweis auf den bisherigen Wohnsitz im elterlichen Haushalt genügen sollte. Manche Eltern füllen der Form halber auch eine solche Bescheinigung für das bislang im Haushalt lebende Kind aus.
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