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Frage: Zu welchem Zweck erfolgt die Gehaltsabtretung?

Anmerkungen zur Antwort

Mit der Gehaltabtretung können verschiedene Ziele verfolgt werden: Entweder soll die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer (sukzessive) getilgt werden (erste Antwort) oder die Abtretung erfolgt zur Absicherung einer Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer dergestalt, dass der Abtretungsempfänger von der Abtretung nur Gebrauch macht, wenn der Schuldner (Arbeitnehmer) seine Forderungen ihm gegenüber nicht erfüllt (Sicherungsabtretung). In diesem letzten Fall wird die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber zunächst nicht offengelegt, sondern erst, wenn der Schuldner (Arbeitnehmer) seine Schuld gegenüber dem Abtretungsempfänger nicht ausgleicht. Der Arbeitnehmer erhält also sein Gehalt wie gehabt, solange er seine Verbindlichkeiten erfüllt.

Im ersten Fall wird die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt und dieser zahlt den unpfändbaren Teil des Lohns / Gehalts an den Abtretungsempfänger.


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Wir stellen diese kostenlose Vorlage ohne rechtliche Prüfung der Klauseln auf Anwendbarkeit für Ihre konkrete Situation zur Verfügung.

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­­Warum ist ein individueller Vertrag so wichtig?

  • Im Vertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume - aber auch Fallen, in die unerfahrene Personen tappen können.
  • Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zugunsten des anderen Vertragspartners ausgelegt werden.
  • Stärken Sie Ihre eigenen Rechte und sparen Sie u.U. viel Geld indem Sie z.B. Pflichten auf den Anderen abwälzen
  • Grundregel ist: Sie sollten keinen beliebigen Vertrag unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.

­­Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde

Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:


  • „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
    Frau W.
  • „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
    Frau S.
  • „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
    Herr R.
  • „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
    Herr Z.
  • „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
    Herr B.

(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)



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Wissenswertes und Erklärungen zu einer Gehaltsabtretung

Definition: Was ist eine Gehaltsabtretung? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese?


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  • die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert

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Unsere Fragen, damit wir Ihre maßgeschneiderte Gehaltsabtretung für Sie erstellen können:

Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.

Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.

  • Welche Forderung wird abgetreten?

    Bitte wählen Sie, ob eine Zahlungsforderung oder ob der pfändbare Teil des Gehaltes abgetreten werden soll. Der nicht pfändbare Teil des Gehaltes kann nicht abgetreten werden. Dies ergibt sich aus § 400 BGB. Nicht pfändbar ist der Betrag, den der Angestellte bzw. der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Beachtung von Unterhaltspflichten) selbst zum Leben benötigt. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze wird jeweils beim Bundesjustizministerium veröffentlicht (siehe BMJ).

    • Eine Zahlungsforderung. (Abtretung einer Zahlungsforderung)
    • Es wird der pfändbare Teil des Gehaltes abgetreten. (Gehaltsabtretung)
  • Zu welchem Zweck erfolgt die Gehaltsabtretung?

    Mit der Gehaltabtretung können verschiedene Ziele verfolgt werden: Entweder soll die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer (sukzessive) getilgt werden (erste Antwort) oder die Abtretung erfolgt zur Absicherung einer Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer dergestalt, dass der Abtretungsempfänger von der Abtretung nur Gebrauch macht, wenn der Schuldner (Arbeitnehmer) seine Forderungen ihm gegenüber nicht erfüllt (Sicherungsabtretung). In diesem letzten Fall wird die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber zunächst nicht offengelegt, sondern erst, wenn der Schuldner (Arbeitnehmer) seine Schuld gegenüber dem Abtretungsempfänger nicht ausgleicht. Der Arbeitnehmer erhält also sein Gehalt wie gehabt, solange er seine Verbindlichkeiten erfüllt.

    Im ersten Fall wird die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt und dieser zahlt den unpfändbaren Teil des Lohns / Gehalts an den Abtretungsempfänger.

    • Es soll eine Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer getilgt werden.
    • Die Abtretung erfolgt nur zur Absicherung einer Forderung, die der Abtretungsempfänger gegen den Arbeitnehmer hat.
  • Bitte beschreiben Sie die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden, die durch die Abtretung erfüllt oder abgesichert werden soll.

    Sie haben angegeben, dass der Abtretungsempfänger gegen den Abtretenden eine Forderung hat, die durch die Abtretung erfüllt oder abgesichert werden soll. Diese Forderung ist hier konkret zu beschreiben.

    • Höhe der Forderung:
    • Beschreibung der Forderung:
  • Bitte geben Sie den Höchstbetrag der insgesamt abzutretenden Forderungen ein:

    Bei der sogenannten Sicherungsabtretung ist ein Höchstbetrag anzugeben. Hier ist nicht ein monatlicher Höchstbetrag, sondern der Gesamtbetrag gemeint. Schließlich wird das Gehalt fortlaufend gezahlt, so dass die abgetretenen Forderungen über die Forderung des Abtretungsempfängers hinausgehen können, wenn es keine Begrenzung gibt. Die Höhe der monatlich abgetretenen Forderung hängt von der Höhe des Gehaltes und der Pfändungsgrenze ab.

    In der Regel sollte die Abtretung auf 110% der zu tilgenden bzw. zu sichernden Forderung begrenzt werden.

    • Wer tritt die Forderung ab?

      Hier ist der vollständige Name des Abtretenden anzugeben, bei natürlichen Personen also Vor- und Zuname, bei einer Fa. die korrekte Bezeichnung. Die Angaben müssen vollständig und präzise sein. Ggfls. können weitere eindeutige Daten, wie Geburtsdatum oder Ausweisnummer geboten sein. Ein Firmenname ist vollständig wie im Handelsregister wiederzugeben und der gesetzlicher Vertreter ist zu benennen (Geschäftsführer bei GmbH, Vorstand bei Aktiengesellschaft und Verein).

      Der Zedent muss der Inhaber der Forderung gegen den Schuldner sein, denn nur er kann die Forderung abtreten. 

      Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

      • Zedent:
    • Wird der Arbeitgeber konkret benannt?

      Es können die Gehaltsforderungen gleichzeitig gegen den derzeitigen und gegen künftige Arbeitgeber abgetreten werden, wobei der Arbeitgeber nicht zwingend zu bezeichnen ist und im Formular auch nicht benannt werden wird (erste Antwort). Tritt der Arbeitnehmer hingegen lediglich die Forderungen gegen den aktuellen Arbeitgeber ab (und wird dieser in der Abtretung benannt, zweite Antwort), wirkt die Abtretung bei einem Wechsel der Arbeitsstelle nicht mehr. Andererseits sorgt die Nennung des Arbeitgebers für mehr Rechtssicherheit, da klar und präzise benannt ist, welche Forderungen abgetreten werden. 

      • Nein, es werden die Forderungen gegen sämtliche, auch zukünftigen, unbenannten Arbeitgeber abgetreten.
      • Ja, es werden nur die Forderungen gegen den derzeitigen Arbeitgeber abgetreten.
    • Bitte benennen Sie den Arbeitgeber, der das Gehalt zu zahlen hat

      Bitte bezeichnen Sie den Arbeitgeber präzise: genaue Angabe von Namen, Vornamen, bei juristischen Personen Firmenname (wie im Handelsregister), der Adresse, der Vertretungsverhältnisse und gegebenenfalls zusätzlicher Angaben (Handelsregisternummer). Bei natürlichen Personen ggfls. Firmenname und Adresse.

      Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

      • Arbeitgeber:
    • Bitte notieren Sie hier das Datum des Arbeitsvertrages:

      Das Datum des Arbeitsvertrages dient der Präzisierung und Rechtsklarheit. So steht zweifelsfrei fest, welche Forderungen von der Abtretung erfasst sind. Sie können das Feld auch freilassen und ggfls. später ergänzen.

      • Datum Arbeitsvertrag:
    • An wen wird die Forderung abgetreten?

      An den Zessionar wird die Forderung abgetreten. Er kann die Forderung also nach der Abtretung vom Schuldner einfordern. Auch hier gilt: genaue Angabe von Namen, Vornamen, Adressen, ggfls. Geburtsdatum oder Ausweisnummer (bei natürlichen Personen) und bei juristischen Personen präzise Angabe des Firmennamens (wie im Handelsregister), der Adresse, der Vertretungsverhältnisse und gegebenenfalls zusätzlicher Angaben (Handelsregisternummer). 

      Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

      • Zessionar:
    • Ist die Abtretung zwischen dem Abtretenden und seinem Schuldner vertraglich ausgeschlossen?

      Wenn im vertraglichen Verhältnis zwischen dem abtretendem Gläubiger und dem Schuldner ein Abtretungsverbot vereinbart ist, kann Forderung nur mit Zustimmung des Schuldners abgetreten werden (dazu nächste Frage). Bei der Gehaltsabtretung ist der abtretende Gläubiger der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ist der Schuldner (der Gehaltsforderung).

      Bitte beachten Sie, dass unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden können, wie bestimmte Unterhaltsforderungen oder der Anspruch auf Kindergeld.

      • Nein, die Abtretung ist vertraglich nicht ausgeschlossen.
      • Ja, die Abtretung ist vertraglich ausgeschlossen.
      • Es ist nicht bekannt, ob die Abtretung unzulässig ist.
    • Stimmt der Schuldner der Abtretung zu?

      Die Zustimmung des Schuldners ist zu unterscheiden vom Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner (dazu später). Hier geht es allein um die Frage, ob der Schuldner überhaupt gefragt wird. Grundsätzlich ist die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung nicht erforderlich. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn in dem Vertragsverhältnis zwischen Schuldner und Abtretendem, das der Forderung zugrunde liegt, die Abtretung vertraglich ausgeschlossen oder von der Zustimmung des Schuldners abhängig ist. Wird in einem solchen Fall die Forderung ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten, ist die Abtretung nicht wirksam, die Forderung geht also gar nicht auf den Empfänger der Abtretung über! Bitte schauen Sie also nach, ob es ein solches Abtretungsverbot oder Zustimmungserfordernis gibt.

      • Diese Vereinbarung wird dem Schuldner zur Bestätigung vorgelegt.
      • Nein, der Schuldner wird nicht gefragt.
    • Ein wirksamer Abtretungsvertrag kann nicht geschlossen werden. Wir brechen an dieser Stelle ab.

      Wenn die Abtretung vertraglich ausgeschlossen ist, hängt ihre Wirksamkeit von der Zustimmung des Schuldners ab. Da diese nicht eingeholt werden soll, kann ein wirksamer Abtretungsvertrag nicht geschlossen werden. 

      Sie können über den "Zurück"-Button oder über "Ihre Antworten ansehen/anpassen" in der Frageroutine zurückgehen und Ihre Angaben ändern.

      • Wer informiert den Schuldner über die Abtretung?

        Der Schuldner muss informiert werden, damit er auch an den neuen Gläubiger zahlt. Bei der Gehaltsabtretung ist Schuldner der Arbeitgeber. In der Regel informiert der alte Gläubiger (der Abtretende = Zedent, bei der Gehaltsabtretung der Arbeitnehmer) den Schuldner, denn dieser ist ihm bekannt. Wenn der neue Gläubiger den Schuldner informiert, hat er in der Regel die Abtretungserklärung vorzulegen, damit der Schuldner sich auf diese Mitteilung verlassen kann.

        • Der Abtretende hat die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
        • Die Anzeige der Forderungsabtretung erfolgt durch den Abtretungsempfänger.
      • Darf der Gläubiger die Forderung weiter abtreten?

        Bitte regeln Sie, ob der neue Gläubiger die Forderung weiter abtreten darf. Mitunter können die Vertragspartner ein Interesse daran haben, dass die Forderung beim neuen Gläubiger bleibt, also nicht weiter abgetreten werden darf. Dann kann die weitere Abtretung vertraglich ausgeschlossen werden. Weitere Abtretungen wären dann wirkungslos.

        • Ja, der Gläubiger darf die Forderung weiter abtreten.
        • Nein, der Gläubiger darf die Forderung nicht abtreten.
      • Sollen weitere Vereinbarungen in den Vertrag formuliert werden?

        Sie können weitere Vereinbarungen formulieren. Dazu haben Sie bei der nächsten Frage Gelegenheit.

        • Nein, keine weiteren Vereinbarungen
        • Ja, ich werde besondere Vereinbarungen formulieren.
      • Bitte formulieren Sie hier die besonderen Vereinbarungen:

        Formulieren Sie hier die weiteren Vereinbarungen. Wir prüfen die Vereinbarungen nicht auf ihre Plausibilität, Schlüssigkeit, auf Widersprüche zum Vertrag oder auf ihre Rechtswirksamkeit. Sie können das Feld auch freilassen und die zusätzlichen Vereinbarungen später im Formular nachtragen.

        • Bitte formulieren Sie verständlich und präzise.

      Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:

      Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.

      Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
      Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.

      Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Vertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.

      Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.