Forderungsabtretung

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Frage: Welche Forderung wird abgetreten?

Anmerkungen zur Antwort

Bitte wählen Sie, ob eine Zahlungsforderung oder ob der pfändbare Teil des Gehaltes abgetreten werden soll. Der nicht pfändbare Teil des Gehaltes kann nicht abgetreten werden. Dies ergibt sich aus § 400 BGB. Nicht pfändbar ist der Betrag, den der Angestellte bzw. der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Beachtung von Unterhaltspflichten) selbst zum Leben benötigt. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze wird jeweils beim Bundesjustizministerium veröffentlicht (siehe BMJ).

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­­Warum ist ein individueller Vertrag so wichtig?

  • Im Vertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume - aber auch Fallen, in die unerfahrene Personen tappen können.
  • Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zugunsten des anderen Vertragspartners ausgelegt werden.
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  • Grundregel ist: Sie sollten keinen beliebigen Vertrag unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.

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Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:


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    Herr Z.
  • „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
    Herr B.

(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)



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Wissenswertes und Erklärungen zu einer Forderungsabtretung

Definition: Was ist eine Forderungsabtretung? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese?

Die Forderungsabtretung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dort unter den §§ 398 bis 413. Der Zedent triit die Forderung gegen den Schuldner an den Zessionar ab. Der Zessionar ist also der neue Gläubiger der Forderung.

Wichtige rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

§§ 399, 400 BGB regeln, wann die Abtretung nicht möglich ist.

§ 401 BGB regelt, das Sicherheiten und Nebenrechte automatisch auf den neuen Gläubiger (Zessionar) übergehen.

Nach § 403 BGB hat der Zedent dem Zessionar eine Urkunde auszustellen.

Nach §§ 404 und 406 BGB bleiben dem Schuldner Einwendungen und Aufrechnungsmöglichkeiten erhalten.


Antworten auf die häufigsten weiteren Fragen zu einer Abtretung einer Forderung (Abtretungserklärung):

  • Warum erfolgt eine Forderungsabtretung?

    Es gibt viele Gründe, eine Forderung abzutreten:

    • Der Gläubiger will sich nicht mit dem Forderungseinzug befassen.
    • Die Forderung wird verkauft, also zu Geld gemacht.
    • Der Einzug der Forderung stößt auf Schwierigkeiten: Der Schuldner zahlt nicht und der Gläubiger tritt die Forderung an Jemanden ab, der die Forderung professionell einzieht, also durchsetzt (ggfls. gerichtlich). Das wäre Forderungsinkasso.
    • Sicherungsabtretung: Der Gläubiger tritt eine Forderung (bspw. Gehalt) als Sicherheit bspw. für ein Darlehen ab.
    • Erfüllung: Mitunter wird eine Forderung auch abgetreten, um damit eine Forderung des Zessionars (wird mit der Abtretung Inhaber der Forderung) zu tilgen. Hier ist zu unterscheiden, ob die Abtretung tatsächlich zur Tilgung führen soll oder ob der Zessionar erst befriedigt ist, wenn der Schuldner auch tatsächlich gezahlt hat.
    • Liquiditätsbedarf: Der Gläubiger benötigt sofortige Liquidität und überträgt seine Forderung an einen Dritten, der dem Gläubiger dafür etwas zahlt, aber wahrscheinlich den Nominalbetrag der Forderung nicht vollständig ausgleicht und die Forderung dann auf eigenes Risiko einzieht. Das wäre Factoring.
  • Was sind die Vorteile einer Forderungsabtretung?

    Die Forderungsabtretung bietet verschiedene Vorteile für die beteiligten Parteien, sei es der Gläubiger (Zedent) oder der Dritte, der die Forderung übernimmt (Zessionar). Hier sind einige der häufigsten Vorteile:

    1. Liquiditätsverbesserung: Der Gläubiger kann sofort Liquidität erhalten, wenn er seine Forderungen gegen Zahlung an einen Dritten abtritt. Dies ist besonders nützlich, wenn schnelles Kapital benötigt wird.

    2. Risikoverminderung: Durch die Forderungsabtretung kann der Gläubiger das Risiko von Zahlungsausfällen reduzieren. Der Zessionar übernimmt das Ausfallrisiko und trägt somit die Verantwortung für die Einziehung der Forderung.

    3. Effizientes Forderungsmanagement: Ein auf Forderungseinzug spezialisierter Zessionar kann effizientere Ressourcen und Fachkenntnisse im Forderungsmanagement haben, was zu einer schnelleren und effektiveren Eintreibung führen kann.

    4. Konzentration auf Kerngeschäft: Der Gläubiger kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren, während der Zessionar sich um die Verwaltung und Einziehung der Forderung kümmert. Dies kann zu einer verbesserten Effizienz und Produktivität führen.

    5. Optimierung der Bilanz: Unternehmen können durch die Forderungsabtretung ihre Bilanz optimieren, indem sie Forderungen aus ihren Büchern entfernen und gleichzeitig Liquidität generieren.

    6. Erhöhung der Kreditwürdigkeit: Durch Gewährung einer Sicherheit aus einer abgetretenen Forderung kann der Zedent seine Kreditwürdigkeit verbessern und u.U. bessere Konditionen erhalten (bspw. geringere Zinsen).
  • Welche Rechte und Pflichten hat der Zessionar?

    Rechte des Zessionars:

    1. Forderungsdurchsetzung: Der Zessionar hat nach der Abtretung als Inhaber der Forderung das Recht, die Forderung gegenüber dem Schuldner geltend zu machen und einzufordern.

    2. Folgerechte an der Forderung: Durch die Abtretung erwirbt der Zessionar das die mit der übertragenen Forderung verbundenen Sicherheiten und Nebenrechte

    3. Recht auf Informationen: Der Zessionar hat das Recht, alle relevanten Informationen über die Forderung, den Schuldner und andere relevante Details zu erhalten, die für die Durchsetzung der Forderung notwendig sind.

    4. Recht auf Zahlung: Der Zessionar hat das Recht, die geschuldete Zahlung gemäß den Bedingungen der übertragenen Forderung zu erhalten.

    Pflichten des Zessionars:

    1. Erfüllung der vereinbarten Bedingungen: Der Zessionar ist verpflichtet, die in der Forderungsabtretung festgelegten Bedingungen zu erfüllen, z.B. den Kaufpreis an den Zedenten zu zahlen.

    2. Informationspflicht: Der Zessionar muss den Zedenten u.U. (wenn vereinbart) über den Status der Forderung auf dem Laufenden halten und ihn über alle relevanten Entwicklungen informieren.

    3. Durchsetzung der Forderung: Wenn vereinbart, muss der Zessionars die notwendigen rechtlichen Schritte zu unternehmen, um die Forderung gegenüber dem Schuldner durchzusetzen.

  • Welche Rechte und Pflichten hat der Zedent?

    Rechte des Zedenten:

    1. Recht auf Entschädigung: Wenn vereinbart, kann der Zedent vom Zessionar eine angemessene Entschädigung oder Gegenleistung für die Übertragung der Forderung erhalten.

    2. Recht auf Informationen: Wenn vereinbart, kann der Zedent Informationen über die Handhabung und den Status der übertragenen Forderung vom Zessionar erhalten.

    Pflichten des Zedenten:

    1. Korrekte Darstellung der Forderung: Der Zedent ist verpflichtet, die Forderung genau und korrekt darzustellen, um sicherzustellen, dass der Zessionar über alle relevanten Informationen verfügt.

    2. Benachrichtigung des Schuldners: Der Zedent muss den Schuldner über die Forderungsabtretung informieren, es sei denn, eine stillschweigende Abtretung ist rechtlich zulässig oder vereinbart.

    3. Zusammenarbeit mit dem Zessionar: Der Zedent ist bei Bedarf gehalten, Informationen bereitzustellen oder den Zessionar bei der Durchsetzung der Forderung zu unterstützen.

    4. Einhaltung von Vereinbarungen: Der Zedent ist verpflichtet, die Bedingungen der Abtretungsvereinbarung einzuhalten, einschließlich etwaiger Vertraulichkeitsvereinbarungen oder weiterer Bedingungen.

    5. Mitteilung über Änderungen: Falls sich die Umstände der Forderung ändern, sollte der Zedent den Zessionar darüber informieren, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell bleiben.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Forderungsabtretung durch die spezifischen Vereinbarungen im Abtretungsvertrag sowie durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestimmt werden. Daher sollte jede Forderungsabtretung individuell geprüft und dokumentiert werden.

  • Wie erfolgt die Benachrichtigung des Schuldners über die Abtretung?

    Die Benachrichtigung des Schuldners über die Forderungsabtretung ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien über die Änderungen informiert sind. Hier sind Stichpunkte mit kurzen Erläuterungen:

    1. Wer: Wer den Schuldner benachrichtigt, bleibt der Vereinbarung zwischen Zedent und Zessionar überlassen. In der Regel sollte der Zedent den Schuldner informieren. Informiert der Zessionar, wird eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen müssen.

    2. Benachrichtigungsschreiben: Das Schreiben informiert den Schuldner darüber, dass die Rechte an der Forderung an eine neue Partei übertragen wurden. Gegebenenfalls ist eine Bestätigung des Zedenten (ursprünglicher Gläubiger der Forderung) beizufügen.

    3. Inhalt des Schreibens: Das Benachrichtigungsschreiben enthält wichtige Details wie den Namen und die Kontaktinformationen des neuen Gläubigers (Zessionar), die Art der übertragenen Forderung, den Betrag und andere relevante Informationen. Es sollte klar und präzise sein.

    4. Relevante Vertragsdetails: Das Schreiben kann auch auf die rechtlichen Aspekte der Forderungsabtretung hinweisen, um dem Schuldner zu verdeutlichen, dass die Übertragung rechtmäßig erfolgt ist.

    5. Fristen und Zahlungsinstruktionen: Das Schreiben kann Informationen zu neuen Zahlungsinstruktionen oder Fristen für Zahlungen enthalten, damit der Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem neuen Gläubiger erfüllen kann.

    6. Bestätigung der Schuldnerseite: Der Schuldner wird aufgefordert, die Benachrichtigung zu bestätigen oder anderweitig auf die Mitteilung zu reagieren, um sicherzustellen, dass die Informationen angekommen sind und verstanden wurden.

    7. Übermittlungsmethode: Die Benachrichtigung kann per Post, E-Mail oder durch andere vereinbarte Kommunikationsmittel erfolgen. Die gewählte Methode sollte den rechtlichen Anforderungen entsprechen und eine nachweisbare Zustellung ermöglichen.

    8. Rechtliche Compliance: Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Benachrichtigung den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht, um die Wirksamkeit der Forderungsabtretung zu gewährleisten.

    Die Benachrichtigung des Schuldners spielt eine entscheidende Rolle, um Transparenz zu schaffen und mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Es ermöglicht dem Schuldner, sich auf die neuen Umstände einzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

  • Gibt es Beschränkungen oder Bedingungen für die Forderungsabtretung?

    Beschränkungen und Bedingungen für Forderungsabtretungen können variieren und hängen von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Vereinbarungen zwischen den Parteien ab. Hier sind einige übliche Aspekte:

    1. Nicht abtretbar sind Forderungen, die nicht pfändbar sind und Forderungen, die sich durch die Abtretung verändern würden und Forderungen, bei denen die Abtretung zwischen Gläubiger und Schuldner vertraglich ausgeschlossen ist.

    2. Vertragsklauseln: Bestehende Verträge zwischen Gläubiger und Schuldner könnten Klauseln enthalten, die die Abtretung von Forderungen beschränken oder Bedingungen dafür festlegen. In einigen Fällen muss der Schuldner der Abtretung zustimmen.

    3. Art der Forderung: Nicht alle Arten von Forderungen können ohne weiteres abgetreten werden. Einige Forderungen können gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, insbesondere im Bereich von Verbraucherschutzgesetzen.

    4. Mitteilung an den Schuldner: In vielen Rechtssystemen ist es erforderlich, den Schuldner über die Forderungsabtretung zu informieren. Die Mitteilung könnte durch den ursprünglichen Gläubiger oder den neuen Inhaber der Forderung erfolgen. Ohne Mitteilung weiß der Schuldner nichts von der Abtretung und zahlt vielleicht noch an den alten Gläubiger. Dies müssen sich Zedent und Zessionar gefallen lassen, wenn sie den Schuldner nicht informiert haben.

    5. Zustimmung Dritter: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Zustimmung von Dritten, wie beispielsweise Bürgen oder Garanten, einzuholen, bevor eine Forderung abgetreten werden kann.

    6. Rechtmäßigkeit der Forderung: Die Forderung, die abgetreten wird, muss rechtmäßig und durchsetzbar sein. Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger sämtliche Einwendungen entgegenhalten, die er dem Zedenten entgegenhalten konnte, vgl. § 404 BGB.

    7. Öffentliche Ordnung und Sittenwidrigkeit: In einigen Ländern und Rechtssystemen gibt es Beschränkungen, die sicherstellen sollen, dass die Forderungsabtretung nicht gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten verstößt.

  • Welche Auswirkungen hat die Forderungsabtretung auf bestehende Vereinbarungen zwischen dem Zedenten und dem Schuldner?
    • Vertragsänderungen: Die Forderungsabtretung kann eine Veränderung der Parteien in einem bestehenden Vertrag bedeuten, da der Zessionar nun in die Rechte und Pflichten des Zedenten eintritt.

    • Erhalt von Einwendungen: Der Schuldner behält sämtliche Einwendungen, die er gegen den alten Gläubiger (Zedent) geltend machen konnte, vgl. § 404 BGB.

    • Erhalt der Aufrechenbarkeit: Konnte der Schuldner gegen den alten Gläubiger aufrechnen, kann er grundsätzlich auch dem neuen Gläubiger gegenüber die Aufrechnung erklären, vgl. § 406 BGB.

    • Zahlungen an den Zessionar: Nach erfolgreicher Abtretung und Anzeige derselben ist der Schuldner verpflichtet, Zahlungen an den Zessionar zu leisten, nicht mehr an den ursprünglichen Gläubiger (Zedenten).

    • Fälligkeitsbedingungen: Die Fälligkeitsbedingungen der Forderung bleiben unverändert. 

    • Erfüllung der Verpflichtungen: Der Schuldner erfüllt seine Verpflichtungen, indem er Zahlungen an den Zessionar leistet. Der Zessionar ist nun berechtigt, alle Rechte und Maßnahmen zu ergreifen, um die Forderung einzuziehen.

    • Rechte des Schuldners: Die Rechte des Schuldners ändern sich nicht, es sei denn, die Forderungsabtretung hat spezifische Auswirkungen auf bestehende Vereinbarungen.

    • Auswirkungen auf Sicherheiten: Wenn die Forderung durch Sicherheiten gesichert ist, gehen diese regelmäßig auf den neuen Gläubiger (Zessionar) über, vgl. § 401 BGB.

    • Vertragsklauseln beachten: Die bestehenden Vertragsklauseln zwischen dem Zedenten und dem Schuldner müssen beachtet werden. Einige Verträge können bestimmte Klauseln zur Abtretung von Forderungen enthalten.

    • Risikobewertung: Der Schuldner muss möglicherweise die Bonität des neuen Gläubigers (Zessionar) bewerten, da dies Auswirkungen auf die zukünftige Beziehung haben könnte.

    Es ist wichtig zu betonen, dass die Auswirkungen einer Forderungsabtretung stark von den spezifischen Bedingungen des Vertrags und den geltenden Gesetzen abhängen. In vielen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte korrekt unternommen werden und die Interessen aller beteiligten Parteien geschützt sind.

  • Wie wird die Forderung bewertet, die übertragen wird?

    Die Bewertung einer übertragenen Forderung erfolgt in der Regel anhand verschiedener Kriterien. Hier sind die wichtigsten Punkte, jeweils mit einer kurzen Erläuterung:

    1. Forderungshöhe: Die Höhe der Forderung beeinflusst direkt den finanziellen Wert der Abtretung. Je höher die Forderung, desto größer ist in der Regel der Wert für den Zessionar.

    2. Bonität des Schuldners: Die Bonität des Schuldners und sein Verhalten in Bezug auf pünktliche Zahlungen oder Verzögerungen beeinflusst die Risikoeinschätzung und somit die Bewertung der Forderung.

    3. Sicherheiten oder Garantien: Falls die Forderung durch Sicherheiten oder Garantien abgesichert ist, kann dies den Wert der Forderung erhöhen. Es mindert das Ausfallrisiko für den Zessionar.

    4. Laufzeit und Fälligkeitsdatum: Die Zeit, die bis zur Fälligkeit der Forderung verbleibt, beeinflusst den Wert. Je näher das Fälligkeitsdatum, desto sicherer erscheint die Rückzahlung.

    5. Risikoprofil des Schuldners: Eine umfassende Bewertung des Risikos, dass der Schuldner die Forderung nicht begleichen kann, ist entscheidend. Kreditwürdigkeitsprüfungen und Bonitätsbewertungen sind hier relevante Faktoren.

    6. Rechtsstatus der Forderung: Die Rechtsposition der Forderung, einschließlich etwaiger rechtlicher Hindernisse oder Streitigkeiten, beeinflusst den Wert erheblich.

    7. Branchen- und Wirtschaftsbedingungen: Allgemeine wirtschaftliche und branchenspezifische Bedingungen können das Risiko von Zahlungsausfällen beeinflussen und damit die Bewertung der Forderung.

    8. Zinsen und Gebühren: Falls Zinsen oder Gebühren mit der Forderung verbunden sind, werden diese bei der Bewertung berücksichtigt und können den Gesamtwert erhöhen.

    9. Konkrete Vereinbarungen im Abtretungsvertrag: Der Abtretungsvertrag selbst kann spezifische Bedingungen enthalten, die die Bewertung der Forderung beeinflussen, wie etwa Rückkaufklauseln oder Gebührenstrukturen.

    Die Bewertung einer übertragenen Forderung erfordert eine sorgfältige Analyse verschiedener Faktoren, um einen fairen und realistischen Wert zu bestimmen. Dabei spielen finanzielle, rechtliche und risikobezogene Überlegungen eine zentrale Rolle.

  • Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung nicht begleicht?

    Wenn der Schuldner die Forderung nicht begleicht, kann der Zessionar die Forderung gerichtlich eintreiben, da er nun der Berechtigte ist. Es können verschiedene Szenarien eintreten. Hier sind einige Stichpunkte mit kurzen Erläuterungen:

    1. Mahnungen und Zahlungserinnerungen: Der Gläubiger sendet Mahnungen und Zahlungserinnerungen an den Schuldner, um ihn an die ausstehende Zahlung zu erinnern.

    2. Zinsen und Gebühren: Der Schuldner kann verpflichtet sein, zusätzliche Zinsen und Gebühren zu zahlen, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt.

    3. Inkassoverfahren: Der Gläubiger kann ein Inkassobüro beauftragen, die ausstehende Forderung einzutreiben. Das Inkassobüro kann den Schuldner kontaktieren und rechtliche Schritte einleiten, was in der Regel mit Kosten verbunden ist, die der Schuldner bei Verzug zu begleichen hat.

    4. Gerichtliches Mahnverfahren: Bei anhaltender Nichtzahlung kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um einen Mahnbescheid zu erwirken. Der Schuldner erhält eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.

    5. Klage und Gerichtsverfahren: Falls alle vorherigen Maßnahmen erfolglos sind, kann der Gläubiger eine Klage vor Gericht erheben, um die ausstehende Forderung gerichtlich durchzusetzen.

    6. Pfändung von Vermögenswerten: Nach Erlass eines Vollstreckungsbescheides oder eines gerichtlichen Urteils kann der Gläubiger Vermögenswerte des Schuldners pfänden, um die ausstehende Forderung zu decken.

    7. Insolvenz des Schuldners: Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, könnte er Insolvenz anmelden. In diesem Fall könnte der Gläubiger nur einen Teil oder sogar keinen Betrag erhalten.

    8. Langfristige Auswirkungen auf den Schuldner: Nichtzahlung kann zu negativen Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit des Schuldners führen, was dazu führen kann, dass er in Zukunft keinen Kredit mehr erhält.

    Der Verlauf ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den spezifischen Vereinbarungen zwischen Gläubiger und Schuldner ab. Es wird empfohlen, im Falle von Nichtzahlung rechtlichen Rat einzuholen.


Einsatzmöglichkeiten:

  • Sicherungsabtretung
  • Abtreten von Forderungen / eine Forderung abtreten mit Vertrag
  • Abtretungserklärung / Abtrittserklärung
  • Abtretungsvereinbarung / Abtretungsvertrag
  • Gehaltsabtretung

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Abtretung einer Forderung (Abtretungserklärung)
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  • Welche Forderung wird abgetreten?

    Bitte wählen Sie, ob eine Zahlungsforderung oder ob der pfändbare Teil des Gehaltes abgetreten werden soll. Der nicht pfändbare Teil des Gehaltes kann nicht abgetreten werden. Dies ergibt sich aus § 400 BGB. Nicht pfändbar ist der Betrag, den der Angestellte bzw. der Arbeitnehmer (gegebenenfalls unter Beachtung von Unterhaltspflichten) selbst zum Leben benötigt. Die Höhe der Pfändungsfreigrenze wird jeweils beim Bundesjustizministerium veröffentlicht (siehe BMJ).

    • Eine Zahlungsforderung. (Abtretung einer Zahlungsforderung)
    • Es wird der pfändbare Teil des Gehaltes abgetreten. (Gehaltsabtretung)
  • Zu welchem Zweck erfolgt die Abtretung?

    Die Angabe des Zwecks der Abtretung zieht verschiedene Regelungen nach sich. Der Zweck ist aber nicht zwingend anzugeben; die Abtretung ist auch ohne diese Angabe wirksam (erste Antwort). Eine Abtretung kann verschiedene Gründe haben. So kann der Abtretende (Zedent) mit der Abtretung eine Forderung tilgen, die der Abtretungsempfänger gegen ihn hat (zweite Antwort). Bei der Sicherungsabtretung (dritte Antwort) erfolgt die Abtretung nur als Sicherheit für den Fall, dass der Abtretungsempfänger seine Forderungen gegen den Abtretenden (Zedent) nicht realisieren kann, der Zedent also nicht zahlt. Dann kann der Zessionar aus der Abtretung Zahlung aus der Forderung des Zedenten gegen den Schuldner verlangen. 

    • Der Zweck soll nicht angegeben werden.
    • um eine Zahlungsforderung des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden zu erfüllen
    • um Zahlungsansprüche des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden abzusichern
  • Zu welchem Zweck erfolgt die Gehaltsabtretung?

    Mit der Gehaltabtretung können verschiedene Ziele verfolgt werden: Entweder soll die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer (sukzessive) getilgt werden (erste Antwort) oder die Abtretung erfolgt zur Absicherung einer Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer dergestalt, dass der Abtretungsempfänger von der Abtretung nur Gebrauch macht, wenn der Schuldner (Arbeitnehmer) seine Forderungen ihm gegenüber nicht erfüllt (Sicherungsabtretung). In diesem letzten Fall wird die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber zunächst nicht offengelegt, sondern erst, wenn der Schuldner (Arbeitnehmer) seine Schuld gegenüber dem Abtretungsempfänger nicht ausgleicht. Der Arbeitnehmer erhält also sein Gehalt wie gehabt, solange er seine Verbindlichkeiten erfüllt.

    Im ersten Fall wird die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt und dieser zahlt den unpfändbaren Teil des Lohns / Gehalts an den Abtretungsempfänger.

    • Es soll eine Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Arbeitnehmer getilgt werden.
    • Die Abtretung erfolgt nur zur Absicherung einer Forderung, die der Abtretungsempfänger gegen den Arbeitnehmer hat.
  • Gibt es für die abzutretende Forderung einen vollstreckbaren Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid o.ä.)?

    Vollstreckbare Titel können sein: ein Gerichtsurteil, ein Vollstreckungsbescheid, eine notarielle Urkunde (in der sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung unterworfen hat), ein vollstreckbarer Unterhaltstitel oder ein vollstreckbarer Zahlungsbescheid einer Behörde. Keine vollstreckbaren Titel sind ein (privatschriftliches) Schuldanerkenntnis, ein Vertrag, eine Zahlungszusage, eine Rechnung. Der Vorteil eines vollstreckbaren Titels liegt darin, dass der Gläubiger der Zahlungsforderung daraus ohne Weiteres die Zwangsvollstreckung betreiben, also einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Liegt ein solcher Titel nicht vor, kann der Schuldner nur nach Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens zur Zahlung gezwungen werden.

    • Ja, die Forderung ist rechtskräftig tituliert.
    • Nein, es liegt kein vollstreckbarer Titel vor.
  • Bitte bezeichnen Sie die abzutretende Forderung präzise

    Die Forderung ist präzise zu beschreiben, damit sie bestimmbar ist. Sogleich können Sie auf ein Dokument Bezug nehmen, aus dem sich die Forderung ergibt

    • Betrag:
    • zzgl. Zinsen seit dem:
    • Zinssatz:
    • Beschreibung der Forderung:
  • Bitte geben Sie die Forderung und den Titel an.
    • Höhe der Forderung:
    • Bezeichnung des Titels:
    • Datum des Titels:
    • Aktenzeichen des Titels:
  • Gibt es ein Dokument, aus dem sich die Forderung eindeutig ergibt?
    • Nein, ich kann ein Dokument nicht beifügen.
    • Ja, es wird ein Dokument beigefügt, das die Forderung beschreibt.
  • Bitte bezeichnen Sie das Dokument konkret:
    • Bitte beschreiben Sie die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden, die durch die Abtretung erfüllt oder abgesichert werden soll.

      Sie haben angegeben, dass der Abtretungsempfänger gegen den Abtretenden eine Forderung hat, die durch die Abtretung erfüllt oder abgesichert werden soll. Diese Forderung ist hier konkret zu beschreiben.

      • Höhe der Forderung:
      • Beschreibung der Forderung:
    • Bitte geben Sie den Höchstbetrag der insgesamt abzutretenden Forderungen ein:

      Bei der sogenannten Sicherungsabtretung ist ein Höchstbetrag anzugeben. Hier ist nicht ein monatlicher Höchstbetrag, sondern der Gesamtbetrag gemeint. Schließlich wird das Gehalt fortlaufend gezahlt, so dass die abgetretenen Forderungen über die Forderung des Abtretungsempfängers hinausgehen können, wenn es keine Begrenzung gibt. Die Höhe der monatlich abgetretenen Forderung hängt von der Höhe des Gehaltes und der Pfändungsgrenze ab.

      In der Regel sollte die Abtretung auf 110% der zu tilgenden bzw. zu sichernden Forderung begrenzt werden.

      • Soll die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden sogleich mit der Abtretung getilgt sein oder erst mit Zahlung durch den Schuldner?

        Regelmäßig sollte die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden erst mit Zahlung erledigt sein (erste Antwort, ist voreingestellt). Sonst trägt der Abtretungsempfänger das Realisierungsrisiko, weil seine Forderung getilgt ist, er aber nicht sicher sein kann, ob der Schuldner auch wirklich zahlt. Die zweite Antwort birgt also erhebliche Risiken. Diese zweite Antwort geben Sie an, wenn allein mit der Abtretung die Forderung des Abtretungsempfängers gegen den Abtretenden als bezahlt gelten soll (und nicht erst mit der Zahlung durch den Schuldner).

        • Erst mit Ausgleich der Forderung durch den Schuldner ist die Forderung getilgt.
        • Mit der Abtretung ist die Schuld des Abtretenden gegen den Abtretungsempfänger getilgt.
      • Wer tritt die Forderung ab?

        Hier ist der vollständige Name des Abtretenden anzugeben, bei natürlichen Personen also Vor- und Zuname, bei einer Fa. die korrekte Bezeichnung. Die Angaben müssen vollständig und präzise sein. Ggfls. können weitere eindeutige Daten, wie Geburtsdatum oder Ausweisnummer geboten sein. Ein Firmenname ist vollständig wie im Handelsregister wiederzugeben und der gesetzlicher Vertreter ist zu benennen (Geschäftsführer bei GmbH, Vorstand bei Aktiengesellschaft und Verein).

        Der Zedent muss der Inhaber der Forderung gegen den Schuldner sein, denn nur er kann die Forderung abtreten. 

        Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

        • Zedent:
      • Wird der Arbeitgeber konkret benannt?

        Es können die Gehaltsforderungen gleichzeitig gegen den derzeitigen und gegen künftige Arbeitgeber abgetreten werden, wobei der Arbeitgeber nicht zwingend zu bezeichnen ist und im Formular auch nicht benannt werden wird (erste Antwort). Tritt der Arbeitnehmer hingegen lediglich die Forderungen gegen den aktuellen Arbeitgeber ab (und wird dieser in der Abtretung benannt, zweite Antwort), wirkt die Abtretung bei einem Wechsel der Arbeitsstelle nicht mehr. Andererseits sorgt die Nennung des Arbeitgebers für mehr Rechtssicherheit, da klar und präzise benannt ist, welche Forderungen abgetreten werden. 

        • Nein, es werden die Forderungen gegen sämtliche, auch zukünftigen, unbenannten Arbeitgeber abgetreten.
        • Ja, es werden nur die Forderungen gegen den derzeitigen Arbeitgeber abgetreten.
      • Bitte benennen Sie den Arbeitgeber, der das Gehalt zu zahlen hat

        Bitte bezeichnen Sie den Arbeitgeber präzise: genaue Angabe von Namen, Vornamen, bei juristischen Personen Firmenname (wie im Handelsregister), der Adresse, der Vertretungsverhältnisse und gegebenenfalls zusätzlicher Angaben (Handelsregisternummer). Bei natürlichen Personen ggfls. Firmenname und Adresse.

        Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

        • Arbeitgeber:
      • Bitte notieren Sie hier das Datum des Arbeitsvertrages:

        Das Datum des Arbeitsvertrages dient der Präzisierung und Rechtsklarheit. So steht zweifelsfrei fest, welche Forderungen von der Abtretung erfasst sind. Sie können das Feld auch freilassen und ggfls. später ergänzen.

        • Datum Arbeitsvertrag:
      • Gegen wen richtet sich die Forderung?

        Der Schuldner ist die Person, gegen die sich die Forderung richtet, welche abgetreten wird. Dies kann eine natürliche oder auch eine juristische Person (GmbH, GbR, Verein) sein. Eine natürliche Person ist mit Vor- und Nachnamen und vollständiger aktueller Adresse zu bezeichnen, wobei ergänzende Angabe zur Individualisierung sinnvoll sind (Geburtsdatum, Ausweisnummer). Ist der Schuldner eine juristischen Person, ist auf die korrekte Bezeichnung des Namens (wie im Handels- oder Vereinsregister) Wert zu legen. Diese kann zur Konkretisierung ergänzt werden, beispielsweise durch die Handelsregisternummer. Geboten ist auch die Angabe der gesetzlichen Vertretungsverhältnisse (beispielsweise Geschäftsführer bei GmbH) und natürlich der aktuellen Adresse.

        Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

        • Schuldner der Forderung:
      • An wen wird die Forderung abgetreten?

        An den Zessionar wird die Forderung abgetreten. Er kann die Forderung also nach der Abtretung vom Schuldner einfordern. Auch hier gilt: genaue Angabe von Namen, Vornamen, Adressen, ggfls. Geburtsdatum oder Ausweisnummer (bei natürlichen Personen) und bei juristischen Personen präzise Angabe des Firmennamens (wie im Handelsregister), der Adresse, der Vertretungsverhältnisse und gegebenenfalls zusätzlicher Angaben (Handelsregisternummer). 

        Sie können das Feld auch freilassen und später in dem Ihnen zugesandten Worddokument ausfüllen oder im PDF (handschriftlich) ergänzen.

        • Zessionar:
      • Ist die Abtretung zwischen dem Abtretenden und seinem Schuldner vertraglich ausgeschlossen?

        Wenn im vertraglichen Verhältnis zwischen dem abtretendem Gläubiger und dem Schuldner ein Abtretungsverbot vereinbart ist, kann Forderung nur mit Zustimmung des Schuldners abgetreten werden (dazu nächste Frage). Bei der Gehaltsabtretung ist der abtretende Gläubiger der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ist der Schuldner (der Gehaltsforderung).

        Bitte beachten Sie, dass unpfändbare Forderungen nicht abgetreten werden können, wie bestimmte Unterhaltsforderungen oder der Anspruch auf Kindergeld.

        • Nein, die Abtretung ist vertraglich nicht ausgeschlossen.
        • Ja, die Abtretung ist vertraglich ausgeschlossen.
        • Es ist nicht bekannt, ob die Abtretung unzulässig ist.
      • Stimmt der Schuldner der Abtretung zu?

        Die Zustimmung des Schuldners ist zu unterscheiden vom Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner (dazu später). Hier geht es allein um die Frage, ob der Schuldner überhaupt gefragt wird. Grundsätzlich ist die Zustimmung des Schuldners zur Abtretung nicht erforderlich. Eine Ausnahme gilt aber dann, wenn in dem Vertragsverhältnis zwischen Schuldner und Abtretendem, das der Forderung zugrunde liegt, die Abtretung vertraglich ausgeschlossen oder von der Zustimmung des Schuldners abhängig ist. Wird in einem solchen Fall die Forderung ohne Zustimmung des Schuldners abgetreten, ist die Abtretung nicht wirksam, die Forderung geht also gar nicht auf den Empfänger der Abtretung über! Bitte schauen Sie also nach, ob es ein solches Abtretungsverbot oder Zustimmungserfordernis gibt.

        • Diese Vereinbarung wird dem Schuldner zur Bestätigung vorgelegt.
        • Nein, der Schuldner wird nicht gefragt.
      • Ein wirksamer Abtretungsvertrag kann nicht geschlossen werden. Wir brechen an dieser Stelle ab.

        Wenn die Abtretung vertraglich ausgeschlossen ist, hängt ihre Wirksamkeit von der Zustimmung des Schuldners ab. Da diese nicht eingeholt werden soll, kann ein wirksamer Abtretungsvertrag nicht geschlossen werden. 

        Sie können über den "Zurück"-Button oder über "Ihre Antworten ansehen/anpassen" in der Frageroutine zurückgehen und Ihre Angaben ändern.

        • Der Inkassodienstleister
          • ist ohne Weiteres auch zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung berechtigt.
          • bedarf für die gerichtliche Geltendmachung der Zustimmung des Zedenten.
        • Der Inkassodienstleister erhält für seine Tätigkeit
          • ein pauschale Bearbeitungsgebühr
          • lediglich bei erfolgreicher Geltendmachung eine Erfolgsprovision
          • eine Bearbeitungsgebühr und eine Erfolgsprovision
          • überhaupt keine Vergütung
        • Die Höhe der Gebühren betragen
          • Bearbeitungsgebühr:
          • Erfolgsprovision:
        • Die Bearbeitungsgebühren betragen
          • Etwaige Auslagen (Gerichtskosten, Kosten der Informationsbeschaffung, Anwaltskosten) trägt
            • der Inkassodienstleister
            • der Zedent
          • Wer informiert den Schuldner über die Abtretung?

            Der Schuldner muss informiert werden, damit er auch an den neuen Gläubiger zahlt. Bei der Gehaltsabtretung ist Schuldner der Arbeitgeber. In der Regel informiert der alte Gläubiger (der Abtretende = Zedent, bei der Gehaltsabtretung der Arbeitnehmer) den Schuldner, denn dieser ist ihm bekannt. Wenn der neue Gläubiger den Schuldner informiert, hat er in der Regel die Abtretungserklärung vorzulegen, damit der Schuldner sich auf diese Mitteilung verlassen kann.

            • Der Abtretende hat die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
            • Die Anzeige der Forderungsabtretung erfolgt durch den Abtretungsempfänger.
          • Darf der Gläubiger die Forderung weiter abtreten?

            Bitte regeln Sie, ob der neue Gläubiger die Forderung weiter abtreten darf. Mitunter können die Vertragspartner ein Interesse daran haben, dass die Forderung beim neuen Gläubiger bleibt, also nicht weiter abgetreten werden darf. Dann kann die weitere Abtretung vertraglich ausgeschlossen werden. Weitere Abtretungen wären dann wirkungslos.

            • Ja, der Gläubiger darf die Forderung weiter abtreten.
            • Nein, der Gläubiger darf die Forderung nicht abtreten.
          • Bestehen Sicherheiten für die Forderung?

            Wenn Sicherheiten für die abzutretende Forderung bestellt sind, gehen diese mit der Abtretung auf den neuen Gläubiger über. Als Sicherheiten kommen neben einem Pfand die Sicherungsübereignung von Gegenständen (bspw. Maschinen), die im Besitz des Schuldners bleiben in Betracht. Dazu sogleich.

            • Nein, es gibt keine Sicherheiten.
            • Ja, der Schuldner hat Sicherheiten übergeben.
          • Bitte beschreiben Sie die Sicherheit so konkret wie möglich:
            • Sollen weitere Vereinbarungen in den Vertrag formuliert werden?

              Sie können weitere Vereinbarungen formulieren. Dazu haben Sie bei der nächsten Frage Gelegenheit.

              • Nein, keine weiteren Vereinbarungen
              • Ja, ich werde besondere Vereinbarungen formulieren.
            • Bitte formulieren Sie hier die besonderen Vereinbarungen:

              Formulieren Sie hier die weiteren Vereinbarungen. Wir prüfen die Vereinbarungen nicht auf ihre Plausibilität, Schlüssigkeit, auf Widersprüche zum Vertrag oder auf ihre Rechtswirksamkeit. Sie können das Feld auch freilassen und die zusätzlichen Vereinbarungen später im Formular nachtragen.

              • Bitte formulieren Sie verständlich und präzise.

            Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:

            Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.

            Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
            Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.

            Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Vertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.

            Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.