Zwischenmietvertrag
Wer seine gemietete Wohnung beruflich oder privat für längere Zeit verlässt, möchte dafür natürlich keine Miete zahlen. Eine Lösung für das Problem ist die Untervermietung auf Zeit: Die sogenannte Zwischenvermietung.
Vorteil für den Zwischenmieter: Er mietet eine bereits möblierte Wohnung in meist guter Lage und muss sich nicht um die Einrichtung dieser kümmern, sondern den Wohnraum einfach und vergleichsweise günstig nutzen.
Was muss der eigentliche Mieter bei der Untervermietung beachten?
Natürlich entbindet die Untervermietung den Hauptmieter nicht von seinen Pflichten gegenüber seinem Vermieter: Er ist also verantwortlich für Schäden, Missbrauch und natürlich die pünktliche Mietzahlung.
Daher sollte er einen rechtssicheren und passenden Untermietvertrag mit dem Zwischenmieter abschließen, der alle Rechte und Pflichten beider Seiten klar regelt.
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