Vermietung einer Einliegerwohnung

Die Einliegerwohnung ist eine Wohnung innerhalb des vom Vermieter selbst bewohnten Hauses (kein Mehrfamilienhaus). Da sich hierbei räumliche Überschneidungen (Hauseingang, Flur, Garten) ergeben und potentielle Spannungsverhältnisse zwischen Vermieter und Mieter möglich sind, ist diese Besonderheit für die Rechtsprechung und Vertragsgestaltung erheblich.

Besondere Augenmerke sind bei einer Einliegerwohnung zu richten auf:

  • Gartennutzung und -gestaltung
  • Heizung (Wartung, Abrechnung)
  • Handelt es sich um eine möblierte Einliegerwohnung?
  • wird eine Einbauküche mitvermietet?

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