Wohnungsgeberbescheinigung zum kostenlosen Download

Eine Wohnungsgeberbestätigung (bzw. -bescheinigung) muss nach § 19 des Bundesmeldegesetzes binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde vorgelegt werden.

Ausgestellt wird diese vom Vermieter bzw. Eigentümer - also dem Wohnungsgeber. Wohnungseigentümer müssen sich diese Bestätigung selbst ausstellen

Hier können Sie sich eine solche Muster-Bescheinigung für Ihre Zwecke herunterladen.

Download: Wohnungsgeberbestätigung

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Die Wohnungsgeberbestätigung beinhaltet folgende Punkte:

  • Benennung der bezogenen Wohnung (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus)
  • Datum des Einzugs
  • Benennung der eingezogenen Mieter (alle Personen, auch Kinder)
  • Benennung des Wohnungsgebers
  • Benennung des Eigentümers (Name und Anschrift) oder Erklärung, dass dieser gleichzeitig der Wohnungsgeber ist
  • Bestätigung, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und die widerrechtliche Ausstellung der Erklärung verboten ist
  • Ort, Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers

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