Wohnungsgeberbescheinigung zum kostenlosen Download
Eine Wohnungsgeberbestätigung (bzw. -bescheinigung) muss nach § 19 des Bundesmeldegesetzes binnen 2 Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde vorgelegt werden.
Ausgestellt wird diese vom Vermieter bzw. Eigentümer - also dem Wohnungsgeber. Wohnungseigentümer müssen sich diese Bestätigung selbst ausstellen
Hier können Sie sich eine solche Muster-Bescheinigung für Ihre Zwecke herunterladen.
Download: Wohnungsgeberbestätigung
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Die Wohnungsgeberbestätigung beinhaltet folgende Punkte:
- Benennung der bezogenen Wohnung (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk, Wohnungsnummer bzw. Lagebeschreibung der Wohnung im Haus)
- Datum des Einzugs
- Benennung der eingezogenen Mieter (alle Personen, auch Kinder)
- Benennung des Wohnungsgebers
- Benennung des Eigentümers (Name und Anschrift) oder Erklärung, dass dieser gleichzeitig der Wohnungsgeber ist
- Bestätigung, dass die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen und die widerrechtliche Ausstellung der Erklärung verboten ist
- Ort, Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers
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