Vergleich über eine Forderung

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Frage: Haften weitere Personen für die Forderung?

Anmerkungen zur Antwort

Wenn weitere Personen haften, ist zu klären, ob diese auch von dieser Vereinbarung profitieren oder nicht (dazu später).


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­­Warum ist ein individueller Vertrag so wichtig?

  • Im Vertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume - aber auch Fallen, in die unerfahrene Personen tappen können.
  • Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zugunsten des anderen Vertragspartners ausgelegt werden.
  • Stärken Sie Ihre eigenen Rechte und sparen Sie u.U. viel Geld indem Sie z.B. Pflichten auf den Anderen abwälzen
  • Grundregel ist: Sie sollten keinen beliebigen Vertrag unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.

­­Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde

Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:


  • „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
    Frau W.
  • „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
    Frau S.
  • „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
    Herr R.
  • „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
    Herr Z.
  • „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
    Herr B.

(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)



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Wissenswertes und Erklärungen zu einem Vergleich über eine Forderung

Definition: Was ist ein Vergleich über eine Forderung? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diesen?

Der Vergleich ist im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 779 BGB als Vergleichsvertrag geregelt und definiert diesen Vertragstyp dahin, dass mit ihm ein Streit oder die Ungewissheit der Vertragspartner über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. Das Gesetz enthält hierzu nur eine weitere Regelung, wonach der Vergleich unwirksam ist, wenn die Parteien den als feststehend zugrunde gelegten Sachverhalt falsch eingeschätzt haben und der Streit bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht entstanden wäre. 


Antworten auf die häufigsten weiteren Fragen zu einem Vergleich über eine Zahlungsforderung:

  • Was ist ein Vergleich?

    Ein Vergleich ist eine Vereinbarung, die geschlossen wird, um Streit oder Unklarheiten über das Bestehen oder die Höhe einer Forderung beizulegen. Bsp: Der Darlehensgeber meint, er bekomme aus einem Darlehensvertrag noch 1.000 €. Der Darlehensnehmer behauptet, alles bar bezahlt zu haben. Nun könnten die beiden streiten oder sie vergleichen sich bspw. dahin, dass der Darlehensnehmer noch 500 € bezahlt und damit die Forderung erledigt ist. Zahlt er dann die 500 €, kann der Darlehensgeber nicht nachfordern, selbst wenn sich später herausstellt, dass er doch noch 1.000 € zu bekommen hatte.

  • Wie kommt ein Vergleich zustande?

    Ein Vergleich ist ein Vertrag. Die Vertragspartner müssen sich also über sämtliche Punkte einig sein. Bestenfalls wird dieses Einvernehmen in einem Dokument schriftlich verbrieft. Denkbar ist aber auch die Annahme eines Vergleichsangebotes, bspw. durch Mail oder Schreiben. 

  • Was sind die Vorteile eines Vergleichs?

    Wenn die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach streitig ist, hat der Vergleich den Vorteil, dass dieser Streit beendet ist. Beiden Parteien ist klar, wie hoch die Forderung ist und wie sie beglichen wird. Außerdem können Zahlungsziele, Raten oder andere Leistungen geregelt werden.

  • Kann man einen Vergleich widerrufen?

    Grundsätzlich ist der Vergleich als Vertrag einzuhalten und kann nicht widerrufen werden. Die Parteien können aber vereinbaren, dass eine oder beide Seiten den Vergleich widerrufen können. Dann flammt der Streit über die Forderung aber wieder auf.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen einem Schuldenvergleich und dem Vergleich über eine Forderung?

    Als Schuldenvergleich oder Gesamtvergleich wird eine Vereinbarung des Schuldners mit mehreren Gläubigern bezeichnet, die zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (Insolvenz) getroffen wird. Bei einer solchen Vereinbarung verzichten alle Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen. Der Schuldner begleicht den verbleibenden Rest und wird damit insgesamt von den Zahlungspflichten frei. Bei einem Vergleich über lediglich eine Forderung einigen sich Schuldner und Gläubiger auf die Höhe der Forderung und etwaige Zahlungsmodalitäten. Ein solcher Vergleich setzt in der Regel voraus, dass die Höhe (oder sogar der Bestand) der Forderung oder auch Zahlungsmodalitäten (Fälligkeitszeitpunkt, Raten) streitig waren. So kann es sein, dass der Gläubiger 1.500 € vom Schuldner wegen eines Schadens fordert. Der Schuldner behauptet, den Schaden nicht verursacht zu haben und meint außerdem, dass die Forderung - wenn er haften würde - zu hoch sei. Wenn sich die beiden dann auf eine Zahlung von 700 € einigen und festhalten, dass damit der Streit erledigt ist, haben sie einen Vergleich geschlossen. Nach Zahlung der 700 € kann der Gläubiger wegen dieses Schadens dann nichts mehr fordern.


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Vergleich über eine Zahlungsforderung
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Aktualität
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung von 2024
  • die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert

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Inhalte & Bestandteile unseres rechtssicheren Vertrags:

Der individuelle Vergleich über eine Forderung enthält in Abhängigkeit der von Ihnen gegebenen Antworten folgende Regelungen und Klauseln:

  • Benennung der Vertragspartner (Gläubiger, Schuldner, Hinweis auf weibliche Form, Personenmehrheiten und juristische Personen)

  • Benennung der streitigen Forderung und des zu zahlenden Vergleichsbetrages

  • Benennung der mit dem Vergleich abgegoltenen vom Schuldner beanspruchten Gegenforderungen

  • Benennung des Grunds des Vergleichs

  • Benennung der Fälligkeit des Vergleichsbetrages

  • Formulierung einer Ratenzahlung

  • Regelungen zu den Zinsen des Zahlungsbetrages

  • Regelungen zur Zahlung (Überweisung)

  • Formulierung der Wirkung ggü. Dritten (weitere Schuldner, die als Gesamtschuldner neben dem Schuldner für die genannte Forderung haften)

  • Formulierung der Schriftform sowie der salvatorischen Klausel

  • Berücksichtigung von besonderen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern

  • Unterschriften

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Unsere Fragen, damit wir Ihren maßgeschneiderten Vergleich über eine Forderung für Sie erstellen können:

Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.

Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.

  • Haften weitere Personen für die Forderung?

    Wenn weitere Personen haften, ist zu klären, ob diese auch von dieser Vereinbarung profitieren oder nicht (dazu später).

    • Ja, es gibt weitere Schuldner.
    • Nein, die Forderung besteht nur gegenüber einer Person.
  • Soll dieser Vertrag auch zugunsten der/des anderen Schuldner(s) wirken?

    Manchmal haften weitere Personen für die Forderung, etwa zwei Mieter gegenüber dem Vermieter oder zwei Schädiger aus einem Unfall. Grundsätzlich wirken Vergleich, Erlass oder Stundung nur gegenüber demjenigen, mit dem dies vereinbart wird. Mitunter soll aber die Forderung auch gegenüber den anderen verbindlich geregelt werden; dann wählen Sie hier ja.

    • Ja, der bzw. die anderen Verpflichteten profitieren von dieser Vereinbarung.
    • Nein, anderen gegenüber wirkt diese Vereinbarung nicht.
  • Soll der Grund des Vergleiches genannt werden?

    Ein Vergleich kann aus unterschiedlichen Gründen geschlossen werden: Die Forderung ist dem Grunde oder der Höhe nach strittig, es gibt Gegenforderungen oder andere Unstimmigkeiten. Grundsätzlich ist anzuraten, den Grund des Vergleiches anzugeben, damit nicht später Streit entsteht, ob der Grund bestand oder nicht.

    • Ja.
    • Nein.
  • Sollen mit dem Vergleich auch Gegenforderungen abgegolten werden?

    Mitunter streiten die Parteien auch, weil der Schuldner Gegenforderungen geltend macht. Diese sind dann auch im Vergleich zu benennen.

    • Ja, auch Forderungen des Schuldners gegen den Gläubiger werden abgegolten.
    • Nein, es wird nur die Forderung des Gläubigers abgegolten.
  • Wie soll die Forderung bezahlt werden?

    Entscheiden Sie, ob die Forderung zu einem bestimmten - von Ihnen noch festzulegenden - Zeitpunkt oder in regelmäßigen Raten zu zahlen ist.

    • Zahlung zu einem bestimmten Termin
    • Zahlung in gleichbleibenden Raten
  • Welche Raten sind vorgesehen?
    • wöchentlich
    • monatlich
    • vierteljährlich
    • halbjährlich
    • jährlich
  • Wird die Zahlungsfrist zinslos gewährt oder fallen Zinsen an?

    Sie können hier angeben, ob bei längerer Zahlungsfrist Zinsen berechnet werden sollen. Später (oder im Dokument selbst) geben Sie dann an, ab wann die Zinsen berechnet werden.

    • Es fallen keine Zinsen an.
    • Während des Zahlungsaufschubes werden Zinsen berechnet.
  • Sollen weitere Vereinbarungen in den Vertrag formuliert werden?

    Sie können weitere Vereinbarungen in das Dokument aufnehmen. Diese formulieren Sie entweder im Anschluss; dann werden die Vereinbarungen in das Forumular eingefügt. Oder Sie fügen den Text später in das Formular ein.

    • Nein, keine weiteren Vereinbarungen
    • Ja, ich werde die besonderen Vereinbarungen sogleich formulieren.
    • Ja, ich fülle das Feld aber später im Formular selbst aus.
  • Die konkreten Daten des Vertrages möchte ich

    Wenn Sie möchten, werden sogleich die persönlichen Daten und die weiteren Eckpunkte des Vertrages abgefragt. Sie erhalten das Formular dann unterschriftsreif übermittelt. Ihr persönlichen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Lesen Sie unsere strengen Datenschutzvorgaben

    Andernfalls erhalten Sie das Formular mit entsprechenden Leerfeldern, die Sie (im Worddokument) ergänzen oder handschriftlich ausfüllen können.

    • hier eingeben.
    • nicht hier, sondern erst in das mir zugesandte Formular eingeben.
  • Namen und Adresse der Vertragspartner:

    Vorname, Name, Adresse, bestenfalls Geburtsdatum oder Ausweisnummer

    • Gläubiger:
    • Schuldner:
  • Bitte konkretisieren Sie die Forderung!

    Die (evtl. streitige) Forderung sollte nach Grund und Höhe beschrieben werden, damit klar bleibt, worüber ein Vergleich geschlossen wurde. Daher ist hier die behauptete Höhe der Forderung einzugeben, nicht der Betrag, der letztlich gezahlt wird.

    • Grund der Forderung:
    • (behauptete) Höhe der Forderung:
  • Bitte benennen Sie die Gegenforderung, die mit dem Vergleich ebenfalls erledigt wird

    Bezeichnen Sie kurz den Grund der Gegenforderung und die Höhe, in der sie der Schuldner beansprucht. Diese Forderung wird durch den Vergleich ebenfalls erledigt.

    • Beschreibung der Gegenforderung:
    • (behauptete) Höhe der Gegenforderung
  • Welcher Betrag soll aufgrund dieses Vergleiches bezahlt werden?

    Hier geben Sie den Betrag ein, auf den sich die Vertragspartner im Wege des Vergleiches vereinbart haben. Dies ist also der Betrag, den der Schuldner aufgrund dieser Vereinbarung an den Gläubiger zahlt und mit dem der Streit erledigt wird.

    • Vergleichsbetrag:
  • Bitte tragen Sie hier ein, warum der Vergleich geschlossen wird.
    • Grund des Vergleiches:
  • Bis zu welchem Termin muss der Schuldner bezahlen?

    Das ist der Termin, bis zu dem bezahlt werden muss.

    • Fälligkeitsdatum:
  • Wie hoch ist die Rückzahlungsrate?

    Geben Sie den Betrag ein, den der Kreditnehmer in dem von Ihnen oben angegebenen Zeitraum jeweils zurückzahlen muss.

    • Rate:
  • Wie hoch sind die Zinsen?

    Der Zinssatz wird pro Jahr angegeben und bei kürzerer oder längerer Laufzeit entsprechend zeitanteilig berechnet. Ein Wucherzinssatz ist unzulässig. Dieser ist anzunehmen, wenn der Zins doppelt so hoch wie der marktüblichen Zinssatz ist oder wenn der Vertragszins den Marktzins um 12%-Punkte übersteigt (Bundesgerichtshof, Az: III ZR 30/87). Als marktüblicher Zins gilt ein durchschnittlicher und repräsentativer Zinssatz, der auf den Kapitalmärkten (Geld-, Kredit- und Anleihemarkt) zu entrichten ist. Der Marktzins ist eng an den Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) gebunden. Es gibt keinen einheitlichen Marktzinssatz. Vielmehr gelten bei unterschiedlichen Voraussetzungen (Bonität, Sicherheiten, Darlehenszweck) verschiedene Marktzinssätze.

    • Zinshöhe:
  • Ab welchem Datum fallen Zinsen an?

    Hier geben Sie das Datum ein, ab wann Zinsen berechnet werden. Regelmäßig ist das der Zeitpunkt, zu dem die Forderung fällig wurde (wenn dieser Tag kalendarisch bestimmt war) oder der Schuldner in Verzug geriet.

    • Zinsbeginn:
  • Zu welchem Termin ist die erste Rückzahlungsrate fällig?

    Die Folgeraten sind dann immer an dem entsprechenden Tag zu zahlen.


    Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:

    Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.

    Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
    Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.

    Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Vertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.

    Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.