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Frage: Gibt es eine Urkunde, aus der die Forderung ersichtlich ist?

Anmerkungen zur Antwort

Dies können sein: ein Urteil eines Gerichts, ein Vollstreckungsbescheid, ein schriftlicher Vertrag oder ein Schuldanerkenntnis. Wenn eine solche Urkunde vorliegt, sollte das in der Vereinbarung erwähnt werden.


Mit diesem Vertragsgenerator kann schnell eine unterschriftsreife Stundungsvereinbarung erstellt werden.
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Wir stellen diese kostenlose Vorlage ohne rechtliche Prüfung der Klauseln auf Anwendbarkeit für Ihre konkrete Situation zur Verfügung.

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­­Warum ist ein individueller Vertrag so wichtig?

  • Im Vertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume - aber auch Fallen, in die unerfahrene Personen tappen können.
  • Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zugunsten des anderen Vertragspartners ausgelegt werden.
  • Stärken Sie Ihre eigenen Rechte und sparen Sie u.U. viel Geld indem Sie z.B. Pflichten auf den Anderen abwälzen
  • Grundregel ist: Sie sollten keinen beliebigen Vertrag unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.

­­Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde

Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:


  • „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
    Frau W.
  • „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
    Frau S.
  • „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
    Herr R.
  • „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
    Herr Z.
  • „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
    Herr B.

(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)



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Wissenswertes und Erklärungen zu einer Stundungsvereinbarung

Definition: Was ist eine Stundungsvereinbarung? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diese?

Der Stundungsvertrag ist ein eigener Vertrag nach den §§ 311 ff. BGB und regelt, wie die Vertragspartner mit einer unstreitigen Forderung umgehen. Mit der Stundung wird die Fälligkeit dieser Forderung hinausgeschoben. Eine Zahlungsforderung ist in der Regel zu einem bestimmten Termin fällig, entweder (beispielsweise beim Kaufvertrag) nach Vertragsschluss oder (bei Mietvertrag) zu einem bestimmten kalendarisch bestimmten Termin. Wollen die Vertragspartner diese Fälligkeit hinausschieben, vereinbaren sie eine Stundung. 


Vertrag über den Zahlungsaufschub einer Forderung. Die Forderung wird dabei später oder in Raten bezahlt.


Antworten auf die häufigsten weiteren Fragen zu einer Vereinbarung über Zahlungsaufschub (Stundung) einer Forderung:

  • Was bedeutet Stundung?

    Eine Forderung zu stunden bedeutet, die Fälligkeit hinauszuschieben. Fälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger Zahlung verlangen kann. Das ist bspw. bei der Miete regelmäßig der dritte Werktag im Monat. Mit der Stundung wird dem Schuldner ein längeres Zahlungsziel gewährt.

  • Fallen bei einer Stundung Zinsen an?

    Grundsätzlich nicht, wenn die Parteien dies nicht vereinbaren, da die Fälligkeit der Forderung ja hinausgeschoben wird. Daher gerät der Schuldner auch nicht in Verzug.

  • Wie sollte eine Bitte um Stundung formuliert werden?

    Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Stundung. Der Schuldner ist also auf den "guten Willen" des Gläubigers angewiesen. Daher kann der Schuldner auch nur darum bitten und sollte dies freundlich formulieren. Mit der Bitte um Stundung ist in der Regel ein Anerkenntnis verbunden; Vorsicht ist daher bei strittigen Forderungen angebracht.

  • Wie sollte ein Antrag auf Stundung rechtssicher abgelehnt oder bewilligt werden?

    Für die Ablehnung genügt ein deutliches "Nein". Bei der Bewilligung sollte der Zeitraum der Stundung, also der neue Fälligkeitstermin konkret (am besten als Datum) bezeichnet werden.

  • Welche Forderungen können gestundet werden?

    Im Grunde kann jede Zahlungsforderung gestundet werden. Auch Forderungen auf Vornahme von Handlungen oder Herausgabe von Sachen können gestundet werden, wenn der Zeitpunkt der Fälligkeit hinausgeschoben werden soll. Nicht nur Privatpersonen können Forderungen stunden, sondern auch Unternehmen oder Institutionen der öffentlichen Hand oder auch Verbände, Versicherungen oder das Finanzamt. Bei diesen gelten aber bestimmte Regeln.

  • Welche Vorteile hat ein Zahlungsaufschub für den Gläubiger und den Schuldner?

    Für den Schuldner bedeutet der Zahlungsaufschub mehr Zeit, die Forderung zu begleichen. Er gerät nicht in Verzug und muss zunächst nicht die gerichtliche Inanspruchnahme, Kosten und Zinsen fürchten. Für den Gläubiger gibt es vordergründig erst einmal keinen Vorteil. Häufig wird mit der Stundung aber die Forderung anerkannt, so dass der Schuldner die Forderung später nicht mehr in Abrede stellen kann.

  • Können durch den Zahlungsaufschub weitere Kosten für den Schuldner anfallen?

    Grundsätzlich ist der Zahlungsaufschub nicht mit Kosten für den Schuldner verbunden. Etwas anderes gilt, wenn die Vertragspartner Kosten oder Zinsen vereinbaren.

  • Kann eine Stundungsvereinbarung auch mündlich oder konkludent geschlossen werden?

    Die Stundung und der Zahlungsaufschub können auch mündlich oder konkludent geschlossen werden. Um die Absprache beweisen zu können, empfiehlt sich natürlich immer die schriftliche Vereinbarung. 

  • Können auch wiederkehrende Forderungen (Darlehensraten, Leasingraten, Miete, Pacht, Gehalt, Unterhalt) gestundet werden?

    Auch regelmäßig wiederkehrende Forderungen können gestundet werden, und zwar jede einzelne Forderung oder auch mehrere Forderungen auf einmal (bspw. wenn der Vermieter die Mietforderungen für mehrere Monate stundet).

  • Welche Ansprüche, Voraussetzungen, Fristen und Grenzen gibt es hinsichtlich einer Stundung?

    Es gibt keine gesetzlichen Grenzen und aber auch grundsätzlich keinen Anspruch auf Stundung. Alles ist der Vereinbarung der Parteien vorbehalten. Die gestundete Forderung verjährt nicht, weil die Fälligkeit hinausgeschoben ist. Wenn sich der Schuldner nach Ablauf der Verjährung darauf beruft, müsste der Gläubiger die Stundungsvereinbarung beweisen, was für eine schriftliche Vereinbarung spricht.

  • Welche Rolle spielt ein Bürge bei der Stundung?

    Grundsätzlich gibt es keinen Zusammenhang. Der Gläubiger könnte die Stundung von einer Bürgschaft abhängig machen, um die Forderung abzusichern.

  • Kann eine Stundungsvereinbarung widerrufen oder gekündigt werden?

    Stundungsvereinbarungen sind wie alle anderen Vereinbarungen einzuhalten. Die Kündigung oder der Widerruf einer bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarten Stundung dürfte nur im Ausnahmefall zulässig sein. Die Parteien können aber vereinbaren, dass der Zahlungsaufschub gekündigt oder (für die Zukunft) widerrufen werden kann.

  • Kann die gestundete Forderung auch in Raten beglichen werden?

    Das ist nur möglich, wenn die Vertragspartner dies vereinbart haben. Grundsätzlich wird der Gläubiger nichts gegen die Zahlung von Raten vor Fälligkeit haben (wenngleich er Teilzahlungen zurückweisen könnte, wenn diese nicht vereinbart sind). Stundung bedeutet nur Hinausschieben der Fälligkeit. Raten müssten separat vereinbart werden.


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Vereinbarung über Zahlungsaufschub (Stundung) einer Forderung
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  • die Rechtssicherheit hängt davon ab, ob der Vertrag richtig ausgefüllt wird und die Klauseln auch anwendbar sind
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  • bequeme Erstellung durch Online-Beantwortung von 5 bis maximal 14 Fragen, anhand derer der fertige Vertrag entwickelt wird
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Aktualität
  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung von 2024
  • die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert

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Inhalte & Bestandteile unseres rechtssicheren Vertrags:

Der individuelle Stundungsvereinbarung enthält in Abhängigkeit der von Ihnen gegebenen Antworten folgende Regelungen und Klauseln:

  • Benennung der Vertragspartner (Gläubiger, Schuldner, Hinweis auf weibliche Form, Personenmehrheiten und juristische Personen)

  • Benennung der Forderung sowie ggf. der Forderungsgrundlage (Dokument)

  • Formulierung des Zahlungsaufschubes (befristete Stundung, Ratenzahlung mit Höhe, Beginn, Intervall und ggf. Zinsen)

  • Regelungen zu den Zinsen des Zahlungsbetrages

  • Regelungen zur Zahlung (Überweisung)

  • Formulierung der Wirkung ggü. Dritten (weitere Schuldner, die als Gesamtschuldner neben dem Schuldner für die genannte Forderung haften)

  • Formulierung der Schriftform sowie der salvatorischen Klausel

  • Berücksichtigung von besonderen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern

  • Unterschriften

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Unsere Fragen, damit wir Ihre maßgeschneiderte Stundungsvereinbarung für Sie erstellen können:

Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.

Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.

  • Gibt es eine Urkunde, aus der die Forderung ersichtlich ist?

    Dies können sein: ein Urteil eines Gerichts, ein Vollstreckungsbescheid, ein schriftlicher Vertrag oder ein Schuldanerkenntnis. Wenn eine solche Urkunde vorliegt, sollte das in der Vereinbarung erwähnt werden.

    • Nein
    • Ja, es gibt ein solches Dokument.
  • Haften weitere Personen für die Forderung?

    Wenn weitere Personen haften, ist zu klären, ob diese auch von dieser Vereinbarung profitieren oder nicht (dazu später).

    • Ja, es gibt weitere Schuldner.
    • Nein, die Forderung besteht nur gegenüber einer Person.
  • Soll dieser Vertrag auch zugunsten der/des anderen Schuldner(s) wirken?

    Manchmal haften weitere Personen für die Forderung, etwa zwei Mieter gegenüber dem Vermieter oder zwei Schädiger aus einem Unfall. Grundsätzlich wirken Vergleich, Erlass oder Stundung nur gegenüber demjenigen, mit dem dies vereinbart wird. Mitunter soll aber die Forderung auch gegenüber den anderen verbindlich geregelt werden; dann wählen Sie hier ja.

    • Ja, der bzw. die anderen Verpflichteten profitieren von dieser Vereinbarung.
    • Nein, anderen gegenüber wirkt diese Vereinbarung nicht.
  • Wie soll die Forderung bezahlt werden?

    Entscheiden Sie, ob die Forderung zu einem bestimmten - von Ihnen noch festzulegenden - Zeitpunkt oder in regelmäßigen Raten zu zahlen ist.

    • Zahlung zu einem bestimmten Termin
    • Zahlung in gleichbleibenden Raten
  • Welche Raten sind vorgesehen?
    • wöchentlich
    • monatlich
    • vierteljährlich
    • halbjährlich
    • jährlich
  • Wird die Zahlungsfrist zinslos gewährt oder fallen Zinsen an?

    Sie können hier angeben, ob bei längerer Zahlungsfrist Zinsen berechnet werden sollen. Später (oder im Dokument selbst) geben Sie dann an, ab wann die Zinsen berechnet werden.

    • Es fallen keine Zinsen an.
    • Während des Zahlungsaufschubes werden Zinsen berechnet.
  • Sollen weitere Vereinbarungen in den Vertrag formuliert werden?

    Sie können weitere Vereinbarungen in das Dokument aufnehmen. Diese formulieren Sie entweder im Anschluss; dann werden die Vereinbarungen in das Forumular eingefügt. Oder Sie fügen den Text später in das Formular ein.

    • Nein, keine weiteren Vereinbarungen
    • Ja, ich werde die besonderen Vereinbarungen sogleich formulieren.
    • Ja, ich fülle das Feld aber später im Formular selbst aus.
  • Die konkreten Daten des Vertrages möchte ich

    Wenn Sie möchten, werden sogleich die persönlichen Daten und die weiteren Eckpunkte des Vertrages abgefragt. Sie erhalten das Formular dann unterschriftsreif übermittelt. Ihr persönlichen Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Lesen Sie unsere strengen Datenschutzvorgaben

    Andernfalls erhalten Sie das Formular mit entsprechenden Leerfeldern, die Sie (im Worddokument) ergänzen oder handschriftlich ausfüllen können.

    • hier eingeben.
    • nicht hier, sondern erst in das mir zugesandte Formular eingeben.
  • Namen und Adresse der Vertragspartner:

    Vorname, Name, Adresse, bestenfalls Geburtsdatum oder Ausweisnummer

    • Gläubiger:
    • Schuldner:
  • Wie hoch ist die Forderung?
    • Bitte beschreiben Sie die Grundlage der Forderung kurz:

      Hier konkretisieren die Forderung. Die Forderung kann aus einem Vertrag (bspw. Kaufvertrag über KfZ vom 03.08.2014) oder aus einem Schadensfall (bspw. Verkehrsunfall am 09.08.2018 Lindenstraße) oder aus einem anderen Sachverhalt resultieren, der hier so konkret wie möglich beschrieben werden sollte.

      • Geben Sie hier bitte das Dokument, in dem die Forderung verbrieft ist:
        • Warum wird die Forderung erlassen bzw. gestundet?

          Um späteren Streit zu vermeiden, ist zu empfehlen, den Grund dieser Vereinbarung kurz zu beschreiben.

          • Bis zu welchem Termin muss der Schuldner bezahlen?

            Das ist der Termin, bis zu dem bezahlt werden muss.

            • Fälligkeitsdatum:
          • Wie hoch ist die Rückzahlungsrate?

            Geben Sie den Betrag ein, den der Kreditnehmer in dem von Ihnen oben angegebenen Zeitraum jeweils zurückzahlen muss.

            • Rate:
          • Wie hoch sind die Zinsen?

            Der Zinssatz wird pro Jahr angegeben und bei kürzerer oder längerer Laufzeit entsprechend zeitanteilig berechnet. Ein Wucherzinssatz ist unzulässig. Dieser ist anzunehmen, wenn der Zins doppelt so hoch wie der marktüblichen Zinssatz ist oder wenn der Vertragszins den Marktzins um 12%-Punkte übersteigt (Bundesgerichtshof, Az: III ZR 30/87). Als marktüblicher Zins gilt ein durchschnittlicher und repräsentativer Zinssatz, der auf den Kapitalmärkten (Geld-, Kredit- und Anleihemarkt) zu entrichten ist. Der Marktzins ist eng an den Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) gebunden. Es gibt keinen einheitlichen Marktzinssatz. Vielmehr gelten bei unterschiedlichen Voraussetzungen (Bonität, Sicherheiten, Darlehenszweck) verschiedene Marktzinssätze.

            • Zinshöhe:
          • Ab welchem Datum fallen Zinsen an?

            Hier geben Sie das Datum ein, ab wann Zinsen berechnet werden. Regelmäßig ist das der Zeitpunkt, zu dem die Forderung fällig wurde (wenn dieser Tag kalendarisch bestimmt war) oder der Schuldner in Verzug geriet.

            • Zinsbeginn:
          • Zu welchem Termin ist die erste Rückzahlungsrate fällig?

            Die Folgeraten sind dann immer an dem entsprechenden Tag zu zahlen.


            Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:

            Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.

            Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
            Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.

            Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Vertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.

            Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.