Einheitsmietvertrag

Ein Einheitsmietvertrag ist ein Standardmietvertrag bzw. ein Mietvertragsmuster, der es Vermietern bequem ermöglicht, einen neuen Mietvertrag aufzusetzen und mit dem Mieter abzuschließen. Einheitsmietverträge gibt es für wenige Euro im Schreibwaren- oder Buchgeschäft und natürlich im Internet.

Merkmale
Die Verträge sind - wie der Name schon verlautet - einheitlich und können an den entsprechenden Stellen um individuelle Angaben, z.B. die Schlüsselanzahl, die Anzahl der Zimmer, Auflistung der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände und nicht zuletzt Vertragsbeginn, Vertragsparteien sowie die zu zahlende Miete ergänzt werden.

Nachteile
Der große Nachteil an diesen Standardmietverträgen ist die fehlende Individualität sowie - je nach Quelle - auch vermieterunfreundliche und sogar rechtlich ungültige oder veraltete Abschnitte. Abhilfe schafft hier ein vom Fachanwalt für Mietrecht ausgearbeiterer und geprüfter vermieterfreundlicher Mietvertrag. Diesen gibt es nicht nur für Wohnungen, sondern auch als Mietvertrag für Gewerbeimmobilien, für Garagen, Wohngemeinschaften und so weiter.

Ihr individueller Mietvertrag

Ihre Vorteile bei unseren Mietverträge:

  • die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Rechtsanwalt ausgearbeitet
  • individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
  • nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
  • sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
  • ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung

Wir unterstützen folgende Zahlungsarten für den Kauf Ihres individuellen Vertrages:

  • PayPal
  • Kreditkarte
  • Vorkasse
  • Lastschrift
  • giropay