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- Im Rechtsdokument bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume - aber auch Fallen, in die unerfahrene Personen tappen können.
- Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zugunsten des anderen Vertragspartners ausgelegt werden.
- Stärken Sie Ihre eigenen Rechte und sparen Sie u.U. viel Geld indem Sie z.B. Pflichten auf den Anderen abwälzen
- Grundregel ist: Sie sollten kein beliebiges Rechtsdokument unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.
Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde
Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:
- „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
Frau W. - „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
Frau S. - „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
Herr R. - „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
Herr Z. - „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
Herr B.
(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)
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Unsere Fragen, damit wir Ihre maßgeschneiderte Generalvollmacht für Sie erstellen können:
Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.
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Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.
- Wofür wird die Vollmacht benötigt?
Hier geben Sie an, für welchen Zweck Sie eine Vollmacht benötigen. Die Generalvollmacht ermächtigt zu allen Handlungen im Namen des Vollmachtgebers. Damit sollte man also vorsichtig sein. Sie können die Vollmacht auf einen bestimmten Lebenssachverhalt (bspw. die Verwaltung eines Grundstückes), auf bestimmte Handlungen (gerichtliche, außergerichtliche Vertretung, Vertretung vor Behörden, Vertretung eines Gesellschafters eine Personen- oder Kapitalgesellschaft) oder auch auf nur ein bestimmtes Geschäft oder eine Akteneinsicht beschränken.
- Ist der Vollmachtgeber eine natürliche oder eine juristische Person?
Natürliche Personen sind Menschen, die für sich selbst handeln. Juristische Personen sind Gesellschaften, wie die GmbH, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft, der Verein, die Stiftung oder auch die Gemeinde, der Zweckverband, die Universität. Juristische Personen werden im Ergebnis stets selbst durch natürliche Personen vertreten, da die juristische Person nicht als solche handlungsfähig ist. Die Vollmacht einer juristischen Person muss immer von dem gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand, Präsident, Bürgermeister) vertreten werden, d.h. die Vollmacht ist von diesem Vertreter zu unterzeichnen.
- Soll die Vollmacht auf spezielle Handlungen begrenzt werden?
Sie können die Vollmacht auf bestimmte rechtliche Handlungen begrenzen, bspw. auf Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten, Erbschaftsangelegenheiten, Erwerb und Veräußerung von Sachen oder Grundstücken usw. Den Umfang bestimmen Sie mit der nächsten Antwort. Hierbei geht es um die rechtliche Beschränkung auf bestimmte Handlungen, nicht um die Beschränkung auf nur eine Angelegenheit.
- Auf welche Handlungen bzw. Geschäfte soll die Generalvollmacht beschränkt werden?
- Soll die Vollmacht befristet sein?
Grundsätzlich gilt die Vollmacht solange, bis sie vom Vollmachtgeber widerrufen wird. Dieser Widerruf muss - um wirksam zu sein - mitunter auch gegenüber demjenigen erfolgen, dem gegenüber der Vertreter die Vollmacht vorgelegt hat. Um das Risiko der "ewigen" Vollmacht zu reduzieren, empfiehlt sich die zeitliche Beschränkung. Das Ablaufdatum der Vollmacht können Sie später hier oder auch im Formular selbst eintragen.
- Soll die Vollmacht auf einen Höchstbetrag beschränkt werden?
Der Höchstbetrag beschränkt die Vollmacht auf Geschäfte bis zu diesem Höchstbetrag. Bei einer Generallvollmacht gilt der Höchstbetrag pro Rechtsgeschäft.
- Darf der Vertreter Untervollmacht erteilen?
Mitunter ist es notwendig, dass der Vertreter nicht selbst handelt, sondern seinerseits einen Vertreter beauftragt. Dies kann der Vollmachtgeber zur Risikominimierung ausschließen.
- Darf der Vertreter auch Geld, Wertsachen und andere Dinge für den Vollmachtgeber entgegennehmen?
Es sollte in der Vollmacht ausdrücklich vermerkt sein, wenn der Vertreter auch Geld usw. entgegennehmen darf. Wenn dies nicht gewollt ist, sollten Sie die Frage verneinen; dann ist dies im Formular ausdrücklich ausgeschlossen.
Mitunter besteht auf Seiten des Bürgen ein Interesse, die Haftung aus der Bürgschaft für die Zukunft entfallen zu lassen, bspw. wenn sich die Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners verschlechtern. Dem Interesse des Gläubiger entspricht die Kündigungsmöglichkeit in der Regel nicht.
- Darf der Vertreter gleichzeitig als Vertreter einer anderen Person oder für sich selbst handeln?
Hier ist zu entscheiden, ob der Vertreter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wird. Nach 181 BGB darf der Vertreter nämlich nicht namens des Vollmachtgebers mit sich selbst oder mit einer anderen Person, deren Vertreter er auch ist, Rechtsgeschäfte abschließen. Gerade bei der Generalvollmacht oder bei der Stimmrechtsvollmacht ist diese Befreiung aber oft gewollt oder sogar notwendig.
- Soll die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirken?
Wird nichts vereinbart, wirkt die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, d.h. der Vertreter kann nach dem Ableben des Vollmachtgebers die Erben vertreten. Hier können Sie bestimmen, ob die Vollmacht mit dem Ableben des Vollmachtgebers enden soll.
- Soll im Formular ein Feld für weitere individuelle Regelungen vorgesehen werden?
Sie können in der Vollmacht weitere Regelungen schriftlich fixieren.
- Die einzelnen Angaben für die Vollmacht möchte ich ..
Bei Bejahung der Frage können Sie die konkreten Vertragsdaten, wie Namen und Adressen der Beteiligten, u.U. den speziellen Vollmachtsfall, eine etwaige Befristung, einen Höchstbetrag usw. eingeben. Das Vollmachtsformular wird Ihnen dann unterschriftsreif zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden die Daten absolut vertraulich behandelt. Sie müssen auch nicht alle Fragen beantworten. Wenn Sie Angaben nicht eintragen, bleiben die Felder im Formular frei.
Sie erhalten das Formular als Word- und pdf-Dokument. Sie können später also immer noch Änderungen vornehmen.
Wenn Sie die Daten nicht eingeben möchten, füllen Sie das Formular später selbst aus.
- Bitte geben Sie Fa., Namen und Adresse, ggfls. Geburtsdatum und/oder Ausweisnummer des Vollmachtgebers an:
Die Angabe präziser und korrekter Daten des Vollmachtgebers ist wichtig, damit die Vollmacht als Legitimation tauglich ist.
- Bitte benennen Sie den Vollmachtgeber und den gesetzlichen Vertreter:
- Bitte geben Sie Namen und Adresse des Vertreters an:
Der Vertreter ist hier mit Vor- und Zunamen, Adresse, evtl. Geburtsdatum und Ausweisnummer anzugeben. Wenn eine Firma als Vertreter fungieren soll, ist der Firmenname einschließlich Zusätze (GmbH) und der gesetzliche Vertreters anzugeben .
Wichtig ist bei juristischen Personen (GmbH, OHG, GbR) die Angabe des Vertreters mit Vor- und Zunamen. Bei Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts genügt eine Bezeichnung, die eine eindeutige Identifizierung zulässt, bspw. Erbengemeinschaft nach Klaus E., Grundstücksgemeinschaft Badstraße 12 usw. Unerläßlich ist dann jedoch die Angabe des Vertreters. Dieser muss eine natürliche Person sein und sollte mit Vor- und Zunamen und Adresse angegeben werden.
- Die Vollmacht ist bis zum folgendem Datum befristet:
Bitte geben Sie das Datum an. Danach erlischt die Vollmacht.
- Bitte geben Sie hier den Höchstbetrag ein, bis zum dem der Vertreter für Sie handeln darf:
Der Bürge soll nur bis zu einer bestimmten Höhe haften. Hier ist nun der Höchstbetrag einzutragen.
- Bitte formulieren Sie hier Ihre Besonderen Vereinbarungen:
Tragen Sie hier ein, was mit dem Mieter außerdem vereinbart werden soll. Die Rechtswirksamkeit und der Inhalt dieser Vereinbarungen werden nicht überprüft!
Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:
Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.
Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.
Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Rechtsdokument ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.
Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.