Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension
Sie vermieten eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus, Pensions- oder Monteurzimmer?
Vertrauen Sie unseren tausendfach bewährten Vorlagen und sichern Sie Ihre Rechte so gut wie möglich ab.
Ihr Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension:
› Rechtssicherer Vertrag individuell passend für Ihre konkrete Situation – hier bequem online in wenigen Minuten Schritt für Schritt erstellbar:
Einmalige Kosten für diesen unterschriftsreifen Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension: nur 19,90 €
Ihnen reicht ein kostenloses allgemeines Muster für einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension? Dieses finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Mit diesem Vertragsgenerator kann schnell ein unterschriftsreifer Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension erstellt werden.
Sie erhalten in wenigen Minuten einen fertigen Mietvertrag für eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Pensionszimmer mit vom Rechtsanwalt geprüften Formulierungen ✓ nach aktueller Rechtsprechung& vermieterfreundlich individuell für Ihre konkrete Situation auf Grundlage Ihrer Antworten als PDF- & änderbare Word- sowie Open-Office-Datei zum Ausdrucken für einmalig nur 19,90 €
› oder - statt der individuellen Variante - ein kostenloses Muster-Formular „Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension“ downloaden:
allgemeine Vorlage für einen einfachen Standard-Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension zum selbst Anpassen und Erstellen:
zum Download der Vorlage als PDF / Word
Wichtiger Hinweis:
Wir stellen diese kostenlose Vorlage ohne rechtliche Prüfung der Klauseln auf Anwendbarkeit für Ihre konkrete Situation zur Verfügung.
Download der Vorlage als Word-Datei (.doc)
Download der Vorlage als PDF-Datei (.pdf)
Sie sind sich unsicher beim Ausfüllen der Vorlage und Ausgestaltung Ihres Vertrags?
Nutzen Sie einfach unseren bequemen Fragebogen mit Schritt-für-Schritt-Anleitung und wir erstellen Ihren rechtssicheren und individuellen Vertrag für nur 19,90 €
Hat Ihnen unser kostenloser Service geholfen?
Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns sehr weiter. Dankeschön!
Aktuelle Bewertung: 4.7 / 5 (insgesamt 1.484 Meinungen)
Warum ist ein individueller, vermieterfreundlicher Mietvertrag so wichtig?
- Im Mietvertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume zu Gunsten des Vermieters - aber auch Fallen, in die unerfahrene Vermieter tappen können.
- Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zu Lasten des Vermieters ausgelegt werden.
- Der Vermieter kann also über die Jahre viel Geld sparen, wenn er z.B. Pflichten auf den Mieter abwälzen kann und seine eigenen Rechte stärkt.
- Grundregel ist: Vermieter sollten keinen beliebigen Mietvertrag unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.
Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde
Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:
- „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
Frau W. - „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
Frau S. - „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
Herr R. - „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
Herr Z. - „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
Herr B.
(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)
Wissenswertes und Erklärungen zu einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension
Definition: Was ist ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diesen?
Vorschriften zum Mietvertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den §§ 535 ff. BGB. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache zu überlassen. Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet, Mietzins zu zahlen. Die Vorschriften regeln u.a. die Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung des Vermieters und Mängelansprüche des Mieters. Der Mietvertrag für eine Ferienwohnung ist im Grunde ein Wohnraummietvertrag. Viele Mieterschutzvorschriften gelten für Ferienwohnungen und Pensionen aber nicht, weil der Wohnraum nur zum vorrübergehenden Gebrauch vermietet ist. Auch sind Sonderregelungen geboten, bspw. zur Möblierung. Regelungen über Betriebskosten und Schönheitsreparaturen sind hingegen häufig entbehrlich.
Dieser Mietvertrag ist geeignet für zeitlich begrenzte Vermietungen von möbliertem Wohnraum, wie z.B. für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Pensionen oder Monteurzimmer.
Antworten auf die häufigsten weiteren Fragen zu einem Mietvertrag für eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Pensionszimmer:
- Kann ich eine Einliegerwohnung als Ferienwohnung vermieten?
Die Vermietung einer Einliegerwohnung als Ferienwohnung ist grundsätzlich möglich. Zu prüfen ist immer, ob die Vermietung bauplanungsrechtlich zulässig ist und von der Gemeinde nicht aus anderen Gründen verboten wurde. So kann durch einen Bebauungsplan oder eine andere städtebauliche Satzung die Nutzung als Ferienwohnung in einem bestimmten Gebiet ausgeschlossen sein. In bestimmten Gemeinden wird die Vermietung an wechselnde Feriengäste durch andere Satzungen ausgeschlossen. Zu beachten ist auch ein etwaiges Zweckentfremdungsverbot.
- Kann ich eine Ferienwohnung auf lange Zeit vermieten? (Dauermieter)
Rechtlich ist die Dauer der Vermietung der Ferienwohnung nicht auf einem bestimmten Zeitraum begrenzt. Die Rechtsprechung betrachtet den Vertrag als normalen Mietvertrag. Ab einer bestimmten Dauer könnten daher bestimmte Regeln zum Wohnraummietvertrag gelten, etwa zum Kündigungsschutz des Mieters oder zu den Kündigungsfristen. Davon ist bei Langzeitvermietungen von mehr als drei Monaten auszugehen.
Ähnliche Fragen zu dieser Antwort:
Welche Risiken gibt es bei der Langzeitvermietung einer Ferienwohnung? - Muss für die Vermietung einer Ferienwohnung ein Mietvertrag geschlossen werden?
Grundsätzlich gilt ein Mietvertrag als geschlossen, wenn der Vermieter mit dem Mieter verabredet, dass der Mieter die Wohnung gegen Entgelt nutzen darf. Ein solcher Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Zu empfehlen ist immer der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages, schon zu Beweiszwecken und um vermieterfreundliche Regelungen zu platzieren.
Ähnliche Fragen zu dieser Antwort:
Ist ein Mietvertrag notwendig?
Kann eine Ferienwohnung auch ohne Mietvertrag vermietet werden? - Was ist bei der Vermietung einer Ferienwohnung zu gewerblichen Zwecken zu beachten?
Die Vermietung einer Ferienwohnung zu gewerblichen Zwecken ist ein gewerblicher Mietvertrag, denn die Vermietung erfolgt nicht zu privaten (Wohn-)zwecken. Das ist jederzeit möglich.
Ferner ist eine gewerbliche Vermietung vor dem Hintergrund denkbar, dass der Mieter wiederum weitervermietet. Dann handelt es sich um einen gewerblichen Zwischenmietvertrag, für den die Regeln des Gewerbemietrechts gelten.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Vermieter gewerblich vermietet, was der Vermieter dem Finanzamt anzeigen müsste. Dann kann und muss er u.U. Umsatzsteuer berechnen und abführen.
- Kann der individuelle Mietvertrag auch für Ferienwohnungen im Ausland verwendet werden?
Der Vertrag kann auch für die Vermietung von Ferienwohnungen im Ausland verwendet werden, wenn Vermieter und Mieter ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Kann ich einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung kündigen oder stornieren?
Grundsätzlich kann ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung wie ein normaler Mietvertrag auch unter Einhaltung der Kündigungsfristen gekündigt werden. Die Kündigungsfristen für Wohnraummietverträge betragen in der Regel drei Monate, so dass die Kündigung wohl vor Antritt der Ferien erfolgen muss, wenn sie wirken soll. In den mseisten Mietverträgen für Ferienwohnungen ist die vorherige Kündigung aber ausgeschlossen.
Die außerordentliche Kündigung, etwa wegen Mängeln oder Zahlungsverzug ist immer möglich.
Die Stornierung eines Mietvertrages ist grundsätzlich nur möglich, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Gibt es keine Vereinbarung, kann der Mieter an sich nicht stornieren und muss, wenn er die Reise nicht antritt (und nicht rechtzeitig gekündigt hat, wenn er dies durfte), die volle Miete zahlen, wobei der Vermieter sich anderweitige Vermietungseinnahmen anrechnen lassen muss.
- Wie hoch darf die Anzahlung bei einer Ferienwohnung sein?
Gesetzlich ist die Höhe der Anzahlung bei einer Ferienwohnung im privaten Bereich nicht geregelt. Die vollständige Vorauszahlung vor Übernahme der Wohnung ist durchaus möglich.
- Kann ich als Vermieter einer Ferienwohnung vom geschlossenen Vertrag zurücktreten?
Auch der Vermieter kann nicht – ebensowenig wie der Mieter – ohne Grund vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsgrund stellt aber beispielsweise die Nichtzahlung einer wirksam vereinbarten Anzahlung oder andere Umstände dar, die zur Folge haben, dass es dem Vermieter nicht zumutbar ist, am Vertrag festzuhalten.
- Was muss ich beachten wenn ich eine Ferienwohnung vermiete?
Ganz wichtig ist es, die persönlichen Daten der Mieter präzise und korrekt zu erfassen und eine Anzahlung zu vereinbaren. Außerdem muss die Vermietung der Wohnung öffentlich-rechtlich (Bebauungsplan, Zweckentfremdungsverbot) und aber auch privatrechtlich (Beschränkungen der Gemeinschaftsordnung der Eigentümergemeinschaft, Pflichten gegenüber Nachbarn) zulässig sein. Ferner sollte die Ausstattung der Ferienwohnung den vor oder im Mietvertrag beschriebenen Zusicherungen entsprechen. Der Mietvertrag sollte konkrete Regelungen zur Mietzeit, zur Anzahl der Personen, zur Anreise- und Abreisezeit, zur Reinigung, zu Bettwäsche und Handtüchern, zur Mitnahme von Haustieren, zu den Zahlungsmodalitäten (Anzahlung) und zu einer etwaigen Stornierung enthalten.
Ähnliche Fragen zu dieser Antwort:
Welche Rechte hat der Mieter einer Ferienwohnung?
Einsatzmöglichkeiten:
- einen Mietvertrag für ein Monteurzimmer
- einen Mietvertrag für ein Ferienhaus / Ferienhausvermietung
- Mietvertragsformular für Ferienwohnungen (FeWo)
- Mietvertrag für teil-/möblierte Ferienwohnung / -möbliertes Ferienhaus
- Mietvertrag für Feriengäste / für touristische Zwecke
- Mietvertrag für tageweise Vermietung
Mietvertrag für eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Pensionszimmer
Bitte wählen Sie ▼
Legen Sie Wert auf einen fertig gestalteten individuellen, rechtssicheren Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension?
- ein unkomplizierter Online-Fragebogen führt Sie schnell zu Ihrem fertig gestalteten Vertrag: Wir kümmern uns für Sie um die rechtlichen Feinheiten.
- nach aktueller Rechtsprechung: rechtssicher & vermieterfreundlich für Ihre konkrete Situation auf Grundlage Ihrer Antworten.
- Vertrag als PDF- & Word-Datei im Paket mit zugehörigen Anlagen; natürlich mehrfach verwendbar und änderbar
Den individuellen Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension online ausfüllen und sofort downloaden für nur 19,90 €
ohne Anmeldung, kein Abo – Sie kaufen ganz fair nur den individuell erstellten und rechtssicheren Mietvertrag für eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Pensionszimmer - unterschriftsreif und mehrfach verwendbar
.. oder genügt Ihnen eine einfache Vorlage mit der Sie Ihren Mietvertrag eigenverantwortlich erstellen?
- allgemeine kostenlose Vorlage für einen Mietvertrag für eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder ein Pensionszimmer für viele denkbare Situationen
- ist von Ihnen in Eigenregie an Ihre konkrete Situation anzupassen
Kostenloser Download des Vordrucks
MIETVERTRAG FÜR EINE FERIENWOHNUNG/PENSION als
Sie investieren hier statt Geld Ihre wertvolle Zeit um mittels der Mustervorlage einen Vertrag für Ihre Gegebenheiten zu gestalten. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung der Klauseln auf Anwendbarkeit für Ihre konkrete Situation.
Vor- und Nachteile der Optionen im direkten Vergleich
PREMIUM-Vertrag
Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension kaufen
ALLGEMEINE Vorlage
Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension kostenlos herunterladen
- vom Fachanwalt
- vom Fachanwalt
- hohe Rechtssicherheit durch professionelle Abfrage der Voraussetzungen
- die Rechtssicherheit hängt davon ab, ob der Vertrag richtig ausgefüllt wird und die Klauseln auch anwendbar sind
- passgenau auf Ihre konkrete Situation durch Berücksichtigung von 53 verschiedenen Optionen beim Online-Ausfüllen
- allgemeine Vorlage für die gebräuchlichsten Zwecke
- vertragliche Regelungen, die dem Vermieter durch Feinheiten und Spielräume eine günstige Position verschaffen
- ohne konkrete Antworten nicht vollständig umsetzbar; Fehler beim Ausfüllen können zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder zur mieterfreundlichen Auslegung führen
- bequeme Erstellung durch Online-Beantwortung von 14 bis maximal 33 Fragen, anhand derer der fertige Vertrag entwickelt wird
- Sie müssen die Vorlage in Eigenregie an Ihre individuellen rechtlichen Bedürfnisse anpassen
- Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung von 2025
- die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert
Inhalte & Bestandteile unseres rechtssicheren Vertrags:
Der individuelle Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension enthält in Abhängigkeit der von Ihnen gegebenen Antworten folgende Regelungen und vermieterfreundliche Klauseln:
Bezeichnung des Vertrages, Benennung der Vertragspartner
Beschreibung des Mietgegenstandes (Art, Adresse, Nummer/Lage)
Regelungen zur Belegung (maximale Anzahl Personen bzw. Mitbewohner, Konsequenzen bei einer Überbelegung: fristlose Kündigung und Erhöhung des Mietzinses, Erlaubnis/Verbot von Haustieren)
Regelungen zum Inventar (Inventarliste), zur Stellung bzw. dem Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern sowie zur Hausordnung
Regelungen zu den Mietkosten (Mietzins, Nebenkosten, Umsatzsteuer) und der Fälligkeit (Anzahlung, Restbetrag, Frist) dieser
Regelungen zur Reinigung der Ferienwohnung während der Mietzeit
Regelungen zur Stornierung des Mietvertrages (Möglichkeit des Rücktritts, Höhe der zulässigen Stornogebühren)
Regelungen zu einer evt. Mietkaution (Höhe, Zeitpunkt)
Regelungen zur Nutzung des Objektes (Mängelanzeige, Behandlung der Mietsache)
Regelungen zur Beendigung des Mietverhältnisses (Rückgabe der Mietsache, Zustand, Zeitpunkt, Ausschluss der Fortsetzung, Beseitigung von Schäden und Veränderungen der Mietsache, Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe, Endreinigung durch den Vermieter oder Mieter, Was beinhaltet und bedeutet die Endreinigung?)
Regelungen zur Haftung des Mieters (Schäden, Beweislast, Anzeige)
Regelungen zur Haftung des Vermieters
Regelungen zur Untervermietung (Verbot, Haftung)
Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel, besondere Vereinbarungen
Unsere Fragen, damit wir Ihren maßgeschneiderten Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension für Sie erstellen können:
Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.
Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.
- Welche Art der Unterkunft soll vermietet werden?
Bitte tragen Sie hier ein, was Sie vermieten wollen.
- Was vermieten Sie konkret?
Bitte beschreiben Sie allgemein, was Sie vermieten, bspw. ein fester Wohnwagen, eine Berghütte o.ä.
- Soll der Mieter eine Anzahlung auf die Miete leisten?
Voraus- bzw. Anzahlungen sind geboten, wenn der Vertrag zeitlich vor Mietbeginn abgeschlossen wird, um den Mietzins bei Nichtantritt bzw. die Stornogebühr (wenigstens teilweise) abzusichern. Die Vorauszahlung sollte maximal 20% des Reisepreises betragen, sonst könnte die Regelung unwirksam sein.
- Wann wird die Miete fällig?
Es ist zulässig, den Mietzins im Voraus zu vereinnahmen. Allerdings darf nicht der gesamte Mietzins allzu weit vor Mietbeginn verlangt werden. Hierfür empfiehlt sich eine Anzahlung (Schritt zurück). Soll die Miet erst mit Rückgabe gezahlt werden, beinhaltet dies ein gewisses Risiko für den Vermieter.
- Wann ist der Restbetrag der Miete zu zahlen?
- Fallen neben dem Mietzins Nebenkosten an, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden?
Gemeint sind zum Beispiel Strom-, Wasser oder Heizkosten, die nach Verbrauch abgerechnet werden. Davon zu unterscheiden sind pauschal anfallende Nebenkosten (Kosten der Endreinigung, Kosten für Bettwäsche, Handtücher o.ä.), auf die wir separat zu sprechen kommen, weil diese nach Preisangabenverordnung in den Gesamtpreis einzurechnen sind. Die einzelnen Nebenkostenpositionen können Sie später eingeben (oder auch erst in den Vertrag eintragen).
- Werden dem Mieter Bettwäsche und Handtücher zur Verfügung gestellt?
In der Regel ist Bettwäsche nicht bereitzustellen. Dennoch empfiehlt es sich, hierzu eine Regelung zu treffen.
- Wie häufig werden Bettwäsche und Handtücher während der Mietzeit gewechselt?
- Bitte geben sie den Wechselintervall an:
- Wird das Objekt vom Vermieter während der Mietzeit regelmäßig gereinigt?
Bitte geben Sie an, ob die Räume regelmäßig gereinigt werden oder ob der Mieter selbst reinigt. Grundsätzlich schuldet der Vermieter eine Reinigung während der Mietzeit nur, wenn dies so im Vertrag vereinbart ist.
- Wie häufig wird gereinigt?
Was hier eingetragen wird, sollte später dann natürlich auch eingehalten werden.
- Bitte tragen Sie hier ein, wie häufig die Räume gereinigt werden:
- Wer ist für die Endreinigung des Mietobjektes verantwortlich?
Wenn der Mieter die Endreinigung durchführen soll, muss das im Vertrag vereinbart werden. Weniger konfliktträchtig ist sicherlich die Endreinigung durch den Vermieter.
Wenn der Mieter die Endreinigung durchführen soll, ist ihm konkret vorzugeben, was zu tun ist. Ohne Endreinigung schuldet der Mieter das Mietobjekt besenrein und aufgeräumt. Etwaige zusätzliche Kosten der Endreinigung durch den Vermieter sind nach der Preisangabenverordnung in den Endpreis einzurechnen (dazu später).
- Wird dem Vertrag eine Hausordnung oder eine Benutzungsordnung beigefügt?
Es ist sinnvoll, dem Vertrag eine Hausordnung beizufügen, die Regelungen bspw. zu Ruhezeiten, zur Nutzung der Freiflächen oder der Gemeinschaftsräume enthalten kann. Wenn Sie die Frage bejahen, sollten Sie die Hausordnung beifügen.
- Soll eine Stornoregelung vereinbart werden?
Grundsätzlich ist der Vertrag weder kündbar, noch stornierbar. Wenn der Mieter absagt, kann der Vermieter seinen konkreten Schaden berechnen. Dann muss er aber darlegen, dass er versucht hat, die Wohnung anderweitig zu vermieten. Darüber kommt es häufig zum Streit, weshalb die vertragliche Stornierungsmöglichkeit mit gestaffelten Stornogebühren sinnvoll sind. Sie sollen dem Vermieter diesen Nachweis im Streitfall ersparen.
- Welche Stornoregelung soll vereinbart werden?
Es gibt keine gefestigte Rechtsprechung zur Frage, wie hoch die Stornogebühren sein dürfen, so dass ein rechtliches Risiko verbleibt. Die hier bereits eingetragenen Werte haben aber schon einmal einer gerichtlichen Überprüfung durch einzelne Gerichte standgehalten. Es ist also besonders riskant, höhere Beträge einzutragen.
- Soll die Umsatzsteuer im Vertrag ausgewiesen werden?
Der gewerblich tätige Vermieter wird in der Regel Umsatzsteuer abführen und diese dann auch ausweisen. Im Privatbereich wird regelmäßig keine Umsatzsteuer berechnet. Im Zweifel fragen Sie einen Steuerberater.
Grundsätzlich fällt für die Vermietung Umsatzsteuer an, wenn der Vermieter dazu optiert oder bestimmte Einnahmen jährlich überschritten werden. Gegebenenfalls fragen Sie einen/Ihren Steuerberater. Wenn der Vermieter die Umsatzsteuer abführt, ist die Steuer in der Rechnung auszuweisen.
- Soll der Mietzins überwiesen werden?
- Soll eine Kaution vereinbart werden?
Die Kaution sichert die Ansprüche des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es ist daher empfehlenswert, eine Kaution zu vereinbaren.
Gesichert sind die Mietzinsforderungen, die Nachforderungen auf Betriebskostenabrechnungen und auch etwaige Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses, etwa bei nicht ordnungsgemäß ausgeführten Schönheitsreparaturen oder Beschädigungen der Räume.
Die Höhe der Kaution ist (bei Gewerbe) frei vereinbar. Eine gute Absicherung besteht bei sechs Monatsmieten (einschließlich Umsatzsteuer und Nebenkosten).
- Welche Art der Kaution?
Hier wählen Sie aus, in welcher Form der Mieter die Kaution stellt. Üblich und mit dem geringsten Aufwand verbunden ist die Zahlung durch den Mieter entweder bar oder durch Überweisung. Die Kaution ist nach Rückgabe - wenn alles in Ordnung ist - zurück zu zahlen.
- Haustiere sind
- Wird dem Vertrag eine Inventarliste beigefügt, aus der sich das gesamte Inventar ergibt?
Etwaiges Zubehör, wie Küchenausstattung, Möbel, Fahrräder sollten in einer Inventarliste benannt werden, damit im Streitfalle der Nachweis erbracht werden kann, dass diese Dinge übergeben wurden. Die Inventarliste ist bestenfalls bei Übergabe und Rücknahme zu kontrollieren.
- Soll im Vertrag ein Feld für individuelle Vereinbarungen vorgesehen werden?
Sie können im Vertrag weitere Vereinbarungen mit dem Mieter schriftlich fixieren.
- Bitte formulieren Sie hier Ihre Besonderen Vereinbarungen:
Tragen Sie hier ein, was mit dem Mieter außerdem vereinbart werden soll. Die Rechtswirksamkeit und der Inhalt dieser Vereinbarungen werden nicht überprüft!
- Die konkreten Daten (Namen, Miethöhe usw.) möchte ich
Bei Bejahung der Frage können Sie die konkreten Mietvertragsdaten, wie Namen der Vertragspartner, Adressen, Beginn und ggfls. Ende, Höhe des Mietzinses und der Kaution, Konto usw. im Folgenden eingeben. Ihr Vertrag wird Ihnen dann unterschriftsreif zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich werden die Daten verschlüsselt übertragen und absolut vertraulich behandelt. Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung. Sie müssen auch nicht alle Fragen beantworten. Wenn Sie Angaben nicht eintragen, bleiben die Felder im Vertrag frei.
Sie erhalten den Vertrag als Word- und pdf-Dokument. Im Word-Dokument können Sie später also immer noch Änderungen vornehmen.
Wenn Sie die Daten nicht eingeben möchten, füllen Sie den Vertrag später bitte selbst aus.
- Mit wie vielen Personen darf der Mieter die Unterkunft belegen?
Vermerken Sie hier die maximale Personenanzahl.
- Bitte geben Sie die Adresse und die Lage bzw. Nummer der Einheit an:
Das Objekt sollte eindeutig bezeichnet werden.
- Bitte geben Sie Namen, gegebenenfalls Firma und Adresse des Vermieters an:
Der Vermieter ist hier mit Vor- und Zunamen bzw. bei einer Firma mit vollständiger Angabe des Firmennamens einschließlich Zusätze (GmbH) und des gesetzlichen Vertreters sowie mit der Adresse anzugeben.
Wichtig ist bei juristischen Personen (GmbH, OHG, GbR) die Angabe des Vertreters mit Vor- und Zunamen. Bei Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts genügt eine Bezeichnung, die eine eindeutige Identifizierung zulässt, bspw. Erbengemeinschaft nach Klaus E., Grundstücksgemeinschaft Badstraße 12 usw. Unerläßlich ist dann jedoch die Angabe des Vertreters. Dieser muss eine natürliche Person sein und sollte mit Vor- und Zunamen und Adresse angegeben werden.
- Bitte geben Sie Namen, ggfls. Firma und Adresse des Mieters an
Der oder die Mieter sind vollständig und mit Vor- und Zunamen sowie unter Angabe ihrer Anschrift zu bezeichnen.
Hier sollten alle in die Wohnung einziehenden Erwachsenen angegeben werden. Kinder sind nicht anzugeben; sie leiten ihr Nutzungsrecht von den Eltern ab. Bei Paaren (auch bei Ehepaaren) sollten beide Namen angegeben werden, denn nur die hier genannten Personen haften für den Mietzins.
- Wann soll die Mietzeit beginnen?
Bitte tragen Sie das Datum ein, an dem der Mietvertrag beginnen soll. An diesem Tag sollte die Mietsache übergeben werden. Die Anreisezeit können Sie später eintragen.
- Das Mietverhältnis endet am
Bitte geben Sie das Datum an, zu dem Vertrag enden soll.
Bei der automatischen Vertragserstellung wird nicht geprüft, ob das Zusammenspiel der Fristen Sinn ergibt! Die Daten werden ungeprüft übernommen!
- Früheste Anreisezeit am ersten Tag:
Bitte die Uhrzeit angeben, zu der das Objekt am Anreisetag spätetestens für den Mieter zur Verfügung steht.
- Bis wann sollte der Mieter das Objekt am letzten Tag verlassen?
Hier geben Sie die Uhrzeit an, bis wann das Mietobjekt am Abreisetag vom Mieter verlassen werden sollte.
- Welche Haustiere darf der Mieter mitbringen?
- Bitte geben Sie die Höhe der Miete an
Tragen Sie hier die Höhe des Mietzinses für die gesamte Dauer der Überlassung ein. Nach der Preisangabenverordnung muss der Endpreis ausgewiesen werden, der etwaige Kosten für Endreinigung und ggfls. überlassene Bettwäsche enthalten muss.
- Bitte geben Sie die Nebenkosten konkret an.
Geben Sie hier die Nebenkosten konkret ein, und zwar die Nebenkostenart und auch die Höhe der Kosten. Bitte füllen die Zeilen von oben nach unten aus (die Angaben unter den Antwortzeilen sind nur Beispiele). Tragen Sie nichts ein, können Sie dies im Vertrag immer noch nachholen.
- Hier geben Sie bitte die Höhe der Anzahlung ein:
- Bitte geben Sie das Datum ein, bis wann die Anzahlung zu leisten ist.
Die Anzahlung sollte so früh wie möglich vereinnahmt werden.
- Bis wann soll der - ggfls. unter Berücksichtigung der Anzahlung verbleibende - Mietzins gezahlt werden?
Nach der Rechtsprechung zum Reiserecht, die hier vorsorglich herangezogen wird, darf der vollständige Reisepreis nicht länger als 30 Tage im Voraus vereinnahmt werden. Andernfalls könnte die Klausel unwirksam sein.
- In welcher Höhe soll der Mieter eine Kaution stellen?
Geben Sie hier die Summe in Euro ein. Tragen Sie hier nichts ein, bleibt das Feld leer. Sie können den Betrag später eintragen.
- Hier können Sie das Konto angeben, auf das die Miete gezahlt werden soll:
Wenn Sie die Felder freilassen, können Sie die Daten auch später in den vorbereiteten Vertrag eingeben.
Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:
Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.
Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.
Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Mietvertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.
Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.
Investieren Sie in einen individuellen und aktuellen Mietvertrag auf Grundlage von anwaltsgeprüften Klauseln.
Für einen garantiert vermieterfreundlichen Vertrag, der auf Ihre individuelle Situation ausgearbeitet ist, nutzen Sie bitte unseren preiswerten Online-Service für nur 19,90 €
Zu Ihrem individuellen Mietvertrag für eine Ferienwohnung/Pension
- die einzelnen Regelungen sind von einem erfahrenen Fachanwalt für Mietrecht ausgearbeitet
- individuell auf Ihre Situation zugeschnitten und direkt nutzbar
- garantiert vermieterfreundlich
- nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
- unverzüglich als PDF-, Word- & Open-Office-Datei per E-Mail zugesandt
- sparen Sie zusätzlich zum günstigen Preis auch Zeit
- ohne Anmeldung, kein Abo, Sie zahlen fair pro Vertrag - selbstverständlich mit Rechnung
Wir unterstützen folgende Zahlungsarten für den Kauf Ihres individuellen Vertrages:
Interessante Beiträge zum Gewerbemietrecht:
- Mietrecht Ferienwohnunglangfristige Vermietung einer Ferienwohnung kann Wohnraummietvertrag sein