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Frage: Werden einzelne Räume oder die gesamte Mieteinheit untervermietet?

Anmerkungen zur Antwort

Hier ist anzugeben, ob die gesamte Einheit oder nur ein abgegrenzter Bereich untervermietet werden. Die Untervermietung der gesamten Mieteinheit ist rechtlich keine Unter-, sondern Weitervermietung und in der Regel muss der Vermieter dieser nicht zustimmen.

Mit diesem Vertragsgenerator kann schnell ein unterschriftsreifer Untermietvertrag für Gewerbe erstellt werden.
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­­Warum ist ein individueller, untervermieterfreundlicher Untermietvertrag so wichtig?

  • Im Untermietvertrag bieten sich gewisse Feinheiten und Spielräume zu Gunsten des Untervermieters - aber auch Fallen, in die unerfahrene Untervermieter tappen können.
  • Die Klauseln müssen korrekt und nach der aktuellen Rechtsprechung formuliert sein, um Gültigkeit zu haben. Schon kleine Fehler in der Formulierung können dazu führen, dass ganze Teile unwirksam und zu Lasten des Untervermieters ausgelegt werden.
  • Der Untervermieter kann also über die Jahre viel Geld sparen, wenn er z.B. Pflichten auf den Untermieter abwälzen kann und seine eigenen Rechte stärkt.
  • Grundregel ist: Untervermieter sollten keinen beliebigen Untermietvertrag unterschreiben, sondern ihre Rechte und ihr Eigentum bestmöglich schützen.

­­Werden auch Sie ein zufriedener Vertragsfix-Kunde

Wir danken für alle konstruktiven und schönen Rückmeldungen zu unserer Arbeit.
Im Folgenden eine kleine Auswahl:


  • „Der Vertrag hat bis zum Kleinsten alles aufgeführt und ist sehr verständlich. Sowie für Mieter als Vermieter sehr zu empfehlen.‘
    Frau W.
  • „Werde Ihre Verträge bei der bald anstehenden neuen Vermietung wieder nutzen.“
    Frau S.
  • „Ich würde den Dienst wieder nutzen und war sehr zufrieden.“
    Herr R.
  • „Ich schätze ihr Angebot sehr und habe heute bereits zum zweiten Mal ihren Vertragskonfigurator in Anspruch genommen.“
    Herr Z.
  • „Ich habe schon mehrere Gewerberaumietverträge bei Ihnen angefordert und bin damit auch sehr zufrieden.“
    Herr B.

(die Namen sind uns bekannt und aus Datenschutzgründen hier abgekürzt)



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Wissenswertes und Erklärungen zu einem Untermietvertrag für Gewerbe

Definition: Was ist ein Untermietvertrag für Gewerbe? Was sind die rechtlichen Grundlagen für diesen?

Der Untermietvertrag ist ein Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB mit der Besonderheit, dass der Vermieter selbst (nur) Mieter ist. Der Untermietvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht separat geregelt. Es gelten die allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften. Durch den Mietvertrag wird der Vermieter (= Hauptmieter) verpflichtet, dem (Unter-)Mieter die Mietsache zu überlassen. Im Gegenzug ist der Untermieter verpflichtet, Mietzins zu zahlen.

Es gelten also die mietrechtlichen Vorschriften u.a. zur Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung des Vermieters und zu Mängelansprüchen des Mieters. 

Wichtig beim Untermietvertrag ist die Berücksichtigung der besonderen Situation, dass der Mieter nach Kündigung durch den Vermieter nicht mehr seine Pflichten aus dem Untermietvertrag gegenüber dem Untermieter erfüllen kann. 


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Einsatzmöglichkeiten:

  • Untermietvertrag Büro (Büroraum, Arbeitsplatz, Bürogemeinschaft)
  • Untermietvertrag für eine Praxis oder Kanzlei
  • Untermietvertrag für Gastronomie
  • Vertrag für die Untervermietung von gewerblich genutzten Räumen

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  • Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung von 2024
  • die Klauseln werden von Zeit zu Zeit aktualisiert

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Inhalte & Bestandteile unseres rechtssicheren Vertrags:

Der individuelle Untermietvertrag für Gewerbe enthält in Abhängigkeit der von Ihnen gegebenen Antworten folgende Regelungen und untervermieterfreundliche Klauseln:

  • Bezeichnung des Vertrages und Benennung der Vertragsparter (Mieter/Untervermieter sowie Untermieter)

  • Bezeichnung und Beschreibung des Mietobjektes (Adresse, Lage etc.)

  • Beschreibung, was genau untervermietet wird (ganze Einheit, nur bestimmte Bereiche oder Räume)

  • Benennung des (Haupt-)Vermieters und Mietvertrages sowie Erläuterung, ob eine Untervermietung gestattet ist, nebst eventueller Konsequenzen daraus

  • Beschreibung von und Regelungen zu gemeinschaftlich genutzten Bereichen/Räumen

  • Beschreibung und Regelungen zu einer Möblierung (Schäden, Haftung)

  • Benennung des Nutzungszwecks und Regelungen zu diesem sowie zu behördlichen Genehmigungen und Bestimmungen

  • Benennung der und Regelungen zur Mietzeit (befristet/unbefristet, Beginn/Ende, Kündigung, Verlängerung, Zurverfügungstellung, Gründe für eine fristlose Kündigung)

  • Festlegung des Mietzinses und der Zahlungsbedingungen (monatlich, Betriebskosten, Heizkosten, Umsatzsteuer, Gesamtmiete, Bankverbindung, verspätete Zahlung)

  • Regelungen zur Staffelmiete

  • Regelungen zur Indexmiete

  • Regelungen zu umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen (Unternehmer, Nachweis, Haftung)

  • Regelungen zu Betriebskostenund Heizung (Pauschale, Vorauszahlung, Abrechnung, Betriebskostenarten, Kosten, Teilabrechnungen)

  • Regelungen zur Kaution (Art, Höhe, Zeitpunkt der Aushändigung, Inanspruchnahme)

  • Regelungen zu Schönheitsreparaturen (Durchführung, Umfang, Zeitpunkt, Rückgabe, Kompensation wenn unrenoviert übergeben)

  • Regelungen zum Hauptmietvertrag (Vorrang/Nachrang)

  • Erläuterungen zum Übergabeprotokoll (Zustand der Mietsache, Schlüssel, Zählerstände, Besonderheiten)

  • Regelungen zu Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Ansprüche gegen den Mieter)

  • Regelungen zur Nutzung der Mieträume (Mietzweck, Erlaubnis, Widerruf, Weitervermietung)

  • Regelungen zu baulichen Maßnahmen und Modernisierung (Duldungspflicht, Erhaltung/Ausbau, drohende Gefahren, Beseitigung von Schäden, Um- und Einbauten, Zustand bei Rückgabe)

  • Regelungen zum Betreten der Mieträume (Zutritt durch Mieter, Vermieter und ihre Beauftragten, Abwesenheit, Verpflichtung, Häufigkeit)

  • Regelungen zu Instandhaltungen und Instandsetzungen (Kosten, Umgang mit der Mietsache)

  • Regelungen zur Haftung des Untermieters (Schäden, Abnutzung, Beweislast, Versicherung, Anzeige und Auskunft, Mietminderund, Schadensersatz, Verkehrssicherungspflicht)

  • Regelungen zur Haftung des Mieters (Mängel, Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit, Verzögerung der Übergabe, Haftungsausschluss, Medien)

  • Regelungen zur Beendigung der Untermietverhältnisses (Fortsetzung/Verlängerung, Zustand, Schlüssel, Fußbodenbelag, zurückgebliebene Gegenstände, Auszug, neue Anschrift)

  • Regelungen zur Aufrechnung sowie zum Zurückbehaltungsrecht (Mietforderung, Kautionsanspruch, Mängelbeseitigungsansprüche, Schadenersatz)

  • Regelungen zu Anlagen des Untermieters (Anschläge, Schilder, Plakate, Fenstergestaltung, Schäden, Antennen/Breitbandanschluss)

  • Regelungen zu mehreren Untermietern und Mietern

  • Regelungen zur Schriftform, zu Änderungen und Nebenabreden sowie Festhalten von besonderen Vereinbarungen

  • Unterschriften der Vertragspartner

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Unsere Fragen, damit wir Ihren maßgeschneiderten Untermietvertrag für Gewerbe für Sie erstellen können:

Folgende Fragen stellen wir Ihnen bei der Option PREMIUM, um den Vertrag so individuell wie möglich gestalten zu können. Lediglich Fragen, welche Folgefragen beeinflussen sind unbedingt zu beantworten – alle anderen Punkte können Sie auch noch später im erstellten Vertrag eintragen.

Klicken Sie auf eine Frage und Sie erhalten mehr Informationen dazu.

  • Werden einzelne Räume oder die gesamte Mieteinheit untervermietet?

    Hier ist anzugeben, ob die gesamte Einheit oder nur ein abgegrenzter Bereich untervermietet werden. Die Untervermietung der gesamten Mieteinheit ist rechtlich keine Unter-, sondern Weitervermietung und in der Regel muss der Vermieter dieser nicht zustimmen.

    • nur einzelne Räume oder Bereiche des Mietobjektes
    • das gesamte gemietete Objekt
  • Welche Räume darf der Untermieter zusätzlich gemeinsam mit Anderen nutzen?

    Bei der echten Untervermietung (Vermietung lediglich eines Bereiches der Mietsache) kann der Untermieter regelmäßig weitere Räume gemeinsam nutzen. Um hier präzise abzugrenzen, sollten diese Räume konkret benannt werden. In diesem Fall ist der Hauptmieter aber auf die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet, die genannten Räumlichkeiten (zur gemeinsamen Nutzung) zur Verfügung zu stellen. 

    • Bad bzw. Toilette
    • Küche
    • Keller
    • Gemeinschaftsraum
  • Ist das Objekt (teilweise) möbliert?
    • Nein, Mobiliar oder andere Einrichtungsgegenstände sind nicht vermietet.
    • Ja, im Mietobjekt sind Möbel oder andere Einrichtungen, die mit vermietet werden.
  • Soll der Nutzungszweck im Vertrag vermerkt werden?

    Die Angabe des Zweckes hat Vor- und Nachteile. Vorteil für den Hauptmieter: die Nutzungsart steht fest; andere Nutzungen bedürfen seiner Zustimmung. Nachteil: Der Hauptmieter haftet als Vermieter gegenüber dem Untermieter vertraglich dafür, dass die Räume zweckentsprechend genutzt werden können (bspw. muss die Nutzung baurechtlich zulässig sein).

    • Ja, die beabsichtigte Nutzung des Untermieters soll beschrieben werden.
    • Nein, das Gewerbe soll im Vertrag nicht konkret beschrieben werden.
  • Hat der Vermieter der Untervermietung zugestimmt?

    In der Regel ist die Untervermietung von der Zustimmung des Vermieters abhängig. Wenn der Vermieter der Untervermietung nicht zugestimmt hat, ist vom Abschluss des Untermietvertrages abzuraten, denn der Hauptmietvertrag kann deswegen außerordentlich gekündigt werden und Hauptmieter und Untermieter müssen sofort ausziehen. Wenn Sie dennoch ohne Zustimmung des Vermieters den Untermietvertrag abschließen wollen, wird dies im Vertrag angegeben, damit das Risiko des Schadensersatzanspruches des Untermieters gegen den Hauptmieter reduziert wird.

    • Ja
    • Nein
  • Soll der Hauptmietvertrag beigefügt und seine Regelungen sinngemäß übernommen werden?

    Wenn der Hauptmietvertrag beigefügt wird, gelten seine Regelungen sinngemäß im Untermietverhältnis (wenn der Untermietvertrag keine abweichenden Regeln enthält). Dies ergibt Sinn, damit die Pflichten im Mietverhältnis gleichlaufen, also der Untermieter dieselben Pflichten hat wie der Hauptmieter. Wenn aber im Hauptmietvertrag Regelungen fehlen oder unwirksam sind, wird dieses Problem auf den Untermietvertrag transferiert.

    • Eine Kopie des Hauptmietvertrages wird diesem Vertrag beigefügt. Seine Regelungen gelten sinngemäß für das Untermietverhältnis.
    • Der Hauptmietvertrag wird nicht beigefügt und seine Regelungen gelten nicht im Untermietverhältnis.
  • Der Vermieter (des Hauptmieters) wird im Vertrag

    Zur Terminologie: Es gibt den Untermieter, den Hauptmieter (= Vermieter des Untermieters) und den Vermieter (des Hauptmieters). 

    Die Nennung des Vermieters hat Vor- und Nachteile. Notwendigenfalls (bspw. bei Mängeln) kann sich der Untermieter an den Vermieter wenden. 

    • genannt
    • nicht genannt
  • Soll der Untermietvertrag befristet oder unbefristet sein?

    Der unbefristete Vertrag kann von jeder Seite ohne Angabe von Gründen mit der vertraglich vereinbarten Frist zu den vertraglich aufgezählten Terminen gekündigt werden (dazu sogleich). 

    Der befristete Vertrag ist grundsätzlich von keiner Seite vor Fristende kündbar! Der Vertrag läuft erst mit Ende der Frist aus. Sie können wählen, ob sich der Vertrag verlängert, wenn eine Vertragspartei dies verlangt oder ob sich der Vertrag automatisch verlängert (dann natürlich mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit), wenn keine Seite widerspricht. Die Daten der Optionsausübung bzw. die Widerspruchsfrist können Sie später eingeben.

    • unbefristet
    • befristet (ohne Verlängerung)
    • befristet, aber mit automatischer Verlängerung auf unbestimmte Zeit.
    • befristet. Die Parteien können aber Verlängerung verlangen.

    Eine Befristung ist nur dann zulässig, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit 

    die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,

    in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder

    die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.

    Der Grund ist präzise im Vertrag anzugeben (dazu die nächste Frage). Wird der Grund nicht angegeben oder liegt er tatsächlich nicht vor, kann der Mieter Umwandlung des Vertrages in einen unbefristeten Mietvertrag verlangen.

  • Wer kann die Verlängerung des Vertrages verlangen?

    Die andere Vertragspartei ist an die Verlängerung gebunden, wenn die Option ausgeübt wird.

    • der Untermieter
    • der Hauptmieter
  • Die Kündigungsfrist beträgt

    Die Kündigungsfrist beschreibt den Zeitraum, der mindestens zwischen der Erklärung der Kündigung und der Beendigung des Mietverhältnisses liegen muss. Bei der nächsten Frage geben Sie an, zu welchem Termin jeweils gekündigt werden kann. Erst diese beiden Informationen zusammen ergeben die vollständige Regelung zur Kündigung.

    • 14 Tage
    • ein Monat
    • drei Monate
    • sechs Monate
    • ein Jahr

    Bei befristeten Verträgen, die sich automatisch verlängern, spielt die Kündigungsfrist natürlich erst für den Zeitraum nach Ablauf der Frist eine Rolle.

  • Die Kündigung kann jeweils erklärt werden zum

    Hier geben Sie an, zu welchem Termin die Kündigung wirkt. Bsp.: Kündigungsfrist drei Monate, Kündigung zum Ende jeden Quartals möglich: die Kündigung zum 30.09. ist bis zum 30.06. des Jahres zu erklären. Ab dem 01.07. ist die Kündigung dann erst zum 31.12. möglich.

    • Ende jeden Monats
    • Ende jeden Quartals (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.)
    • Ende jeden Halbjahres (30.06. oder 31.12.)
    • Ende jeden Kalenderjahres (also jeweils zum 31.12.)
  • Wollen Sie eine Staffel- oder Indexmiete vereinbaren?

    Bei langfristigen befristeten - also nicht kündbaren - Verträgen ist die automatische Anpassung des Mietzinses zu empfehlen, da andernfalls die Höhe der Miete über die Laufzeit unverändert bleibt. Die Staffel- und Indexmiete steigt maximal einmal im Jahr, bei der Staffelmiete um den im Vertrag festgelegten Betrag, bei der Indexmiete um die Erhöhung des ausgewälten Index. Die Indizis werden monatlich vom Statistischen Bundesamt ermittelt und veröffentlicht. 

    • weder Staffel-, noch Indexmiete
    • Staffelmiete
    • Indexmiete, Mietzins folgt dem Verbraucherpreisindex
    • Indexmiete, Mietzins folgt dem Preisindex des Einzelhandels

    Wird keine Staffel- oder Indexmiete vereinbart, kann der Vermieter unter den strengen gesetzlichen Voraussetzungen aller 15 Monate (§ 558 I BGB) den Mietzins an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen. Dieses Verfahren ist formell anspruchsvoll und konfliktträchtig. Bei der Staffelmiete besteht Kalkulationssicherheit, wobei die Erhöhung hinter der allgemeinen Mietentwicklung zurückbleiben oder darüber hinausgehen kann. Das kann auch bei der Indexmiete passieren. Bei der Indexmiete kommt auch eine Reduzierung in Betracht, wenn der Index fällt!

    Wird weder eine Indexmiete noch eine Staffelmiete vereinbart, bleibt die Miete grundsätzlich unverändert. Dann kommte eine Erhöhung nur in Frage, wenn die ortsübliche Miete höher ist. 

    Die Mietpreisbremse hindert die Erhöhung nach dem Verbraucherpreisindex nicht, sehr wohl aber - wenn die Voraussetzungen vorliegen - die Staffelmieterhöhung!

    Bei Neuvermietung mit über der ortsüblichen Vergleichsmiete vereinbartem Mietzins ist also die Indexmiete zu empfehlen.

  • Um wieviel Prozent soll der Mietzins jährlich steigen?

    Bitte geben Sie an, um wieviel Prozent der Untermietzins jährlich steigen soll. Die Miete steigt dann automatisch, ohne dass noch Erklärungen abzugeben wären.

    • jährliche Steigerung
  • Soll die Umsatzsteuer auf den Untermietzins ausgewiesen werden?

    Die Umsatzsteuer ist nur auszuweisen, wenn der Hauptmieter diese an das Finanzamt abführt. Dies hängt davon ab, ob der Hauptmieter zur Umsatzsteuer optiert oder nicht. Diese steuerrechtlichen Fragen sollten gegebenenfalls mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Der Ausweis der Umsatzsteuer setzt jedenfalls die umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit des Untermieters voraus; er darf also nicht umsatzsteuerbefreite Umsätze tätigen. Im Vertrag findet sich daher die Verpflichtung des Untermieters, die Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen

    • Ja, die Umsatzsteuer wird ausgewiesen.
    • Nein, der Mieter führt keine Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen ab.
  • Folgendes wird für die kalten Betriebskosten vereinbart:

    Hier ist zu entscheiden, ob die Betriebskosten als Pauschale ausgewiesen (und nicht abgerechnet) oder ob - was die Regel ist - der Untermieter monatliche Vorauszahlungen leistet, die separat jährlich abgerechnet werden. Betriebskosten sind z.B. die Grundsteuer, Hauswart, Gartenpflege, Straßenreinigung und Winterdienst, Versicherungen, Müllentsorgung usw.. Es werden die Kosten umgelegt, die der Vermieter gegenüber dem Hauptmieter umlegt.

    • Der Untermieter zahlt monatliche Vorauszahlungen. Die Betriebskosten werden jährlich abgerechnet.
    • Die Nebenkosten werden nicht abgerechnet, sondern mit einem monatlichen Pauschalbetrag abgegolten (Inklusivmiete).
  • Die vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten werden auf den Untermieter nach folgendem Anteil in % umgelegt:

    Bitte geben Sie hier den mit dem Untermieter vereinbarten Anteil ein. Regelmäßig entspricht dieser dem Anteil der untervermieteten Räumlichkeiten zur Gesamtfläche. Jeweils nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter fordert der Hauptmieter vom Untermieter den hier prozentual bestimmten Anteil an.

    • Anteil

    Nach dem Vertrag ist der Vermieter immer berechtigt, den Umlageschlüssel für die Zukunft zu ändern, wenn der neue Schlüssel nicht gegen gesetzliche Regeln verstösst.

  • Wie wird das Objekt beheizt?
    • Zentralheizung (auch mit Contracting) oder Fernwärme
    • der Untermieter betreibt die Heizung im Objekt
    • Der Hauptmieter schuldet dem Untermieter die Beheizung nicht.
  • Wie werden die Heizkosten gegenüber dem Untermieter umgelegt?
    • Die Umlage der Heizkosten erfolgt wie die übrigen Betriebkosten (pauschal oder o.g. Quote).
    • Die Umlage der Heizkosten erfolgt verbrauchsabhängig, indem der Verbrauch des Untermieters erfasst (abgelesen) wird und die Kosten entsprechend berechnet werden.
  • Soll der Untermieter eine Kaution stellen?

    Die Kaution sichert die Ansprüche des Hauptmieters für den Fall, dass der Untermieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, eine Kaution zu vereinbaren.

    • Ja
    • Nein

    Sie können als Vermieter eine Kaution verlangen. Gesichert sind die Mietzahlungen, die Nachforderungen auf Betriebskostenabrechnungen und auch etwaige Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses, etwa bei nicht ordnungsgemäß ausgeführten Schönheitsreparaturen oder Beschädigungen der Räume.

    Die Höhe der Kaution ist nicht begrenzt. 

  • Welche Art der Kaution?

    Hier wählen Sie aus, in welcher Form der Untermieter die Kaution stellt. Üblich und mit dem geringsten Aufwand verbunden ist die Verpfändung eines Sparguthabens des Untermieters. Praktikabel ist auch die Bankbürgschaft.

    • Einzahlung auf Kautionskonto
    • Barkaution
    • Bürgschaft
    • Verpfändung eines Guthabens

    Die Barkaution (Bargeld oder Überweisung) ist vom Vermieter von seinem übrigen Vermögen getrennt bei einem Kreditinstitut anzulegen (extra Konto)!

  • Übernimmt der Untermieter die Schönheitsreparaturen?

    Die sog. Schönheitsreparaturen dürfen dem Mieter und damit auch dem Untermieter auferlegt werden. Nach der Rechtsprechung ist die Überwälzung auf folgende Arbeiten beschränkt: das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. 

    • Ja
    • Nein
  • Werden dem Untermieter die Räume in renoviertem Zustand übergeben?

    Nach der Rechtsprechung setzt die Wirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter (und damit auch auf den Untermieter) voraus, dass die Räumlichkeiten renoviert übergeben wurden oder - wenn das nicht der Fall ist - dem (Unter-)mieter ein "angemessener" Ausgleich gewährt wird.

    • Ja
    • Nein
  • Soll am Ende des Vertrages Raum für individuelle Vereinbarungen vorgesehen werden?

    Mitunter werden über die Regelungen des Untermietvertrages hinaus individuelle Absprachen getroffen, die in den Vertrag aufzunehmen sind, denn es gilt die Regel, dass eine Vertragsurkunde die Vermutung der Vollständigkeit in sich trägt. Es wird also ohne schriftliche Formulierung schwierig, sich später auf Absprachen zu berufen, wenn die andere Vertragspartei diese in Abrede stellt.

    • Nein, danke.
    • Ja, ich möchte die Vereinbarungen auch sogleich formulieren.
    • Ja, das Feld soll aber einstweilen für spätere Eintragungen frei bleiben.
  • Bitte formulieren Sie die besonderen Vereinbarungen hier:

    Bitte formulieren Sie die Absprachen so präzise und konkret wie möglich. Die Rechtswirksamkeit Ihrer Angaben wird nicht überprüft!

    • Die einzelnen Angaben für den Vertrag möchte ich ..

      Bei Bejahung der Frage können Sie die konkreten Mietvertragsdaten, wie Namen der Vertragspartner, Adressen, Beginn und ggfls. Ende, Höhe des Mietzinses und der Kaution, Konto usw. im Folgenden eingeben. Ihr Vertrag wird Ihnen dann unterschriftsreif zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Angaben nicht eintragen, bleiben die Felder im Vertragsformular frei. Sie erhalten den Vertrag als Word- und pdf-Dokument. Im Word-Dokument können Sie später also immer noch Änderungen vornehmen.

      Wenn Sie die Daten nicht eingeben möchten, füllen Sie den Vertrag also später bitte selbst aus.

      Ihre Daten sind aber geschützt. Sie werden sicher (in Deutschland) abgespeichert und nach einem bestimmten Zeitraum gelöscht. Ihre hier eingetragenen Daten werden nicht  angesehen, ausgewertet oder weitergegeben. 

      • im folgenden eingeben.
      • nicht hier, sondern erst in den mir zugesandten Vertrag eintragen.
    • Bitte geben Sie den Nutzungszweck konkret an:
      • Bitte geben Sie die Adresse des Untermietobjektes an:

        Hier ist zunächst die vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) einzutragen. 

        • Bitte konkretisieren Sie das Untermietobjekt:

          Hier sollten Sie die Lage (evtl. Geschoss links/rechts) oder die Nummer der Einheit angeben.

          • Bitte bezeichnen Sie den Bereich der Einheit konkret, der untervermietet werden soll:
            • Bitte geben Sie Namen und Adresse des Hauptmieters (= Vermieter des Untermieters) an:

              Der Hauptmieter, also der Vermieter des Untermieters ist hier mit Vor- und Zunamen bzw. bei einer Firma mit vollständiger Angabe des Firmennamens einschließlich Zusätze (GmbH) und des gesetzlichen Vertreters sowie mit der Adresse anzugeben.

                Wichtig ist bei juristischen Personen (GmbH, OHG, GbR) die Angabe des Vertreters mit Vor- und Zunamen. Bei Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts genügt eine Bezeichnung, die eine eindeutige Identifizierung zulässt, bspw. Erbengemeinschaft nach Klaus E., Grundstücksgemeinschaft Badstraße 12 usw. Unerläßlich ist dann jedoch die Angabe des Vertreters. Dieser muss eine natürliche Person sein und sollte mit Vor- und Zunamen und Adresse angegeben werden.

              • Bitte geben Sie den/die Namen und (bisherige) Adressen der Untermieter an

                Der oder die Untermieter sind vollständig und mit Vor- und Zunamen, ggfls. Firma und Namen des Vertreters sowie unter Angabe der Anschrift zu bezeichnen. 

                  Die Firma ist korrekt zu bezeichnen, ggfls. wie im Handelsregister. Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sollten alle Gesellschafter mit Vor- und Zunamen und Adressen angegeben werden.

                • Vermieter ist:

                  Tragen Sie hier Name (bzw. Firma) des Vermieters (Vermieter des Hauptmieters) mit Adresse und ggfls. Kontaktdaten (Tel., Mail o.ä) ein. Wenn Sie hier nichts eintragen, können Sie den Namen des Vermieters im übersandten Vertrag immer noch nachtragen.

                  • Bitte geben Sie den monatlichen Untermietzins an

                    Im ersten Feld ist die (Nettokalt-) Miete, also ohne Nebenkostenvorauszahlungen, in das weitere Feld die Nebenkostenvorauszahlung bzw. die Pauschale einzutragen.

                    • Untermietzins
                    • Nebenkosten­vorauszahlung bzw. Nebenkostenpauschale

                    Die Summe der Einzelmieten ergibt (zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung) den vom Mieter zu zahlenden Betrag. Bedenken Sie, dass die Zahlungspflicht anteilig bei Kündigung der Nebengelasse entfällt, wenn Sie die isolierte Kündigung zulassen (s.o).

                  • Die Heizkostenvorauszahlung beträgt
                    • Heizkostenvorauszahlung
                  • In welcher Höhe soll der Untermieter eine Kaution stellen?

                    Geben Sie hier die Summe in Euro ein. 

                    • Kaution
                  • Wann soll die Untermietzeit beginnen?

                    Bitte tragen Sie das Datum ein, an dem der Untermietvertrag beginnen soll. An diesem Tag sollten Sie die Räumlichkeiten an den Untermieter übergeben. Ab diesem Tag hat der Untermieter Anspruch auf Überlassung; ab diesem Datum hat er zu zahlen. 

                    • Datum
                  • Das Untermietverhältnis endet am

                    Bitte tragen Sie das Datum ein, zu dem der Vertrag enden soll. Bis dahin kann keine Seite kündigen. Zu diesem Termin endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 

                    • Bis wann müssen die Vertragsparteien der automatischen Verlängerung des Vertrages widersprechen?

                      Wenn der hier angegebene Termin verstreicht, ohne dass eine Partei der Verlängerung des Vertrages widersprochen hat, verlängert sich der Vertrag und ist dann aber jederzeit kündbar.

                      • Um wieviele Monate soll sich der Vertrag verlängern, wenn die berechtigte Partei die Option ausübt?

                        Sie haben einen Vertrag mit Verlängerungsoption. Hier tragen Sie nun ein, um welchen Zeitraum der Vertrag sich verlängert, wenn die Option ausgeübt wird.

                        • Bis wann ist die Option zur Verlängerung des Vertrages geltend zu machen?

                          Dies ist der Zeitpunkt, bis zu dem spätestens die Verlängerung des Vertrages verlangt werden muss.

                          • Hier können Sie das Konto angeben, auf das der Untermietzins gezahlt werden soll:

                            Wenn Sie die Kontodaten angeben, werden diese in den Vertrag übernommen. Lassen Sie die Felder frei, können Sie die Kontodaten auch später in das vorbereitete Formular eingeben.

                            • Kontoinhaber
                            • IBAN
                            • BIC
                            • Bank

                          Hinweis für die kostenlosen Beispiel-Vorlagen, welche auf dieser Seite zum Ausdrucken heruntergeladen werden können:

                          Wie alle anderen kostenlos aus dem Internet zu ladenden Formulare enthält dieses Formular die wesentlichen für die Wirksamkeit eines Vertrages notwendigen Klauseln. Die wichtigen Regelungen hingegen, die dem Vermieter eine günstige Position verschaffen, können wir Ihnen nur liefern, wenn Sie die Abfrageroutine durchlaufen. Dies hat seinen Grund darin, dass diese Regelungen sich nur dann wirksam gestalten lassen, wenn wichtige Eckpunkte und Daten bekannt sind. Deshalb empfehlen wir stets die Erarbeitung eines individuellen Vertrages.

                          Bei einem individuellen Vertrag können hingegen die für Ihre Situation maßgeblichen Umstände berücksichtigt werden.
                          Zudem wird nur dort größter Wert auf Einarbeitung der aktuellen Rechtsprechung gelegt - so dass man einen aktuellen, rechtsgültigen Vertrag erwarten kann.

                          Ein einfacher Mustervertrag/Einheits-Untermietvertrag ist immer nur ein allgemeingültiger Vordruck und passt nie genau auf den jeweiligen Zweck, sondern muss in Eigenregie angepasst werden um allen Punkten gerecht zu werden. Solche mehr oder weniger formlosen Verträge entfalten nicht selten eine unerwünschte Wirkung wenn es zu Streitfällen kommt und sich die Gegenseite auf ungültige Passagen beruft.

                          Die Nutzung der Formulare und Mietvertragsentwürfe erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer hat eigenveranwortlich zu entscheiden, ob er fachmännischen Rat zur Vertragsgestaltung einholt.

                          Investieren Sie in einen individuellen und aktuellen Untermietvertrag auf Grundlage von anwaltsgeprüften Klauseln.

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                          • garantiert untervermieterfreundlich
                          • nach aktueller Rechtsprechung und bundesweit gültig (für Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
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